Titel: Normenketten: JGG § 42 Abs. 3 S. 1 u. 2, § 89b, § 108 Abs. 1 JGG § 92 Abs. 2, § 108 Abs. 1 GVG § 121 Abs. 1 EGGVG § 9, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Leitsatz: Das Bayerische Oberste Landesgericht nicht das "gemeinschaftliche obere Gericht" im Sinne der §§ 42 Abs. 3 Satz 2, 108 Abs. 1 JGG. Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt am 13. Mai 2022 in zwei Musterfeststellungsverfahren im Münchner Justizpalast - Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Schlagworte: Zuständigkeit, Zuständigkeitsstreit, Zuständigkeitskonzentration, Bayern, Bayerisches Oberstes, Landesgericht, Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht, Oberlandesgerichtsbezirk, Jugendrichter, Jugendschöffengericht, Amtsgericht, Abgabe, Übernahme, örtlich, Aufenthalt, Aufenthaltswechsel, Jugendstrafe, Jugendstrafvollzug, Erwachsenenstrafvollzug, JVA, gemeinschaftlich oberes Gericht, Jugendstrafverfahren Fundstellen: NStZ 2020, 48 BeckRS 2019, 17021 LSK 2019, 32004 Tenor I. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist nicht als gemeinschaftliches oberes Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreites berufen. II. Die Akten werden an das vorlegende Amtsgericht München zurückgegeben. Gründe 1 Die Vorlage betrifft die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach §§ 42 Abs. 1 JGG.
Gastbeitrag von Roman Kaiser 21. 10. 2019 © BayObLG Containern ist Diebstahl – mit dieser Entscheidung zog das Ende 2018 wiedererrichtete BayObLG das erste Mal seit langem wieder die Aufmerksamkeit auf sich. Roman Kaiser zu dessen Geschichte, Aufgaben und Verhältnis zu den übrigen Gerichten. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG), das vergangene Woche mit seiner Entscheidung zum sogenannten Containern für Schlagzeilen gesorgt hat, existiert in seiner jetzigen Form erst seit September 2018 – und kann doch auf eine Tradition von fast 400 Jahren zurückblicken. Die Geschichte des höchsten Gerichts Bayerns reicht zurück in die Regierungszeit von Kurfürst Maximilian I. Urteil mit Signalwirkung: Entscheidung zu Kirchenasyl erwartet | BR24. Diesem verlieh Kaiser Ferdinand II. 1620 das "privilegium de non appellando illimitatum", also das unbeschränkte Appellationsprivileg. Damit war Bayern der Gerichtsbarkeit des Reiches entzogen, eine Anrufung des Reichskammergerichts von dort aus nicht mehr möglich. Am 17. April 1625 gründete Maximilian I. deshalb das "Revisorium" als "höchstes Tribunal des Landes", dem – vor dem Hintergrund des 1616 geschaffenen "Codex Maximilianeus" – fortan die Wahrung der Rechtseinheitlichkeit oblag.
Bayerns höchste Richter haben sogenannte Elektroscooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, für deren Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Bei dem bereits im Juli erlassenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts handle es sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Mittwoch. Demnach gilt ein Nutzer der Fahrzeuge mit mehr als 1, 1 Promille im Blut als absolut fahruntauglich. Bayerisches oberstes landesgericht entscheidungen und. Über die Entscheidung hatte zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach war ein 31-Jähriger aus dem Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen nach einem Oktoberfestbesuch 2019 mit 1, 35 Promille auf einem E-Tretroller von der Polizei angehalten worden. Nachdem das Münchner Amtsgericht ihn zu einer Geldstrafe von 2. 200 Euro, einem Fahrverbot und einem siebenmonatigen Führerscheinentzug verurteilt hatte, legte er Revision beim Obersten Landesgericht ein. Die Richter verwarfen den Einspruch mit Blick auf die im vergangenen Sommer erlassene Verordnung über Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr.
Im September 2019 stellte das Amtsgericht in Sonthofen ein Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer von Immenstadt, Ulrich Gampert, wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße ein. Noch anhängig ist ein Verfahren gegen die oberfränkische Benediktineräbtissin Mechthild Thürmer. Die bayerischen Bischöfe haben bisher stets ihre Solidarität mit den Betroffenen erklärt.
Bei dieser Revisionsverhandlung geht es deshalb um eine Art Grundsatzurteil. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hat einen Sitzungstag für das Revisionsverfahren angesetzt. Möglich ist dabei eine Aufhebung des Kitzinger Urteils gegen Bruder Sauer, eine Aufhebung und Zurückweisung an das Kitzinger Gericht oder eine Bestätigung des Urteils. Möglich ist aber auch, dass ein weiterer Verkündungstermin anberaumt und damit eine Entscheidung verschoben wird. Zum Artikel "Kirchenasyl: Hoffnung auf milderen Kurs der Ampelkoalition" Mönch aus Münsterschwarzach schützt Asylbewerber Bruder Abraham Sauer nahm 2020 einen abgelehnten 25-jährigen Asylbewerber ins Kirchenasyl auf. Der aus dem Gazastreifen stammende Mann wurde in der EU erstmals in Rumänien registriert und sollte dorthin wieder abgeschoben werden. Bayerisches Oberstes Landesgericht. Der Benediktiner gab ihm Unterkunft in der Abtei und meldete dies den Behörden. Seit 2014 finden immer wieder Asylbewerber Aufnahme in der Münsterschwarzacher Abtei. Für seine Arbeit erhielt das Kloster auch den Integrationspreis des Landkreises Kitzingen.