OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 28. 03. 2022 zum Beschluss 21 W 182/21 vom 01. 02. 2022 Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 28. 2022 veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass eine solche Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Die Erblasserin war Witwe. Erbrecht: Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken | Steuerblog www.steuerschroeder.de. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, von denen eines vorverstorben war und seinerseits zwei Kinder hinterließ. Einige Jahre vor dem Tod des erstverstorbenen Ehemannes errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und ihre Kinder, ersatzweise deren Abkömmlinge zu Schlusserben des Längstlebenden beriefen.
Hiergegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde mit dem Argument ein, sie habe nicht ihren Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstobenen von der nunmehrigen Erblasserin gefordert. Das OLG gab ihr mit dem heute veröffentlichten Beschluss Recht. Die Pflichtteilsstrafklausel sei vorliegend nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer Belastung der überlebenden Ehegattin geführt habe, sei darin allein noch kein Fordern des Pflichtteils nach § 2303 Abs. 1 BGB zu sehen, sondern zunächst nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses im Sinne von § 2314 Abs. Beschluss > 21 W 182/21 | OLG Frankfurt am Main - Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses nicht zugleich Forderung des Pflichtteils < kostenlose-urteile.de. 1 BGB. Auf eine solche Auskunft sei der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Eheleute, die bereits den überlebenden Ehegatten vor einem Auskunftsverlangen der Schlusserben schützen wollten, müssten dies ihm Rahmen der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel deutlich zum Ausdruck bringen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Obwohl die im Testament benannten Erben mehre Nachweise erbringen konnten, dass die Eheleute mit dem Zusatz zu dem Testament die Beteiligten zu 2 bis 5 tatsächlich als Schlusserben einsetzen wollten, und diese damit in jedem Fall – d. H. unabhängig vom Zeitpunkt des Versterbens der Eheluete – Erben werden sollten, reichte der Erblasserwille vorliegend nicht aus. Den streng formalistische deutsche Erbrecht erfordert gemäß § 2247 BGB, dass ein Testament eigenhändig verfasst wird. Der Erblasserwille kann nachher im Erbscheinsverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn dieser zumindest in dem Wortlaut des Testaments angedeutet ist. Sozietät Poppe - Eine der größten Kanzleien in Schleswig-Holstein. Auch der Umstand, dass die Beteiligten mit den Erblassern verwandt waren, hilft nicht über den Umstand hinweg, dass im Testament nicht angedeutet wird, dass diese in jedem Fall auch bei Nichteintritt der Bedingung als Schlusserben berufen sind. Fazit: Bei der Verwendung der Gleichzeitigkeitsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament ist Vorsicht geboten. Die Gleichzeitigkeitsklausel regelt zunächst nur die Erbfolge für den Fall des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens.
a) Nach dem Wortsinn sanktioniert die Formulierung bereits einen ausdrücklichen und ernsthaften, auch außergerichtlichen Versuch, den Pflichtteil zu erhalten, unabhängig davon, ob der Fordernde den Pflichtteil beziffert oder diesen tatsächlich erhält (vgl. näher NK-Erbrecht/Gierl a. O. § 2269 Rn. 99). Diesem kann jedoch nicht der Antrag auf Einziehung des zugunsten der Erblasserin erteilten Erbscheins gleichgestellt werden. Denn damit ist noch kein aktiver Zugriff der Beteiligten zu 1 auf das Nachlassvermögen des Erstversterbenden verbunden, den die von den Ehegatten verwendete Fassung der Klausel ("verlangt") erfordert. Im Hinblick auf diese gewählte Fassung (zu den sonstigen möglichen Auslegungsvarianten vgl. NK-Erbrecht/Gierl a. 98) genügt es für den Eintritt der Klausel nicht bereits, dass die erstrebte Einziehung des Erbscheins letztendlich auch den Verlust der Alleinerbenstellung der Erblasserin zur Folge haben kann. Wenngleich nach Sinn und Zweck der Klausel sichergestellt werden soll, dass dem überlebenden Ehegatten bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt, wird mit der Klausel nicht jedes Verhalten eines Schlusserbens gegen die in der letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen sanktioniert, sondern nur solches, dem ein aktives Verlangen nach Erhalt eines Anteils an dem Nachlassvermögen des Erstversterbenden inne wohnt.
