Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine solche Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Die Erblasserin war Witwe. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, von denen eines vorverstorben war und seinerseits zwei Kinder hinterließ. Sozietät Poppe - Eine der größten Kanzleien in Schleswig-Holstein. Einige Jahre vor dem Tod des erstverstorbenen Ehemannes errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und ihre Kinder, ersatzweise deren Abkömmlinge zu Schlusserben des Längstlebenden beriefen.
Foto: Jeanette Dietl – Kein "normales" Testament Bevor ein Apotheker seinen letzten Willen aufsetzt, sollte er sich umfassend informieren. Schließlich geht es bei ihm auch darum, die Besonderheiten im ApoG zu beachten. Rechtlicher Ausgangspunkt ist, dass die Erlaubnis des Apothekers mit dessen Tod gemäß § 3 Nr. 1 ApoG erlischt. Nach dem Tod des Erlaubnisinhabers dürfen die Erben die Apotheke für einen Zeitraum von längstens zwölf Monaten durch einen (anderen) Apotheker verwalten lassen. Als Alternative zur Apothekenverwaltung sieht der Gesetzgeber jedoch – wie auch bei der Vorsorgevollmacht (siehe AZ 2018, Nr. Schlusserbe im Berliner Testament - Erbrecht-Ratgeber. 22, S. 5, Teil 1) – wieder die Verpachtungsmöglichkeit vor. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ApoG lauten dabei (auszugsweise): "(1) Die Verpachtung einer Apotheke oder von Apotheken nach § 2 Abs. 4 ist nur in folgenden Fällen zulässig: 1. … 2. nach dem Tode eines Erlaubnisinhabers durch seine erbberechtigten Kinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem das jüngste der Kinder das 23. Lebensjahr vollendet.
Es genüge vielmehr, dass der Erblasser wisse, dass er durch die unentgeltliche Zuwendung das Erbe schmälere. Zur Feststellung einer Benachteiligungsabsicht sei allerdings durch eine Abwägung der beteiligten Interessen zu prüfen, ob der Erblasser ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung habe. Nur in diesem Fall müsse der Erbe die seine Erberwartung beeinträchtigende Zuwendung hinnehmen. Ein derartiges Eigeninteresse könne zwar vorliegen, wenn ein Erblasser mit einer Schenkung seine Altersvorsorge und Pflege sichern wolle. Im zu beurteilenden Fall habe die Beklagte allerdings ein diesbezügliches, anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers nicht schlüssig darlegen können. Unter Berücksichtigung der Dividenden gehe es um Schenkungen im Wert von ca. 250. 000 Euro an die Beklagte, die den Nachlass weitgehend wertlos gemacht hätten. Dem stünden behauptete Pflege- und Haushaltsleistungen über einen Zeitraum von ca. Der Familien-Rechtsberater - Nachrichten. vier Jahren gegenüber, wobei zu berücksichtigen sei, dass die Beklagte während dieser Zeit ohnehin in vollem Umfang freie Kost und Logis vom Erblasser erhalten habe sowie auf Kosten des Erblassers mit ihm gemeinsam gereist sei.
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Beispielsweise darf der Vorerbe laut §2113 BGB keine Grundstücke veräußern oder verschenken, es sei denn, der Erblasser hat anderslautende Klauseln im Testament hinterlegt. Anders als beim Schlusserben kann der Nacherbe bereits bei Eintritt der Vorerbschaft, das eigene Erbe ausschlagen. Vanessa Dreßler Vanessa ist seit Mai 2021 Content-Managerin bei Afilio. Nach ihrem BWL Studium arbeitete sie mehrere Jahre als Content-Managerin in Unternehmen & Agenturen unterschiedlicher Branchen. Hier schreibt sie vor allem über die Themen Vorsorge, Versicherungen und Pflege.
Hiergegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde mit dem Argument ein, sie habe nicht ihren Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstobenen von der nunmehrigen Erblasserin gefordert. Das OLG gab ihrer Beschwerde statt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Gründe: Die Pflichtteilsstrafklausel ist vorliegend nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer Belastung der überlebenden Ehegattin geführt hat, ist darin allein noch kein Fordern des Pflichtteils nach § 2303 Abs. 1 BGB zu sehen, sondern zunächst nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses i. S. § 2314 Abs. 1 BGB. Auf eine solche Auskunft ist der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Eheleute, die bereits den überlebenden Ehegatten vor einem Auskunftsverlangen der Schlusserben schützen wollen, müssen dies ihm Rahmen der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel deutlich zum Ausdruck bringen. Mehr zum Thema: Aufsatz: Kogel – "In dubio pro fisco"?
