Pkt. Bewertungskriterium 3 Transparenz Nicht ganz eindeutig formuliert, jedoch ist am ehesten davon auszugehen, dass die Interessenkonflikterklärungen extern durch die AWMF bewertet worden sind (s. Leitlinienreport S. 30). Es wurde zudem eine Einteilung in hohe, moderate und geringe Interessenkonflikte vorgenommen. Demnach wurde definiert: ".. Interessenkonflikte bestehen, sofern das persönliche Gehalt maßgeblich durch die Industrie finanziert wird. Moderate Interessenkonflikte beinhalten Berater- und Gutachtertätigkeit, Mitarbeit in wissenschaftlichen Beiräten (Advisory Boards der Industrie), bezahlte Vorträge/bezahlte Autorenschaften/ Forschungsvorhaben jeweils mit Einnahmen unter 5000€/Jahr. Indirekte Interessenkonflikte (Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe, klinischer und/oder wissenschaftlicher Schwerpunkt) werden als gering bewertet. " (s. Leitlinienrport S. Diese Definition halten wir für zu locker. Bspw. Update der S3-Leitlinie: Analgesie, Sedierung und Delirmanagement in der Intensivmedizin (DAS-Leitlinie) - medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2022. stellt Mitgliedschaft in einem Advisory Board unserer Meinung nach einen Grund für einen hohen Interessenkonflikt dar.
0 Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe 29 von 54 Teilnehmern geben Interessenkonflikte an (s. externes Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten). 2 Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren 4 der 5 Koordinatoren geben Interessenkonflikte an. 12 der 25 AG-Leiter geben Interessenkonflikte an. 1 Enthaltung bei Abstimmungen Auf S. 31 des Leitlinienreports wird eine Enthaltungsregel formuliert; allerdings nur für moderate Interessenkonflikte. Ein dokumentierter Umgang findet sich nicht. Externe Beratung der Leitlinie Die Leitlinien wurde für 4 Wochen auf die AWMF-Seite öffentlich einsehbar gestellt (s. Leitlinie - S3 - Analgesie, Sedierung und Delirmanagement in der Intensivmedizin | Pflegeboard.de. 27). Ein dokumentierter Umgang mit eingegangenen Vorschlägen findet sich nicht. Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten - interdisziplinäre Zusammensetzung der Leitliniengruppe inklusive Patientenvertreter (s. 0 und 3) - systematische Literaturrecherche inklusive Cochrane Reviews und Berücksichtigung internationaler Leitlinien (s. 12 ff. )
Stand: 15. 05. 2022, gültig bis 30. 12. 2026 Verfügbare Dokumente Langfassung der Leitlinie "Intensivpflegerische Versorgung von Patienten-innen mit [Infarktbedingten], kardiogenen Schocks" Angaben zu Interessenkonflikten Federführende Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News. (DGIIN) Visitenkarte Basisdaten Anwender- & Patientenzielgruppe Adressaten Mitarbeiter in der klinischen Versorgung von Patienten mit einem [infarktbedingten] kardiogenen Schock Herausgeber & Autoren Beteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. (DIVI) Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e. (DGK) Beteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen Österreichische Gesellschaft für Internistische und Allgmeine Intensivmedizin Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. (DGINA) Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.
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Aus den Verbänden | News | Information | Events DGAInfo S3-Leitlinie zu Analgesie, Sedierung und Delirmanagement in der Intensivmedizin* Schlüsselwörter Leitlinie, Analgesie, Delir, Sedierung, Monitoring, Therapie, Intensivmedizin Keywords This article has no key words Zusammenfassung Hintergrund: Ein gezieltes Monitoring von Analgesie, Sedierung und Delir sowie das adäquate therapeutische Management bei kritisch kranken Patienten auf Intensivstationen ist eine Basismaßnahme jeder intensivmedizinischen Behandlung. Aus den unumstrittenen Vorteilen einer leitlinienorientierten Therapie ergab sich die Notwendigkeit der Entwicklung von eigenen Leitlinien zur Analgesie und Sedierung in der Intensivmedizin für Deutschland. Methode: Von 2006 – 2009 wurde die bestehende S2-Leitlinie von der DGAI und der DIVI zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Analgesie und Sedierung sowie zur Delirbehandlung auf der Intensivstation auf eine S3-LL erweitert. In Zusammenarbeit mit weiteren 10 Fachgesellschaften wurde die Literatur nach Kriterien des Oxford Centre of Evidence-Based Medicine bewertet.