#1 Moin, ich habe ein wenig rumgelesen und auch die Suche bemüht, bin aber nicht wirklich schlauer geworden (was vermutlich an mir liegt, aber vielleicht lässt sich da ja beheben): Vorhanden ist eine PV-Anlage mit Longi 365W Modulen, 18 auf einem ca. 175 Grad Süddach, 21 auf einem rechtwinklig dazu liegenden Westdach, ca. 40 Grad Dachneigung, insgesamt also 14, 24 kWp, gelegen etwas nördlich Eckernförde in Schleswig-Holstein. WR ist ein Fronius Gen24 10. 0 plus mit Fronius Smart Meter (dynamische 70% Regelung eingestellt), Batteriespeicher BYD HVS 10. 2 (ja, ja, ich weiß, wollte ich aber haben... ). Nun bin ich ins Grübeln gekommen. Die Anlage hat nach Installation Ende Februar schon bei voller Sonne knapp 10 kW geliefert. 10 kw wechselrichter wiring. Mit fortschreitendem Kalender sollte die Leistung sich eigentlich noch vergrößern können (10, 35 kW habe ich bisher als Maximum gesehen). Der WR limitiert die Leistung doch aber auf ~10 kW? Das würde bedeuten, dass nie mehr erzeugt werden kann, selbst wenn ich z. B. ein Elektroauto mit mehreren kW lade, was ja eigentlich bei dynamischer 70% Regelung auch den 10 kW erzeugter Leistung übersteigenden Anteil nutzbar machen sollte/würde?
0 1. 804, 00 € - Solaredge SE10k 1. 671, 00 € benötigt Leistungs-optimierer für jedes Modul Fronius Symo 10. 0-3-M 1. 914, 00 € - Kaco BLUEPLANET 10. 0TL3 1. 749, 00 € - E3DC S10 Hauskraftwerk 10. 248, 00 € Stromspeicher und Wechselrichter Kombi Kostal PLENTICORE Plus 10 2. 035, 00 € - ABB PVI-10. 579, 00 € - Wie in der Tabelle zu sehen ist, unterscheiden sich die Preise bei ähnlichen Wechselrichtermodellen um knapp 500 Euro. Das ist ein Unterschied von ca. 33 Prozent. Die Angebotspreise variieren allerdings stark, je nach Marktlage. Anschaffungskosten können von Steuer abgesetzt werden Beim Kauf einer Photovoltaikanlage kann zunächst einmal die Mehrwertsteuer bei der nächsten Steuererklärung zurückgeholt werden. Das trifft auch auf den Wechselrichter zu. Die Preise auf dieser Seite sind also immer als Netto angegeben. FSP PowerManager-Hybrid 10 kW Wechselrichter kaufen bei PrimeSolar. Der Wechselrichter und die gesamte Solaranlage kann abgeschrieben werden. Die Abschreibung vermindert den Gewinn der erzielt wird und senkt somit die Steuerlast. Preise für spezielle Wechselrichter Es gibt neben gewöhnlichen Stringwechselrichtern diverse Alternativen.
DC-Spannung 1000 V Max. Eingangsstrom 11A / 11A Max. Kurzschlussstrom 14 A MPPT Spannungsbereich 125 V - 550V Anzahl MPPT Tracker 2 BATTERIE Batterie Type Lithium Batterie Batterie Spannungsbereich 200 V - 800 V 500 V Max. Batterie Lade / Entlade Effizienz 98% / 98% Max. 10 kw wechselrichter electric. Lade -/ Entladestrom 25 A / 25 A AC AUSGANG Nennleistung / Netzleistung 10000 W Stromnetz Spannungsbereich 400 V - 230 V; 380 V - 220 V Netznennfrequenz 50 / 60 Hz Maximaler AC-Eingangs -/ Ausgangsstrom 16 A / 16 A Verschiebungsleitungsfaktor -0, 8 überspannt, 0, 8 unterschritten THDi < 3% LADESEITIGER PARAMETER Nennleistung Maximaler Ausgangsstrom 16 A Überstromschutz 14, 5 A WIRKUNGSGRAD MPPT Effizienz 99, 9% Euro Effizienz 97% Max. Effizienz 97, 6% ALLGEMEINES Abmessungen (HxBxT) 548 x 550 x 188 mm Gewicht < 40 kg Betriebstemperaturbereich -25 °C bis 60 °C Geräusch < 30 dB Relative Luftfeuchtigkeit 0 bis 95% Betriebshöhe < 2000 Kühlkonzept Natürlich Schutzklasse IP65 SCHUTZFUNKTIONEN Verpolungsschutz Ja DC switch (PV) Ausgangsüberstromschutz Ausgangsüberspannungsschutz Ausgangskurzschluss Schutz EIGENSCHAFTEN Display LED Kommunikation WIFI, RS485, GPRS Produktgarantie 5 Jahre Zusatzinformation ArtNr.
