Wird eine Abweichung vom genehmigten Zustand festgestellt, ist bei der Prüfposition 0. 1 Kennzeichen(tafeln) – entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder –aufzeichnungen ein schwerer Mangel und im zugehörigen Bemerkungsfeld "Fahrzeug entspricht nicht dem genehmigten Zustand" zu vermerken. Im allgemeinen Bemerkungsfeld sind die Abweichungen im Einzelnen festzuhalten. In diesem Fall ist ein negatives Gutachten auszustellen und keine Begutachtungsplakette am Fahrzeug anzubringen oder dem Zulassungsbesitzer auszufolgen. Die Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg ändert sich nicht gegenüber der bisherigen Vorgangsweise. 3. Kann die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkung nicht durch fahrtenbuchartige Aufzeichnungen nachgewiesen werden, besteht für den Zulassungsbesitzer die Möglichkeit, die Eintragung "Historisches Fahrzeug" vom örtlich zuständigen Landeshauptmann streichen zu lassen. Entspricht das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand, sind die vorgenommenen Änderungen rückzubauen oder gem.
§ 33 KFG 1967 dem örtlich zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Entsprechen die Änderungen nicht den Vorgaben an historische Fahrzeuge, führt das zur Streichung der Eintragung "Historisches Fahrzeug". Stand: 07. 01. 2020
So funktioniert die Eintragung als historisches Fahrzeug in Österreich by Lukas Wieringer () Die Eintragung zum "historischen KFZ" in Österreich Auch hierzulande kennt fast jeder die deutsche Regelung zum H-Kennzeichen. Über die heimische "Eintragung als historisches KFZ" wissen die wenigsten Bescheid. Jetzt ist es Zeit, das zu ändern. Die Zahl der Anfragen nach einer historischen Eintragung nimmt stetig zu, das Interesse am Sonderstatus wächst. Warum eigentlich? Seit Jahren ist vom Feinstaubproblem in Städten die Rede, zahlreiche europäische Länder – allen voran unsere deutschen Nachbarn – haben schon Umweltzonen in Ballungsräumen eingeführt. In Wien, in Teilen Niederösterreichs und der Steiermark bestehen bereits Abgas-Fahrbeschränkungen nach IG-L für alte LKW mit Abgaseinstufung Euro 2 und schlechter. Sobald die Corona-Krise wieder aus den Nachrichten verschwunden ist, wird die Klimawandel-Diskussion wieder die Vorherrschaft übernehmen. Und auch wenn die Bestandszahlen über 30 Jahre alter Fahrzeuge auf heimischen Straßen auch jetzt schon sehr gering sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Gegenwind aus der Bevölkerung und auch aus der Politik rauer wird.
Bis die entsprechende Verordnung in Kraft tritt und die Anpassung der Begutachtungsplakettendatenbank und der Begutachtungsprogramme durchgeführt ist, soll die Umsetzung durch den gegenständlichen Erlass geregelt werden. 2. Es ist daher wie folgt vorzugehen: Vor Beginn der Begutachtung sind dem prüfenden Organ die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen vorzulegen. Nur wenn diese vorgelegt werden und die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkungen durch das prüfende Organ festgestellt wird (d. h. die Zahl der Tage, an denen das Fahrzeug pro Jahr verwendet wurde, ist bei Kraftwagen nicht größer als 120 und bei Krafträdern nicht größer als 60), ist die Begutachtung vorzunehmen. In diesem Fall ist auf dem Gutachten im Bemerkungsfeld zu vermerken: "Zeitliche Fahrbeschränkungen eingehalten" Die Übereinstimmung eines Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg mit dem Genehmigungsdokument ist, soweit das durch das prüfende Organ beurteilt werden kann, zu überprüfen.