(3) Notwendige Treppen sind in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen; sie müssen mit den Treppen zum Dachraum unmittelbar verbunden sein. Dies gilt nicht für Treppen in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nach § 36 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2. (4) Die tragenden Teile notwendiger Treppen müssen in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen, in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 aus nichtbrennbaren Baustoffen, in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 aus nichtbrennbaren Baustoffen oder feuerhemmend sein. Tragende Teile von Außentreppen nach § 36 Abs. 3 für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. (5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Gebäudeklassen schleswig holstein wi. (6) Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Für Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe vorzusehen, soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert.
LBO Teaser Bestimmte Bauvorlagen bedürfen einer Unterschrift einer Entwurfsverfasserin/eines Entwurfsverfassers (z. LBO Persönlich vor Ort, Ihre zuständigen Stellen:
§ 52 Barrierefreies Bauen § 49 Wohnungen § 40 Aufzüge § 35 Treppen Auszug aus der Liste der Technischen Baubestimmungen mit den relevanten Normen zum barrierefreien Bauen (siehe Zusatzinfo) (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch eine entsprechende Zahl barrierefrei erreichbarer Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder die Kochnische sowie die zu diesen Räumen führenden Flure barrierefrei, insbesondere mit dem Rollstuhl zugänglich, sein. Gebäudeklassen schleswig holstein 2. § 40 Absatz 4 gilt entsprechend. Bei Wohnungen nach Satz 1 sind die Anforderungen nach § 49 Absatz 2 barrierefrei zu erfüllen. (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen vom Bauordnungsrecht müssen gesondert beantragt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die aus dem Baugenehmigungsverfahren bekannte Konzentrationswirkung entfällt, das heißt, erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse anderer Fachbehörden muss der Bauherr selber einholen (§ 68 Abs. 11 LBO). Gebäudeklassen schleswig holstein de. Erforderliche Bauvorlagen: Mit der Genehmigungsfreistellung sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die Bauvorlagen müssen vollständig sein. Grundlage für die notwendigen Unterlagen ist die Bauvorlagenverordnung. Es werden neben dem Antragsvordruck folgende Unterlagen (je 1-fach) benötigt: Der Umfang der Bauvorlagen richtet sich nach dem Antragsgegenstand.