Der Prognoszeitraum ist hierbei auf die Dauer der voraussichtlichen entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnrechts) begrenzt. [4] Eigenbedarfsklausel Eine dauerhafte Vermietungsabsicht kann auch dann zu bejahen sein, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen zu überlassen, sofern davon auszugehen ist, dass diese Überlassung nicht unentgeltlich erfolgen soll. [5] Die Einkunftserzielungsabsicht, mithin der subjektive Tatbestand, ist ebenso wie der objektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert, d. h. objektbezogen, zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile bezieht. [6] Entsprechend ist Objekt der Vermietung i. S. v. Einnahmen von Untervermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten.
| 15. 05. 2020 12:48 | Preis: ***, 00 € | Steuerrecht Beantwortet von 15:19 Guten Tag, ich lebe in einer kleinen Einzimmerwohnung und bezahle die Miete von ca. 250€ im Monat an meinen Vermieter. Die komplette Wohnung ist allerdings auch untervermietet an meine Freundin. Sprich wir wohnen zusammen, jedoch geregelt über den Untermietvertrag und nicht als zwei Mieter in dem offiziellen Mietvertrag. Sie zahlt mir jeden Monat 100€ als Miete. Fristlose Kuendigung wegen profitabler Untervermietung Mietrecht. Somit teilen wir uns die Miete etwas auf und ich habe natürlich keine Gewinnerzielungsabsicht. Wie soll ich nun mit der monatlichen Miete meiner Freundin umgehen. Muss diese in der Steuererklärung angegeben werden und wenn ja wo und wie? Anmerkung: Im letzten Jahr habe ich die Miete von meiner Freundin bei der Steuererklärung angegeben als Einkunft. Muss ich es somit auch zukünftig machen? Vielen Dank für ihre Unterstützung! Sehr geehrter Fragesteller, aufgrund der von Ihnen geschilderten Konstellation erzielen Sie weder einen Gewinn, noch müssen Sie Angaben in der Steuererklärung machen.
Ich will aber ehrlich gesagt kein Ärger und keine Diskussion. So hat ein Ex-Untermieter wegen Corona auch Geld für die Nebenkosten zurück wollen (war in der Quarantäne nicht vor Ort, dann im Urlaub, letzten Monat nicht hier gewesen), ich habe dann gesagt, sorry, pauschale Vereinbarung. # 3 Antwort vom 26. 2021 | 21:36 Dann ist das zu befürchten. Heißt es im schlimmsten Fall, dass meine Sachen, Möbel, Technik, die gemeinschaftlich genutzt werden, praktisch "umsonst" genutzt werden können? Weil ich die Kosten dafür nicht absetzen kann, weil sie gleich "Verluste" bedeuten würden? Unternehmen mit fehlender Gewinnerzielungsabsicht. Irgendwie kann es doch auch nicht sein, oder? # 4 Antwort vom 27. 2021 | 00:33 Von Status: Unbeschreiblich (42387 Beiträge, 15160x hilfreich) Heißt es im schlimmsten Fall, dass meine Sachen, Möbel, Technik, die gemeinschaftlich genutzt werden, praktisch "umsonst" genutzt werden können? Nein, warum? Du bekommst doch Miete dafür. Weil ich die Kosten dafür nicht absetzen kann, weil sie gleich "Verluste" bedeuten würden?
Kündigung darf nicht übermäßig sein Die fristlose Kündigung des Vermieters scheidet aus, wenn er eine früher erteilte Untervermietungserlaubnis widerruft und der Hauptmieter gegen den Widerstand des Untermieters bemüht ist, das Untermietverhältnis zu beenden. Im Fall hatte der beklagte Hauptmieter den Untermieter auf Räumung verklagt und damit alle ihm möglichen Schritte unternommen, um das Untermietverhältnis zu beenden und den Untermieter zum Auszug zu veranlassen. Insoweit war es nicht sachgerecht, ihm die Verletzung vertraglicher Pflichten vorzuwerfen und darauf die fristlose Kündigung zu begründen (BGH Urt. 12. 2013, VIII ZR 5/13). Stromsperre ist verbotene Eigenmacht In einem Fall des LG München (Urt. 9. 6. 2005, 26 O 8764/05) wurde einem Vermieter untersagt, dem Hauptmieter den Strom abzustellen und sich auf eine nicht genehmigte Untervermietung zu berufen. Das Gericht sah darin eine verbotene Eigenmacht, da der Vermieter nicht im Besitz eines Räumungstitels war. Eine Stromsperre kommt allenfalls in Betracht, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist und es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, die Nebenkosten für den zum Auszug verpflichteten Mieter zu verauslagen.