Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann auch bei einem Parkschaden aufgegeben werden. Können Sie eine Fahrerflucht auch anzeigen, wenn es lediglich beim Parken zu einem kleinen Schaden kam? Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Ja! Unfallgegner nachträglich anzeigen auf. Denn: Auch bei einem Parkschaden entstehen Ihnen Kosten, um Ihr Fahrzeug wieder auf Vordermann zu bringen. Diese Kosten für das Auto und den Schaden selbst tragen zu müssen, ist ärgerlich und sollte deshalb möglichst vermieden werden. Besitzt der Unfallgeschädigte eine Vollkaskoversicherung, so kann auch diese die Regulierung vom Schaden übernehmen. Wichtig ist: Auch bei Bagatellschäden sollte die Polizei nach einer Fahrerflucht durch das Opfer kontaktiert werden. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann dann dazu dienen, nicht auf den Kosten zur Regulierung des Schadens sitzenzubleiben, da die Versicherung des Verursachers diese dann übernimmt. Grundsätzlich ist die Strafe für den Unfallflüchtigen jedoch nicht so hoch, wie beispielsweise bei einem Unfall mit Personen- oder großem Blechschaden.
Derartiges Verhalten kann strafrechtliche wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem kann die Versicherung mit Regressforderungen später die Kosten für die Schäden zurückverlangen, wenn ein Versicherungsbetrug seitens des Unfallverursachers nachgewiesen werden konnte. Die faire-Regulierung ist für Sie da Das europaweit tätige Expertennetzwerk der faire-Regulierung kümmert sich zuverlässig um alle Ihre Ansprüche. Unfallgegner nachträglich anzeigen. Nutzen Sie die garantiert kostenfreie Prüfung der Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen.
Sicherer wäre es gewesen, dennoch die Polizei zu rufen oder wenigstens die Eltern des Kindes. Wenn die Eltern nun die Polizei verständigen und Dich anzeigen, hast Du ein großes Problem. Daher würde ich persönlich zur Selbstanzeige bei der Polizei raten. Hast Du denn irgendwelche Daten des Kindes oder hat das Kind nur Deine Nummer? # 2 Antwort vom 5. 2007 | 05:22 Von Status: Beginner (80 Beiträge, 12x hilfreich) Hallo, aus dem Beitrag von thomas04 geht nicht hervor, ob eine Berührung zwischen dem Fahrad und dem Pkw stattgefunden hat. Wenn ja, war es m. E. Unfallgegner Anzeigen Archive - VINQO. ein Unfall mit Fahrerflucht. Dann wäre es besser gewesen, die Polizei zu rufen. Ich würde jetzt die Eltern anrufen und nachfragen, wie es dem Kind geht und ob am Fahrrad ein Sachschaden entstanden ist. An deren Reaktion kann man erkennen, wie es weiter gehen könnte. # 3 Antwort vom 5. 2007 | 07:53 Von Status: Student (2846 Beiträge, 882x hilfreich) # 4 Antwort vom 5. 2007 | 09:28 Von Status: Unbeschreiblich (42464 Beiträge, 15183x hilfreich) Ich schließe mich Pawel Pikotizsch an: Unfallflucht liegt hier nicht vor und zwar weil: a) kein Schaden entstanden ist und b) Du dem Mädchen Deine Telefonnummer übergeben hast Falls sich dennoch später herausstellt, dasss ein Schaden entstanden ist, kann sich das Mädchen oder dessen Eltern ja problemlos an Dich wenden.