Das ist also auf der einen Seite die Listen- beziehungsweise Verhältniswahl und vor allem auf der anderen Seite die Mehrheits-, beziehungsweise Persönlichkeitswahl. Wichtig dabei: Welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt ist gesetzlich genau festgelegt. Der Wahlvorstand kann also hier nicht einfach so frei entscheiden. Die Mehrheits- oder Personenwahl kommt nämlich nur beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren zur Anwendung. Persönlichkeitswahl und listenwahl wie geht das. Und die Listenwahl, denen gegenüber bei der normalen Betriebsratswahl. Nur ganz ausnahmsweise kann die Mehrheitswahl auch bei der normalen Betriebsratswahl stattfinden, nämlich dann, wenn es nur eine einzige gültige Vorschlagsliste gibt. Und hier der heutige Wahlspruch: Das mit der Unterscheidung zwischen Persönlichkeitswahl und Listenwahl ist wie mit der Unterscheidung zwischen den besten Freunden und den Familien dieser besten Freunde. Wenn man nur die besten Freunde einlädt, da steigt die Party. Wenn man aber die besten Freunde und deren Familien einlädt, beziehungsweise einladen muss, tja, dann ist das wohl wie mitgefangen, mitgehangen.
Wie gesagt: Weder der Wahlvorstand noch der amtierende Betriebsrat können bestimmen, ob eine Personen- oder Listenwahl stattfinden wird (sieht man mal davon ab, dass in kleinen Unternehmen mit vereinfachtem Wahlverfahren die Personenwahl vorgesehen ist; siehe § 14a BetrVG). In kleineren Betrieben - da wo jeder jeden kennt - ist die Personenwahl sicherlich das anzustrebende Ziel. Hier sollten sich alle Kandidaten/innen zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag (Liste) zusammenfinden. Listenwahl – Wikipedia. Dann haben die Wähler die Chance, aus allen Kandidaten/innen diejenigen herauszusuchen, die ihnen am geeignetsten erscheinen. Der Wähler bestimmt also direkt über die Zusammensetzung des künftigen Betriebsrats. Würde hier Listenwahl stattfinden, könnten die Wähler sich nur für eine Liste entscheiden. Die Kandidaten/innen kommen dann - je nach Stimmengewichtung - in der bereits vorgegebenen Reihenfolge auf den Listen in den Betriebsrat. Der direkte Einfluss des Wählers auf die Zusammensetzung des Betriebsrats ist also geringer.
Im Betrieb vertretene Gewerkschaften müssen keine Stützunterschriften sammeln. Die Persönlichkeitswahl, für die sich die IG Metall im Regelfall ausspricht, hat in Großbetrieben zur Folge, daß langjährige oder gar freigestellte Betriebsratsmitglieder deutliche bessere Wahlchancen haben. BR-Forum: Persönlichkeitswahl - was ist der Unterschied zur Listenwahl? | W.A.F.. Während einfache Arbeiter oder Angestellte im Regelfall nur in ihrer Abteilung bekannt sind, können sie im ganzen Werk präsent sein. (kn) Quelle: Berg u. a. : Wahl des Betriebsrats – Praxisorientierte Arbeitshilfe für Wahlvorstände und Betriebsräte, 3., überarbeitete Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt/Main 2009
Außerdem steht eine Liste ja für eine betriebspolitische Haltung, sie hat Ideale und Ziele, die sie vor der Wahl bekannt machen kann. Der Wähler hat also eine Orientierung darüber, welche Vorstellungen auch unbekanntere Kandidaten/innen von der Betriebsratsarbeit haben.
Das Wahlverfahren (auch: Wahlsystem) ist eine formalistische Methode um festzulegen, welche Auswahlmöglichkeiten den Wahlberechtigten vorgelegt werden. Bei einem Wahlverfahren wirken die Kombinationen aus dem Stimmrecht, der Stimmenauszählung und -gewichtung zusammen. So gibt es auf Basis der folgenden Faktoren in der Praxis hunderte verschiedene Wahlverfahren. Wahlsysteme werden in der Politik, in Vereinen, Unternehmen und anderen wählenden Institutionen, angewendet. Der Gegenstand der Wahl Allgemein besteht die Möglichkeit, entweder Kandidaten direkt in Ämter zu wählen ( Persönlichkeitswahl) oder über Wahllisten abzustimmen ( Listenwahl). Listenwahl / Persönlichkeitswahl - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. Bei der Listenwahl gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten: Freie Listenwahl, losegebundene Listenwahl oder starre Listenwahl. Das Wahlrecht der Wahlberechtigten: Die Wahlberechtigten erhalten ein Stimmrecht, welches festlegt, wie viele Stimmen sie auf Kandidaten oder Wahllisten verteilen können. Bei Mehrstimmen-Wahlsystemen kann Stimmhäufung ( Kumulieren) erlaubt werden, wobei der Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten verteilen kann, um diesen besonders zu stärken.
§ 14 Abs. 2 BetrVG Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren der "normalen" Betriebsratswahl: die Persönlichkeitswahl (im Gesetzestext: Mehrheitswahl) die Listenwahl (im Gesetzestesxt: Verhältniswahl) Dabei klingt die Formulierung des Gesetzestextes so, als sei die Verhältniswahl / Listenwahl der "Normalfall". Das ist aber nicht unbedingt so... 1. Persönlichkeitswahl / Mehrheitswahl So lange es nur einen Wahlvorschlag (eine Kandidatenliste) für die Betriebsratswahl gibt, findet die Wahl als sogenannte Mehrheitswahl statt! "Mehrheitswahl" heißt: Die Wählenden haben die Möglichkeit, die von ihnen gewünschten Kandidaten einzeln auf einer Namensliste aufgeführten Kandidaten anzukreuzen, sie also persönlich auszuwählen (deshalb sagt man zu diesem Verfahren auch Persönlichkeitswahl). Persönlichkeitswahl und listenwahl personenwahl. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet also direkt darüber, welche der zur Wahl stehenden Personen in den Betriebsrat kommen sollen. Dabei gilt: Es dürfen höchstens so viele Kandidaten angekreuzt werden, wie der zu wählende Betriebsrat Mitglieder haben muss (siehe § 9 BetrVG).
Anm. : Das Inhaltsverzeichnis wurde redaktionell angepasst.
Nutzen In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Versammlungsstättenverordnung nrw 2018 pdf 2. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab. Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt.