Oft hört man ja, dass man Kosten, die in Zusammenhang mit einer Krankheit anfallen, beim Finanzamt geltend machen kann. Leider geht das nicht immer ganz so leicht wie gedacht und es muss Einiges beachten. Generell können hier auch keine pauschalen Antworten gegeben werden. Ob, wann und wieviel man "absetzen" kann liegt am eigenen Einkommen und vielen weiteren persönlichen Gegebenheiten. Wenn es darum geht, Kosten für eine Liposuktion abzusetzen kann die sog. Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) eine große Rolle spielen. Krankenkasse muss Liposuktionsbehandlungskosten nicht übernehmen | Steuerblog www.steuerschroeder.de. Die meisten Krankenkassen übernehmen eine Liposuktion nicht. Wenn Ihr aber dennoch die Möglichkeit habt, die Kosten selbst zu übernehmen, dann ist es doch schön, im besten Fall einen kleinen Prozentsatz bei der Steuererklärung geltend machen zu können. Ein Besuch beim Amtsarzt kann Geld sparen Damit diese außergewöhnlichen Belastungen auch anerkannt werden, regelt die EStDV in §64 einen Besuch beim Amtsarzt. Auf gut Deutsch: geht Ihr vor Eurer Operation nicht zum Amtsarzt, muss das Finanzamt Eure außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkennen.
Des komme einem Leben in einem harten Panzer gleich. Die gegen die Schmerzen und zur Untersttzung des Lymphabflusses sehr wichtige manuelle Lymphdrainage, wrde Patientinnen mit der Lipdem inzwischen nicht mehr gewhrt, hie es. Die einzige nachhaltig wirksame, wenngleich nicht risikofreie Therapie des Lipdems ist die umfassende, zirkulre operative Liposuktion der betroffenen Bereiche in einem dafr spezialisierten Zentrum, das die unbedingt notwendige, die Lymphbahnen schonende Operationsmethode beherrscht und mit den zu erwartenden vorbergehenden Operationsfolgen umgehen, schreibt die Patientenorganisation. Sie weist darauf hin, dass die Zahl der bereits operierten Frauen in Deutschland in die Zehntausende geht. Eine Evaluierung der Langzeiterfolge wre daher ein Leichtes, allein: sie haben die Operationen in ihrer Not selbst bezahlt [... Liposuktion kostenübernahme krankenkasse 2012.html. ] und sind offenbar deshalb nicht interessant fr empirische Erhebungen. Die Patientenorganisation forderte den G-BA auf, den Erfolg der Methode an den Betroffenen zu evaulieren, die die Erkrankung bereits durchgestanden haben.
Das Lipödem stellt im Übrigen auch keine lebensbedrohliche, regelmäßig tödliche Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbar schwere Erkrankung dar, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht. Ansprüche aus einem Systemversagen können daher nicht angenommen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Berufungsaktenzeichen L 11 KR 270/17). Lipödem-Operation: Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung schreibt Besuch beim Amtsarzt vor - STORFINE. Quelle: SG Detmold, Pressemitteilung vom 26. 02. 2018 zum Urteil S 3 KR 604/15 vom 02. 03. 2017 (nrkr) Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin