Diese Position besteht aus folgenden 4 Unterpositionen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; Forderungen gegen verbundene Unternehmen; Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Vermögensgegenstände. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen bei einem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen auf Ziel, deren Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen auszuweisen sind: [1] Produkte sind in diesem Zusammenhang Wirtschaftsgüter, die regelmäßig im Rahmen der Geschäftstätigkeit veräußert werden. Daraus folgt, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, die außerhalb der regelmäßigen Geschäftstätigkeit veräußert werden (z. B. Buchgewinn aus dem Verkauf einer stillgelegten Maschine), nicht zu Umsatzerlösen führt, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag zu buchen ist. Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP und PRAP) – Buchhalterseele. Dienstleistungen (z. B. Vermietungserlöse) führen hingegen stets zu Umsatzerlösen. Forderungen gegen ein verbundenes Unternehmen: Ein verbundenes Unternehmen in diesem Sinne ist ein Unternehmen, an dem eine mindestens 50%ige Beteiligung besteht.
Das betrifft jedoch nur bilanzierende Unternehmen. Bei Anwendung der Einnahmenüberschussrechnung entsteht der Aufwand oder Ertrag immer zum Zeitpunkt der Zahlung, weshalb es bei diesen Unternehmen auch keine Forderungen und Verbindlichkeiten gibt. Rechnungsabgrenzung sonstige verbindlichkeiten bilanz. Zweck der Periodenabgrenzung Die Periodenabgrenzung dient dazu, Aufwendungen und Erträge verursachungsgerecht dem richtigen Geschäftsjahr zuzuordnen, wenn die zugehörige Zahlung in einer anderen Periode erfolgt. Sie ist nur für bilanzierende Unternehmen relevant. Aus den Buchungen, die im Rahmen der Periodenabgrenzung durchgeführt werden, resultieren folgende Bilanzpositionen: Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Posten) sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen (antizipative Posten) Rückstellungen Rechnungsabgrenzung (transitorische Posten) Rechnungsabgrenzungen sind immer dann vorzunehmen, wenn bereits vor dem Bilanzstichtag Geld geflossen ist, die zugehörigen Aufwendungen oder Erträge aber wirtschaftlich der neuen Periode zuzurechnen sind.
Das trifft z. auf folgende Geschäftsvorfälle zu: Zahlung der Dezemberlöhne im Januar nachträgliche Bezahlung von Abonnementgebühren für das vergangene Wirtschaftsjahr Bezahlung einer im Dezember in Anspruch genommenen Dienstleistung im Januar Aufwandszeitpunkt: per Aufwandskonto an sonstige Verbindlichkeiten Zahlungszeitpunkt: per sonstige Verbindlichkeiten an Bank Übersicht: transitorische und antizipative Posten Folgende Übersicht fasst zusammen, in welchen Situationen Rechnungsabgrenzungsposten bzw. sonstige Forderungen oder Verbindlichkeiten im Rahmen der Periodenabgrenzung entstehen. Periodenabgrenzung Bei Rückstellungen handelt es sich um Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit noch ungewiss ist. Sie dürfen nur in dem Jahr gebildet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht werden. Deshalb handelt es sich auch dabei um eine Form der Periodenabgrenzung, denn Aufwand und Ausgaben fallen in unterschiedliche Perioden. Es gibt verschiedene Arten von Rückstellungen. Rechnungsabgrenzung sonstige verbindlichkeiten beispiele. Die in § 266 HGB geregelte Bilanz-Mindestgliederung für Kapitalgesellschaften enthält dafür die Positionen: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen sonstige Rückstellungen Die Festlegung des Rückstellungsbetrags muss nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgen.
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Aktive Rechnungsabgrenzung Wie bereits erwähnt, liegt eine aktive Rechnungsabgrenzung immer dann vor, wenn bereits Zahlungen geflossen sind und diese teilweise dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Rückstellungen Wird im aktuellen Geschäftsjahr eine Leistung erbracht, ist aber deren Aufwand noch nicht absehbar und ist deshalb noch keine Zahlung geflossen, werden Rückstellungen gebildet. Sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen Sind aufgrund eines entsprechend langen Zahlungsziels noch keine Zahlungen geflossen, obwohl der Betrag bereits bekannt ist, handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten oder Forderungen. Sonderfälle in der Rechnungsabgrenzung Ein Sonderfall liegt bei der Rechnungsabgrenzung vor, wenn Sie zum Beispiel ein Darlehen aufnehmen. Die Darlehenshöhe liegt bei 100. 000 Euro. Aufgrund eines Disagio von 1. 500 Euro wird aber nur ein Betrag von 98. 500 Euro an Sie ausgezahlt. Rechnungsabgrenzung bzw. Periodenabgrenzung / 3 Antizipative Rechnungsabgrenzung durch die Buchung sonstiger Vermögensgegenstände oder sonstiger Verbindlichkeiten | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Nun besteht in der Buchhaltung folgende Option: Sie verbuchen den Betrag von 1. 500 Euro als Zinsaufwand.