private Aufnahmen am Tag der offenen Tür am Fliegerhorst Laage
Moin zusammen, zum Tag der Bundeswehr am 10. 06. 2017 auf dem Fliegerhorst Fassberg haben wir, die RAG Militärmodellbau, den Stand vom Reservistenverband der Bundeswehr mit unseren Militärmodellen ergänzt. Der Stand befand sich in einer großen Wartungshalle mit reichlich Platz. In der Woche hatten wir unsere Modelle schon zum Fliegerhorst gebracht, so dass wir den Stand am Samstagmorgen in Ruhe einrichten konnten. Hauptsächlich waren wir mit Modellen in den Massstäben 1:8 und 1:10 bzw. 1:12 von Klaus, Sebastian, Joachim, Christian, Andre und Ela vertreten. Getroffen haben wir uns um 07:00Uhr in Fassberg. Bekanntlich "fängt der frühe Vogel den Wurm…". Wir fuhren dann gemeinsam durch die Hauptwache zur Halle. Um 10:00 Uhr war dann Einlass für die Besucher. Auf dem Außengelände wurden diverse Exponate der Bundewehr (Heer und Luftwaffe) ausgestellt. Dabei handelte es sich um Luftfahrzeuge (z. B. Transall, Tornado, Eurofighter usw. ) und um Landfahrzeuge (Leopard 2A6, Puma, Panzerhaubitze 2000 usw. ).
Benutzer: 1 Gast A little bit statistic…. Beiträge: / Reports: 1. 363 Beiträge Seiten: / Pages: 114 Seiten Kategorien: / Categories: 241 Schlagworte: / Tags: 887 Kommentare: / comments: 7. 302 Kommentare Es sind 52333 Photos in 1387 Galerien online! Herzlichen Dank an alle! There are 52333 Photos in 1387 gallerys here on Military Database! Thanks for support!! (c) Horst Arlt / Arnd Wöbbeking Als Abschluss der Bilderserien von Horst Arlt, haben ich seine Bilder vom Tag der offenen Tür in Fassberg aus dem Jahr 1983. Herzlichen Dank auch für diese Fotos! ++++ Über den Autor Arnd Wöbbeking Aufgewachsen zu der Zeit des Kalten Krieges! Viele Manöver hier im Landkreis Hameln-Pyrmont miterlebt! 9 Kommentare Zum Kommentar-Formular springen ↓ 9 René Schatté Super Tag gewesen. Damals war ich gerade 3 Jahre vom Fernmelderegiment 33 in Faßberg weggewesen. Es war toll was die Bw mit NATO dort auf die Beine gestellt hat. Habe auch noch Bilder die ich mal Scannen muss. LG René 8 cars73 Moin auch, ja das sind Tolle Bilder einer TDOT die ihren Namen auch verdient, dort wurde dem Besucher noch richtig was geboten.
Insofern war auch der Verband der Beamten der Bundeswehr e. V. In Münster hatten die Friedenskooperative und die DFG-VK Münster zu einer Kundgebung aufgerufen. Ebenfalls in diesem Jahr bietet er viele sehenswerte Höhepunkte mit hoch interessanten Informationen zu seinem historischen Hintergrund und zur Gegenwart: Begrüßung durch den Kommodore und ein Vortrag über die Geschichte sowie die aktuellen Aufgaben des Geschwaders. 233, VA: DFG-VK OWL und weiter Tag der Bundeswehr in Dillingen an der Donau am 15. 17:16 20. 02. 2020 Tag der Bundeswehr - Kampfjets und Hubschrauber hautnah in Laage erleben Das Luftwaffengeschwader 73 in Laage beteiligt sich am 13. Er war zunächst für die Nutzung durch die britische Royal Air Force (RAF Nörvenich) als weitere sogenannte Clutch Station neben der RAF Geilenkirchen, RAF Wildenrath, RAF Brüggen und RAF Laarbruch geplant. Euro in die Technik und Infrastruktur des Standortes Nörvenich investiert. 12. Dabei will der neue Geschäftsführer Michael Bierhahn auch über die Zukunft der Erlebniswelt sprechen.
Gemeinde Faßberg Große Horststr. 40-44 29328 Faßberg Tel. 05055 597-0 Fax 05055 597-19 rathaus[at]fassberg[dot]de Öffnungszeiten Montags - freitags 08. 30 Uhr - 12. 00 Uhr Donnerstags auch 15. 00 Uhr - 18. 00 Uhr
Außerdem waren die Luftstreitkräfte von den Niederlanden sowie von Frankreich mit diversen Luftfahrzeugen vertreten. Die Besucher hatten die Möglichkeit z. in einem Kampfhubschrauber vom neuen Typ "Tiger" Platz zu nehmen. Dies war bei fast allen Exponaten möglich. Fachkundiges Personal gab gerne Auskunft. Als Highlight wurde eine Flugshow dem Publikum geboten. Hubschrauber (Tiger, CH-53, NH90, H145M) und Düsenjäger (Eurofighter) donnerten über das Flugfeld und zeigten hier das Können von Mensch und Maschine. Zwischendurch flogen auch größere Flugzeuge über das Gelände, wie z. die A400M und ein AWACS-Aufklärungsflugzeug. Das Wetter war herrlich, und so konnte man sich alles wunderbar anschauen und bestaunen. Nebenbei gab es noch kleine Darbietungen am Rande des Flugfeldes, um das Publikum zu unterhalten. Aufgrund der Besuchermassen war es uns kaum möglich, unsere Modelle in Aktion zu zeigen. Wenn der Platz mal vorhanden war, wurde ein Fahrzeugkonvoi gebildet. Dann drehten wir auf dem Hallenvorplatz und in der Halle unsere Runden.