Tipps zur Finanzierung Für viele Weiterbildungen gibt es eine staatliche Förderung, die Sie direkt beantragen können. Immer häufiger unterstützen auch Arbeitgeber mit Zeit oder Geld. Dabei müssen selbst Arbeitgeber die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten nicht allein finanzieren. In jedem Fall können Förderprogramme helfen, die Kosten zu mindern. Doch welche Förderung passt? Finden Sie mit dem Förderkompass Ihre passende Förderung. Berufsbegleitende Weiterbildung im Personalwesen | DE | TÜV Rheinland. ©IckeT - Welche Weiterbildung passt zu mir? Lassen Sie sich nachfolgend von den Berufsbildern und Weiterbildungsmöglichkeiten im Personalwesen inspirieren. Finden Sie Ihre passende Weiterbildung und den passenden Anbieter! ©contrastwerkstatt - ©fizkes - ©MQ-Illustrations - Personalreferent/in / HR-Manager/in Als Personalreferent/in suchen und gewinnen Sie Personal für freie Stellen. Sie sind Ansprechpartner/in für Arbeitsrechtsgrundlagen und zuständig für die Betreuung des Personals im Unternehmen. Die Weiterbildung und Karriereplanung von Mitarbeitenden, die Personalverwaltung sowie die Lohnabrechnungen gehören ebenso zu Ihrem Aufgabenbereich.
Mit der richtigen Qualifikation kann man dann vor allem in den folgenden Bereichen Karriere machen: Personalabteilung Arbeitsvermittlung Unternehmensberatung Personal & Business Coach Controlling Erwachsenenbildung Das Personal ist für jedes Unternehmen absolut unverzichtbar und folglich ebenso wie das Rechnungswesen eine der Disziplinen, die branchenübergreifend von Belang sind. Dementsprechend können Absolventen einer Weiterbildung im Personalwesen in praktisch allen Wirtschaftsbereichen tätig werden. Zentrale Aufgabengebiete sind dabei stets die Personalverwaltung sowie die Personalführung. Auch die Mitarbeiterentwicklung ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Spätestens auf den zweiten Blick wird so deutlich, dass das Personalwesen einen großen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens leistet. Verdienstmöglichkeiten im Personalwesen Facettenreiche Aufgaben und unzählige Einsatzmöglichkeiten sorgen dafür, dass eine Weiterbildung im Personalwesen mit unterschiedlichsten Verdienstmöglichkeiten einhergehen kann.
Typisches Beispiel ist die Sekretärin eines kleinen Betriebs, der kontinuierlich wächst und die jetzt vom Chef zum Beispiel auch die Personalauswahl als Aufgabe erhält. Für kleinere Tätigkeitsbereiche im Personalwesen reichen auch kürzere Weiterbildungen, die mehrere Wochen oder wenige Monate dauern und das Basis-Know-how vermitteln. Wer sich zum Beispiel für einen Jobwechsel richtig fit machen möchte, sollte längere Weiterbildungen, beispielsweise mit IHK-Abschluss, wählen. Berufserfahrene, die ihr Wissen auffrischen und erweitern wollen Wer schon länger im Personalwesen etwa auf der Sachbearbeiter-Ebene arbeitet und sich nun für die nächste Karrierestufe qualifizieren möchte, kann mit anerkannten Weiterbildungen den Grundstein dafür legen. Da die Basics bereits ausreichend bekannt sind, sollte man eher eine umfassendere Weiterbildung wählen, die zum Beispiel auch BWL-Inhalte und Managementwissen vermittelt. Die verschiedenen Karrierestufen und "Bildungs-Voraussetzungen" haben wir grafisch dargestellt: Eine Weiterbildung macht man nicht einfach "just for fun" – sie kostet schließlich Zeit und Geld und soll einem bestimmten Ziel dienen: der fachlichen Weiterentwicklung.
