SteuerStud Nr. 3 vom 25. 02. 2016 Beilage Seite 3 1. Tag der schriftlichen Steuerberaterprüfung: Teilaufgabe zum Verfahrensrecht Themenauswertung der letzten fünf Jahre und ein Ausblick Dass die Teilaufgabe Verfahrensrecht am ersten Tag der Steuerberaterprüfung besonders schwer ist und daher bei vielen Prüfungskandidaten tendenziell schlechter ausfällt als die übrigen Klausuren, ist bekannt. Hintergrund ist jedoch nicht allein die Rechtsmaterie an sich, wie der nachfolgende Beitrag zeigt. Dieser bietet Ihnen eine themenbezogene Auswertung der Klausuren der letzten fünf Jahre, so dass Sie sich auf die schriftliche Steuerberaterprüfung 2016 noch effizienter vorbereiten können. 1. Tag der schriftlichen Steuerberaterprüfung: Teilaufgabe zum Verfahrensrecht - NWB Datenbank. I. Auspunktung des ersten Prüfungstages Die Prüfungsaufgabe des ersten Prüfungstages ist dem Verfahrensrecht und anderen Rechtsgebieten entnommen. Daher stimmt definitiv etwas nicht, wenn gerade das titelgebende Rechtsgebiet zeitlich nur stiefmütterlich behandelt oder gar nicht bearbeitet wird. Tipp 1 Beachten Sie diese Schwerpunktsetzung auf das Verfahrensrecht unbedingt bei Ihrer Bearbeitung.
Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Zulassung zur Eignungsprüfung, Erteilung einer verbindlichen Auskunft sowie Befreiung von der Steuerberaterprüfung sind auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen. Über die wesentlichen Voraussetzungen unterrichten die Merkblätter "Zulassung zur Steuerberaterprüfung" und "Befreiung von der Steuerberaterprüfung". Anträge und Merkblätter stehen nachfolgend als Download zur Verfügung. Aufgaben steuerberaterprüfung 2016 professional. Die Anträge können zunächst über den PC ausgefüllt und sodann ausgedruckt werden. Sie können auch telefonisch (0711 / 66 73 - 59 15; 66 73 - 59 17, 66 73 - 59 13), per Telefax (0711 / 6673 5818) oder über angefordert werden. Vordrucke für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Zulassungsantrag Steuerberaterprüfung Zulassungsantrag Eignungsprüfung Vordrucke für Anträge auf verbindliche Auskunft und Befreiung von der Steuerberaterprüfung: Befreiungsantrag Antrag auf verbindliche Auskunft Merkblätter: Zulassung zur Steuerberaterprüfung Befreiung von der Steuerberaterprüfung
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