Folglich scheidet ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Insoweit stellt sich in der Tat die Frage, ob die telefonische Aussage etwas anderes erkennen lässt. Grundsätzlich müsste sich der Provider an den gemachten Aussagen festhalten lassen. Jedoch haben Sie die Beweislast dafür, dass ein Telefonat über den von Ihnen geschilderten Inhalt geführt worden ist. Ich fürchte vorliegend, dass Sie diesen Beweis nicht erbringen können. So reicht es aus, dass der Provider das Gespräch lediglich bestreitet. Sodann müssten Sie genauere und detaillierte Angaben machen. Dabei müsste der Name der betroffenen Person richtig sein. Des Weiteren müsste der Inhalt bezeugt werden können. Das Ihre Frau "mitgehört" hat, wird wohl nicht ausreichen. Trotzdem können die Erfolgsaussichten bei Ihnen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. So kann sehr wohl ein Gericht Ihren Ausführungen "Glauben" schenken. Jedoch beurteile ich die Erfolgsaussichten als gering. Probleme Umzug / Alice?. Die telefonische Aussage wird meiner Auffassung nach, vor einem Gericht, wohl eher nicht standhalten können.
24. 07. 2008, 22:13 #1 Themen Starter Alice DSL + Umzug Guten Tag, ich habe demnächst (in 2 Monaten) vor, umzuziehen und möchte als Kunde von Alice den Service "mitnehmen". Was müsste ich dabei beachten und welche Kosten würde es mit sich bringen? P. S. In der neuen Wohnung ist Alice-DSL verfügbar, Telekom-Anschluss jedoch zurzeit inaktiv. Vielen Dank im Voraus. 06. 08. 2008, 12:21 #2 was hast du denn für einen Vertrag, hast du noch einen Telekom Anschluss oder einen Komplett Anschluss? Ähnliche Themen Antworten: 4 Letzter Beitrag: 06. Alice vertrag umzug film. 2010, 10:24 Antworten: 16 Letzter Beitrag: 11. 06. 2010, 11:48 Antworten: 15 Letzter Beitrag: 14. 09. 2009, 00:52 Antworten: 7 Letzter Beitrag: 24. 2009, 15:29 Antworten: 3 Letzter Beitrag: 22. 11. 2007, 08:31 Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz
Telefon Umzug und Rufnummermitnahme bei o2 DSL: Was passiert mit der Rufnummer? Wie generell üblich, ist auch bei o2 DSL die Mitnahme der Rufnummer(n) bei einem Umzug innerhalb desselben Vorwahl-Bereichs möglich. Dies gilt selbstverständlich auch für die bisherigen Alice DSL Rufnummern. Falls mehrere Telefonnummern geschaltet waren, sollten diese alle mit portiert werden, da es ansonsten zu Problemen bei der Rufnummern-Mitnahme kommen könnte. Beschwerde: Unbegründete Vertragsverlängerung (O2 / Alice). Hier ist es ratsam, dem DSL Anbieter zur Sicherheit noch einmal alle zu portierenden Rufnummern anzugeben. Beim o2 DSL Umzug in einen anderen Vorwahlbereich kann keine Rufnummer mitgenommen werden. (Detaillierte Infos zum Thema unter: Telefon Umzug und Rufnummernmitnahme) Ist der DSL Umzug bei o2 (ehemals Alice) ein Kündigungsgrund? Sofern o2 auch nach dem Umzug ein DSL Komplettpaket zur Weiternutzung bereitstellen kann, läuft der aktuelle DSL Vertrag am neuen Wohnort unverändert weiter. Bei o2 DSL lässt sich somit kein generelles DSL Sonderkündigungsrecht bei DSL Umzug ableiten.
Fester mit einem Grundstück verbunden als ein Straßenbelag es ist, geht wohl nicht... ) Nun sagt das BGB auch, daß man ein Recht nicht nur dazu benutzen darf, einem anderen zu schaden. ( §226 BGB: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. ") Nur: den Boden wieder zu entsiegeln hat nicht zwingend den Zweck, einem anderen zu schaden. Es verringert die Bodenversiegelung und ist insofern allgemein positiv. Hinzu kommt, daß auch ein Sandweg durchaus befahrbar ist - nur nicht so bequem, aber auf diese Bequemlichkeit hat man keinen Rechtsanspruch. Es müssen nur die Anforderungen an die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beachtet werden. Insofern könnte das wohl passieren. Straßensanierung » Kosten, Preisbeispiele und mehr. Die Frage bleibt allerdings: warum sollte ein neuer Eigentümer das machen? Er reduziert damit den Wert seines Grundstücks, und er halst sich die Pflicht auf, alle paar Jahre wieder den Schotterweg auszubessern, denn ein Mindestmaß an Benutzbarkeit muss schon gewährleistet werden.