2017 die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1 beantragten Erbscheins als festgestellt erachtet, den Antrag des Beteiligten zu 2 hingegen zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beteiligten zu 2. II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben zu je ½ der Erblasserin sind. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Ziffer 2 des gemeinschaftlichen Testaments angeordnete Pflichtteilsklausel vorliegend nicht greift und insofern nicht den Wegfall der in Ziffer 1 angeordneten Miterbenstellung der Beteiligten zu 1 bedingt. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers stellt die von der Beteiligten zu 1 im Nachlassverfahren betreffend den vorverstorbenen Ehemann der Erblasserin beantragte Einziehung des der Erblasserin am 4. 2009 erteilten Erbscheins kein "Verlangen" im Sinne der von den Ehegatten angeordneten Pflichtteilsklausel dar.
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Kein Wunder, dass der Ort für die Nutzer auf "Cruise Critic" zu den schönsten der Welt gehört. Allerdings zeichnen sich in den Welterbe-Fjorden bereits die Schattenseiten des Kreuzfahrt-Tourismus ab: Norwegen hat die Kriterien für Kreuzfahrtschiffe, die in die Fjorde fahren dürfen, deshalb verschärft. Weil die "MS Magellan" dagegen verstoßen hatte, wurde sie als erstes Kreuzfahrtschiff mit einer Strafe belegt – rund 71. 000 Euro muss der Betreiber zahlen. 6. Kirkwall, Schottland Auch Kirkwall besitzt Unesco-Welterbestatus – allerdings nicht wegen der Natur, sondern aufgrund zahlreicher geschichtsträchtiger Gebäude. Einige der Siedlerspuren reichen sogar bis ins dritte Jahrtausend vor Christus zurück! Und die berühmte St. -Magnus-Kathedrale ist fast 900 Jahre alt. Auf den schottischen Orkney-Inseln halten zum Beispiel Kreuzfahrtschiffe auf dem Weg nach Island und Grönland, nach Irland oder zum Polarkreis. Genuss kreuzfahrt 2010 relatif. 5. Singapur Der Stadtstaat hat sich innerhalb der vergangenen Jahre zu einem echten Hotspot unter den Kreuzfahrthäfen gemausert.
Zudem wird in Lerwick auf den Shetland Inseln, Tórshavn auf den Färöer und Kirkwall auf den Orkney Inseln Halt gemacht. Bei einer kleinen Nordlandtour ab/bis Bremerhaven und rund um Dänemark stehen neben Esbjerg, Skagen, Arhus auch Kopenhagen und der Nord-Ostsee-Kanal auf dem Programm. Das einmalige Erlebnis, gleichzeitig in Nord- und Ostsee zu stehen, genießen Kreuzfahrer ab 26. August 2019. Event- und Themenkreuzfahrten Ab 4. April 2019 feiert der deutsche Schlagerstar Patrick Lindner 30-jähriges Bühnenjubiläum auf der Berlin. Zusammen mit Sängerin Nicki wird er auf der Tour von Nizza nach Venedig Konzerte für die Passagiere geben und zudem seiner zweiten Leidenschaft neben der Musik nachgehen: dem Kochen. Auf der Route rund um Italien wird Lindner mit den Gästen den Kochlöffel schwingen und beispielsweise ein Galadinner kreieren. Weitere Schlagerstars werden ab 13. IHRE GLÜCKSZAHLEN FÜR DAS JAHR 2019. April 2019 mit FTI Cruises durch das Mittelmeer schippern. Während klassische Häfen in Kroatien, Italien und Frankreich die Teilnehmer an Land begrüßen, sorgen Künstler wie Olaf, der Flipper, Pia Malo, Markus und Linda Feller für gute Laune an Bord.