Grundsätzliches Eine Abschlagszahlung ist eine Zahlung auf bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Arbeitslohn (Arbeitsentgelt). Abschlagszahlungen können bei schwankenden Bezügen (besonders bei Leistungslohn) oder bei später Lohnabrechnung vereinbart werden. Der Anspruch ergibt sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) in der Fassung vom 28. Lohnabrechnung - Abschlagszahlungen. September 2018 enthält im § 5 Lohn unter Punkt 7 Lohnabrechnung folgendes: 7. 1 Die Lohnabrechnung erfolgt monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnabrechnungszeitraumes eine schriftliche Abrechnung über Lohn, vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen zu erteilen. Diese Abrechnung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen. In einigen Tarifverträgen findet sich folgende Formulierung: Zeit, Ort und Auszahlung der Entgelte, deren Bedingungen, die Entgeltabrechnungszeiträume und die Termine von Abschlagszahlungen werden betrieblich festgelegt.
Die Beste Möglichkeit ist per Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Falls du kein Faxgerät hast, nimm einfach einen Online-Faxdienst, wie (5€ aufladen und für 7 Cent pro Seite faxen, das Guthaben hält unbegrenzt und es gibt keine Grundgebühr und keine versteckten Kosten). Per Fax ist es viel schneller, billiger und sicherer (kannst sogar beweisen, was du verschickt hast), als per Einschreiben. Die Sachbearbeiterin von meinem Mann hat angerufen und ich musste deshalb sagen, dass er mitte August anfangen wird zu arbeiten. Du hättest keinerlei Auskünfte geben "müssen". Du musst nichtmal telefonisch erreichbar sein. Wir müssen also jetzt noch die andere neue Sachbearbeiterin anrufen und bescheid geben? Wie läft sowas eigentlich ab. Was müssen wir für Unterlagen jetzt für die "Abmeldung" beim Amt vorbereiten? Wann wäre der richtige Zeitpunkt sowas bescheid zu geben? Nein, bloß nicht anrufen! Einfach VOR Arbeitsaufnahme, am besten wenn die Leistungen für August schon auf dem Konto sind, damit die nicht mehr eingestellt werden können, ein kurzes Fax schicken: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem xx.
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