Im dritten Schritt kommt es darauf an, das Risiko der Gefährdung zu beurteilen. Das stellt sich im Umgang mit Zytostatika als besonders schwierig dar, da bis heute keine verbindlichen Grenzwerte für diese definiert wurden. Aufgrund der hohen Konzentration der Arzneimittel und der einzelnen Verarbeitungsschritte ist aber vor allem bei der Zubereitung von Zytostatika mit einer erhöhten Gefährdung des Personals zu rechnen. Weil nur entsprechend geschultes Pflegepersonal Zytostatika an die Patienten verabreichen darf, ist die Gefährdung hier als eher gering einzuschätzen. Dennoch kann man die versehentliche Freisetzung von zytostatikahaltigen Lösungen nicht ganz ausschließen, z. B. wenn die Infusionssysteme noch nicht mit Trägerlösung vorbefüllt sind oder wenn man das Behältnis fallen lässt. Insbesondere das Entfernen von Infusionszubehör ist in diesem Zusammenhang immer auch mit einem erhöhten Risiko verbunden. Schutzmaßnahmen festlegen und durchführen Basierend auf den zuvor ermittelten Gefährdungen geht es in Schritt 4 und 5 darum, dazu passende Schutzmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.
Journal of Epidemiology and Community Health 39: 141 Quansah R, Jaakkola JJ (2010) Occupational Exposures and Adverse Pregnancy Outcomes Among Nurses: A Systematic Review and Meta-Analysis. J Women‹s Health 19: 1851 Weiterführende Literratur Bornmann L, Herdrich K, Illiger H-J (2006) Sicherer Umgang mit Zytostatika. In: Schmoll HJ, Höffken K, Possinger K (Hrsg) Kompendium internistische Onkologie. Springer, Berlin Heidelberg New York, S 1846–1871 Wilkes G, Barton Burke M (2015) Oncology nursing drug handbook. Jones Bartlett Learning, Burlington Zur Mühlen A, Heese B (2003) Zentralisierung der Zytostatika-Zubereitung. Ergo Med 2/2003 Broschüren Deutschland: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (2009) Zytostatika im Gesundheitsdienst. (Broschüre M620) Download über Schweiz: Jost M, Rüegger M, Liechti B, Gutzwiller A (2004) Sicherer Umgang mit Zytostatika. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Broschüre 2869/18. d). Download über: gesundheitswesen-verhueten#uxlibrary-material=9e88c921087b36e68f744f5ffe16797b&uxlibrary-open=/de-CH?
Die Anwendung von Zytostatika hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Da der Umgang mit diesen hoch wirksamen Substanzen für Beschäftigte und Patienten nicht ohne Risiken ist, muss bei der Zubereitung größte Sorgfalt beachtet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. So sind für Beschäftigte, die in der Zubereitung von Zytostatika tätig sind, besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, weil die meisten Zytostatika beim gesunden Menschen als unerwünschte Nebenwirkungen bekanntlich erbgutverändernd, fruchtschädigend oder gar selbst Krebs erregend wirken können. Für die Krebspatienten selbst können Verunreinigungen der Infusionslösungen lebensbedrohend sein, weshalb ihre Zubereitung höchsten pharmazeutischen Standards genügen muss. Aus diesen Gründen hat die bayerische Gewerbeaufsicht in einer landesweiten Schwerpunktaktion insgesamt 155 Kliniken überprüft, in denen mit Zytostatika gearbeitet wird. Die Erkenntnisse aus dieser Aktion wurden in einer Informationsbroschüre für Verantwortliche und Betroffene zusammengefasst, wobei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Berücksichtigung fanden.
Welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Gefährdungsbeurteilungen sind immer vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit durchzuführen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Nur so lässt sich das von Zytostatika ausgehende Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten auf ein absolutes Minimum reduzieren. Karzinome, Leberschäden, Unfruchtbarkeit und Fehlgeburten – all das können mögliche Nebenwirkungen vom Umgang mit Zytostatika sein. Arbeitsbereiche festlegen, Gefährdungen ermitteln Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehen Sie am besten in sieben Schritten vor. Im ersten Schritt geht es zunächst darum, alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb festzulegen, in denen Zytostatika zum Einsatz kommen. In der Regel betrifft das Transport, Lagerung, Zubereitung, Verabreichung und Entsorgung der Arzneimittel. Je nach Tätigkeit ergeben sich unterschiedliche Risiken, die in Schritt 2 zu ermitteln sind. Beachten Sie hierbei insbesondere die akuten und chronischen Gefährdungen, die sich meist durch eine dermale Aufnahme, in seltenen Fällen auch durch Inhalation ergeben.
Selten - aber keineswegs zu vernachlässigen - sind Störungen des Allgemeinbefindens wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit. Beachten Sie: Der Kontakt mit Zytostatika ist - unabhängig von den genannten Gefahren - auch für die Haut gefährlich, da die Stoffe reizend, ätzend und sensibilisierend wirken! Beschäftigungsverbote Arbeitgeber dürfen schwangere und stillende Frauen laut § 4 des Mutterschutzgesetzes nicht an Arbeitsplätzen einsetzen, an denen ein Risiko der Kontamination mit Zytostatika besteht. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und lässt sich aus den bereits genannten Gründen auch nicht durch ausreichende technische Sicherheitsvorkehrungen aufheben. In diesen Fällen gilt die Vorgabe der "Null-Exposition", die im Kontakt mit Zytostatika nicht zu verwirklichen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich für diese Stoffe kein Grenzwert festlegen lässt. Selbst der Kontakt mit geringsten Spuren kann unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind, nur eingeschränkt mit der Handhabung von Zytostatika befasst sein.
Autoren der Broschüre sind Dr. Bettina Heese und Dr. Alexander zur Mühlen, die beide am Gewerbeaufsichtsamt München-Stadt tätig sind. Die Broschüre kann über das Bayerische Landesamt für Arbeitschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, Pfarrstraße 3, 80538 München, bezogen werden. Darüber hinaus ist sie auch hier im Internet abrufbar: (Button "Fachinformationen")
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