Denn tatsächlich können auch private Krankenversicherungen die Übernahme der Behandlungskosten verweigern, wenn keine Krankheit vorliegt. Im Falle einer Augenlaser-Behandlung, mit der eine Fehlsichtigkeit korrigiert werden soll, ist diese Begründung falsch. So ist ein Versicherer bspw. nicht berechtigt, die Kostenübernahme aufgrund geringer Korrekturwerte abzulehnen, denn nach § 1 Abs. 2MB/KK ist jede ausgleichungsbedürftige Fehlsichtigkeit eine Krankheit. Demnach handelt es sich bei einem nach ärztlichen Urteil "bestehenden anormalen, regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand" um eine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Eine Fehlsichtigkeit ist vorhanden, wenn die Sehstärke des Patienten von dem Wert von 0, 0 Dioptrien abweicht. PKV muss Kosten für Augenlasern übernehmen. Dies gilt insbesondere für Alterssichtigkeit, denn bei einer Presbyopie handelt es sich um eine altersbedingte Erkrankung, die im Sinne der Definition einer Erkrankung (anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand) dem Versicherungsschutz unterliegt.
Sollten Sie bereits eine Absage von Ihrer Krankenversicherung erhalten haben oder sich über die Rechtslage informieren wollen, erhalten Sie eine kostenlose Beratung und eine Prüfung der Erfolgsaussichten von Dr. Sven Jürgens, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Die bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht konnte bereits mehr als 500 LASIK-Patienten helfen, den Anspruch auf Kostenerstattung erfolgreich durchzusetzen – dies entspricht einer Erfolgsquote von 97%. Aus der Erfahrung heraus lassen sich bereits außergerichtlich gute Ergebnisse erzielen, wenn die Versicherung mit rechtlich fundierten Argumenten konfrontiert wird. Augen-Zusatzversicherung. Die Anwälte waren bereits in verschiedenen Land- und Amtsgerichten u. a. in Berlin, Potsdam, Hamburg, Köln, München, Leverkusen und Stuttgart tätig und für ihre Patienten erfolgreich. Rufen Sie uns an: 030 – 809 500 820 Darüber hinaus haben wir weitere Urteile zur Kostenübernahme einer Augenlaser-Behandlung durch private Krankenkassen für Sie zusammengestellt.
Kostenübernahme bei Augenlasern (Gelöst) | Allianz hilft Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, die ohne Ihre Einwilligung gesetzt werden. Außerdem möchten wir das "Matomo Cookie" und "Adobe Analytics" zur statistischen Analyse des Datenaufkommens verwenden. Mit Klick auf "Bestätigen" willigen Sie in das Setzen des Matomo Cookies und in Adobe Analytics ein. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen. Ablehnen Bestätigen Hallo, werden die Kosten einer Augenoperation beim Tarif 'AktiMed Plus 100' ganz bzw. teilweise übernommen? Augenlasern muss von privater Krankenversicherung übernommen werden - Engelhardt Rechtsanwaltskanzlei. Wenn ja, gibt es hierbei spezielle Vertragspartner der Allianz oder ist die Auswahl des Instituts ohne weitere Vorgaben mögliche? Vielen Dank für die Information, Christian Burgis Richtige Antwort Hallo Eckard Borchardt, hallo, lieben Dank für Ihre Unterstützung. Zwischenzeitlich haben wir auch die Rückmeldung der zuständigen Kollegen der Leistungsabteilung erhalten. Diese teilen mit, dass es schwierig ist, pauschal zu antworten. Hierzu muss dargelegt werden, um welche Art Behandlung es sich genau handelt.