2. Nach den vorstehenden Ausführungen spricht daher bereits einiges dafür, dass Sie die Kosten insgesamt nicht zu übernehmen haben. Im Übrigen sind selbstverständlich nur die Arbeiten von Ihnen durchzuführen und (zur Hälfte) zu bezahlen, die für die Instandsetzung im obigen Sinne notwendig waren. Dies könnte hier allenfalls in der Herrichtung des Weges, d. h. die Rückgängigmachung der Absenkung bestehen. Keinesfalls müssen SIe daher meines Erachtens die Kosten für die neu angeschafften Platten begleichen, da dies nicht für die Verkehrssicherung des Weges erforderlich war. Recht und Urteil: Wegerecht und Wegepflichten | news.de. Was die Eigenleistung angeht, so habe ich auch mir meine Zweifel, ob er diese in Ansatz bringen kann, schließlich sind diese KOsten nicht tatsächlich entstanden. Hierauf dürfte es jedoch aufgrund der Schilderungen unter Ziffer 1 ohnehin nicht ankommen. 3. Das Wegerecht gibt Ihnen das Recht den Weg im üblichen Umfange zu nutzen. Hierzu gehört meines Erachtens auch die Anfahrt mit Transportern. Etwas anderes könnte selbstverständlich für die Anfahrt von LKWs oder Schwertonnern gelten.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), besten Dank für Ihre Online – Anfrage! Vorweg möchte ich darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum (Frag-einen-Anwalt) dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln und eine persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen soll. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen könnte die Beurteilung Ihres Anliegens völlig anders ausfallen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beschriebenen Grunddienstbarkeit auf der Grundlage der gemachten Angaben wie folgt: Es existiert keine gesetzliche Regelung über eine Entgeltlichkeit von Grunddienstbarkeiten! Wegerecht-Kosten der Wegbefestigung (Pflasterarbeiten). Insoweit gilt nur die Vorschrift des § 1021 Abs. 1 Satz 2 BGB, der besagt, dass in dem Fall, dass dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung des Weges zustehen soll, bestimmt werden kann, dass der durch die Dienstbarkeit Berechtigte verpflichtet ist, den Weg zu unterhalten, soweit dies für das Benutzungsrecht des Eigentümers erforderlich ist.
Wenn Sie also lediglich den letzten Teil des Weges pflastern wollen, den ausschließlich Sie nutzen und der zudem hinter Ihr Haus führt, halte ich es für vertretbar hier ohne Einwilligung der Eigentümer zu pflastern. Der sicherste Weg ist allerdings noch immer der, sich noch einmal um die Zustimmng der Eigentümer zu bemühen. Die Frage die sich jedoch noch stellt ist, ob das Pflastern für die Benutzbarkeit des Weges tatsächlich notwendig ist. Denn nach § 1020 S. 2 BGB besteht die Pflicht nur, soweit es das Interesse des Eigentümers erfordert. Erforderlich sind stets notwendige Maßnahmen, also solche, die nicht aufschiebbar sind. Handelt es sich also nicht um eine solche notwendige Maßnahme die der Erhaltung des Weges dient, dürfte diese auch nicht im Interesse des Eigentümers liegen. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen A. Krüger-Fehlau Rechtsanwältin Rückfrage vom Fragesteller 08.
Wir haben ein Grundstück gekauft dieses in der Hälfte teilen lassen und bauen...
Ich besitze ein Geschäftsgrundstück, dessen Freiflächen fast vollständig gepflastert sind. Jetzt soll als Letztes der Weg zu meinem Hof (ca. 7 m breit) gepflastert werden. Für einen Teil dieses Bereiches hat der Hinterlieger ein Wegerecht. Genauer einen 4 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Dieser Weg ist auch die einzige Zufahrt zu meinem Hof. Der Weg wird durch den Nachbarn und seine Besucher rege benutzt, eigentlich mehr als durch mich. Der Weg bestand bis zuletzt aus gewachsenem Boden mit Schlaglöchern und Pfützen. Der Nachbar kann sein Grundstück mit auch von einer anderen Straße aus erreichen. Durch eine quer stehende Scheune benötig er aber die Zufahrt über mein Grundstück, um die Garagen zu erreichen. Jetzt zu den Fragen: 1. Darf ich auf dem Weg ein Tor errichten und nachts abschließen? Bei mir wurde vor zwei Jahren über diesen Weg eingebrochen. 2. Kann ich den Hinterlieger an den flächenmäßig anteiligen Kosten für die Wegbefestigung beteiligen? Der Passus im Notarvertrag von 1998 lautet: "Die Verpflichtung zur Unterhaltung des Weges einschließlich seiner Verkehrssicherung obliegen dem jeweiligen Eigentümer und dem Berechtigten zu gleichen Teilen.