Auch wenn Sie, das Einverständnis Ihrer Eltern vorausgesetzt, einen Club über 24 Uhr hinaus besuchen möchten, sollten Sie einen Aufsichts-Übertragungs-Zettel ausfüllen lassen. Grundsätzlich gilt: Für alle öffentlichen Veranstaltungen, die Sie über 24 Uhr hinaus besuchen möchten, benötigen Sie eine volljährige Aufsicht, auf die schriftlich die Aufsicht übertragen wurde. So stellen Sie eine Vollmacht für eine Abendveranstaltung aus
Viele Veranstalter, deren Programm sich an Jugendliche richtet, haben entsprechende Formulare für die Aufsichtsübertragung auf ihrer Website, die Sie sich herunterladen und ausdrucken können. Muttizettel stehen bei Teenagern hoch im Kurs, ermöglichen Sie doch die Teilnahme an …
Wenn Sie kein fertiges Formular nutzen können oder wollen, sollten Sie folgende Überschrift für dieses Dokument wählen: Erklärung zur Übertragung der Aufsichtspflicht. Ihr Aufsichtsübertragungszettel sollte folgende Daten und Informationen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, Name, Adresse und Geburtsdatum des/der minderjährigen Jugendlichen, Zeit und Ort der Veranstaltung für die die Aufsicht übertragen wird, Name und Geburtsdatum der volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht für diese Veranstaltung übernimmt und Name, Adresse und Geburtsdatum und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten.
- Erklärung zur übertragung der aufsichtspflicht eltern
- Erklärung zur übertragung der aufsichtspflicht in der
Erklärung Zur Übertragung Der Aufsichtspflicht Eltern
01. 2007, 5 U 227/06], [ LG Coburg, 29. 09. 2004, 21 O 395/04]. Anders hingegen ist die Situation, wenn Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben: deponieren sie beispielsweise Silvesterböller so, dass ihr minderjähriges Kind diese erreichen und an sich nehmen kann, um später damit einem Dritten einen Schaden zuzuführen, liegt eine klare Verletzung der Aufsichtspflicht vor [ LG München I, 12. 07. 2001, 31 S 23681/00]. Somit können die Eltern haftbar gemacht werden. Hätten sie die nachweislich Böller versteckt und ihr Kind hätte sie dennoch gefunden, wäre die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt worden. Auch dürfen Eltern ihren Kindern nicht erlauben, besagte Silvesterböller selbständig abzubrennen [OLG Schleswig-Holstein, 12. 11. 1998, 5 U 123/97]. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern direkt daneben stehen oder nicht – die Aufsichtspflicht wird durch diese Handlung verletzt. Zu dieser Thematik gibt es zahlreiche Urteile, die teilweise bis vom BGH entschieden worden sind.
Erklärung Zur Übertragung Der Aufsichtspflicht In Der
Zusätzlich müssen die Erziehungsberechtigten noch ausdrücklich erklären, dass sie der volljährigen Begleitperson für die Dauer einer bestimmten Veranstaltung bis zu dem Zeitpunkt, bis der oder die Jugendliche wieder zu Hause angekommen ist, die Aufsichtspflicht übertragen. Die Uhrzeit muss von den Eltern in dem Schreiben festgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten als auch die Begleitperson müssen den Aufsichts-Übertragungs-Zettel unterschreiben. Und nicht vergessen: Die Begleitperson sollte sich ausweisen können. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte Artikel Redaktionstipp: Hilfreiche Videos 1:35
Nach §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes kann volljährigen Jugendlichen oder Erwachsenen die Aufsichtspflicht für einen minderjährigen Jugendlichen übertragen werden. Für die Jugendlichen bedeutet das, dass Sie länger an einer Veranstaltung teilnehmen oder sich länger am Abend in einer Kneipe oder in einem Club aufhalten dürfen, als es Ihnen der Gesetzgeber ohne den sogenannten Aufsichts-Übertragungs-Zettel erlaubt. Mit Aufsichts-Übertragungs-Zettel steht auch dem nächtlichen KInobesuch nichts mehr im Wege. Dafür benötigen Sie einen Aufsichts-Übertragungs-Zettel
Der Aufsichts-Übertragungs-Zettel dient in erster Linie dazu, noch nicht volljährigen Jugendlichen eine längere Teilnahme an Abend- bzw. Nachtveranstaltungen zu ermöglichen, als es ohne Aufsichtsperson durch das Jugendschutzgesetz erlaubt ist. Ein Aufsichts-Übertragungs-Zettel ist sinnvoll, wenn Sie noch nicht volljährig sind und z. B. einen Kinofilm sehen möchten, der über 24 Uhr hinausgeht. In diesem Fall benötigen Sie einen solchen Zettel, den Ihnen Ihre Eltern bzw. Ihre Erziehungsberechtigten ausfüllen und mit dem sie einer volljährigen Person, die Sie begleitet, die Aufsicht übertragen.