#1 Hallo liebe Forum-Mietglieder, ich bin neu hier und habe einmal eine Frage. Mein Freund und ich ziehen zum 1. 08. in eine andere Wohnung ein, in der bereits eine Einbauküche steht. Diese Küche gehört einer vorherigen Mieterin- allerdings haben bereits andere Mieter nach ihr in der Wohnung gewohnt und die Küche mitbenutzt ohne etwas dafür zu bezahlen. Telefonisch kann man die Mieterin, der die Küche gehört, nicht erreichen. Das letzte Mal, als der Vermieter mit der Mieterin über die Küche gesprochen hat, forderte diese 1200 € (so viel hat die Küche unseren Schätzungen nachnicht einmal neu gekostet! ). Muss der Nachmieter/Vermieter meine Küche übernehm Mietrecht. Nun meine Frage: Wem gehört die Küche? Da sie in einem schlechten Zustand ist würden wir sie gerne entweder entsorgen oder so umbauen, dass Sie unseren Wünschen entspricht. Ist das so ohne Weiteres möglich? Ich freue mich auf Rückmeldungen! Jenny Hollmann Anzeige #2 Schwer zu sagen, aber es kommt wohl vor allem auf die Übergabeprotokolle an, wenn ansonsten nichts mehr nachvollziehbar ist.
Das Mietverhältnis zwischen Ihrer Nachmieterin und dem Vermieter hat auf den Vertrag zwischen Ihnen und der Nachmieterin über die Ablösung der Einbauküche keinen Einfluss. Wenn die Nachmieterin mit dem Zustand der Wohnung nicht einverstanden ist, dann muss Sie diesbezügliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Ihnen gegenüber hat die Nachmieterin diesbezüglich keine Ansprüche. Nachmieter will Küche doch nicht übernehmen Kaufrecht. Inwieweit das Übergabeprotokoll noch anfechtbar ist, ist deshalb allenfalls eine Frage, die im Verhältnis zwischen Nachmieterin und Vermieter zu klären ist. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Nachmieterin die Zahlung wegen Mängeln an der Einbauküche verweigert. Grundsätzlich ergeben sich aus Ihrem Vortrag aber ohnehin keine Anhaltspunkte für eine fehlende Bestandskraft des Übergabeprotokolls. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit im Rahmen der Erstberatung eine erste Orientierung hinsichtlich Ihrer Rechtslage geben. Mit freundlichen Grüßen Ina Hänsgen Rechtsanwältin
23. 4. 2009 von Rechtsanwalt Robert Weber Mit dem Vermieter habe ich vereinbart, einen Nachmieter zu finden, der die Küche übernimmt. Am Telefon habe ich unter Zeugen mit dem potentiellen Nachmieter die Übernahme der Küche und den Preis festgelegt.... Im Mietvertrag zw. dem Nachmieter und Vermieter steht nichts zur Küchenübernahme. 1. 2. 2005 Der Vermieter erließ mir 2 NKM für die Renovierungsarbeiten.... Da ich eine Küche eingebaut habe, bin ich mit der zuständigen Hausverwaltung überein gekommen, daß ich einen Nachmieter suchen darf, der bereit ist die Küche zu übernehmen (Ablöse). 3.... Anschließend gab es ein erneutes Treffen mit dem Nachmieter und mir, bei dem ein bereits am 05. 01. 20005 vereinbarter Ablösevertrag für die Küche und weitere Einbauten (Bad) von beiden Seiten unterzeichnet wurde. 8. 2009 von Rechtsanwalt Ralf Morwinsky Habe in Absprache mit meinem Vermieter einen Nachmieter für meine Wohnung gesucht. Dies hauptsächlich um meine Küche zu verkaufen. Mit der vorgeschlagenen Kandidaten wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen ( siehe Anhang) die u. a. die Übernahme der Küche bei Wohnungsübernahme ( falls Vermieter zustimmt) beinhaltet.
------------------------- Vom Vermieter können Sie eine Ablöse nur dann verlangen, wenn Sie dies mit ihm vertraglich vereinbart haben. Andernfalls ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, Einbauten, zu denen auch Einbauküchen gehören, abzulösen. Ebensowenig ist der Vermieter verpflichtet, einen Nachmieter akzeptieren, der Ihnen die Küche wieder abkauft. Ein verständiger Vermieter wird dies dennoch tun. Sollte ein solcher Nachmieter nicht gefunden werden, haben Sie nur das Recht, die Küche mitzunehmen. Der Vermieter kann von Ihnen sogar die Entfernung der Küche verlangen, wenn er sie selbst nicht ablösen möchte. Fragen Sie im Zweifelsfall den Mieterverein. Mieterverein München e. V. # 2 Antwort vom 11. 2003 | 06:01 Von Status: Schüler (319 Beiträge, 28x hilfreich) Wobei Mitnahme und Umbau der Küche eigentlich günstig sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr die Küche nicht in der neuen Bleibe verwenden könnt. Fragt doch mal bei der Firma nach, die das gute Stück seinerzeit montiert hat... MfG, Andreas ----------------- "Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "