Bei der Mastercard Gold sind folgende Versicherungsleistungen inbegriffen: Reiserücktritts- und Reiseabbruchkosten-Versicherung Auslandsreise-Krankenversicherung Kfz-Schutzbrief für das europäische Ausland Reise-Notfallservice " Wussten Sie, dass … … rund die Hälfte der Deutschen auf Sicherheit beim Reisen setzt? Gut 50 Prozent entscheiden sich für eine Reisekranken- und rund 47 Prozent für eine Reiserücktrittsversicherung. " (Quelle: ForwardAdGroup, 2016) Die Versicherungsleistungen im Detail Die Reiserücktrittsversicherung der Mastercard Gold leistet dem Karteninhaber Entschädigung, wenn dieser die Reise nicht oder verspätet antreten kann oder sie verfrüht abbrechen muss. Es kann immer mal vorkommen, dass eine Krankheit oder ein unvorhergesehener Zwischenfall die Abreise verzögert oder sogar unmöglich macht. Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bleiben Sie im Falle des Falles nicht auf den Kosten sitzen. Außerdem beinhaltet die Mastercard Gold eine Auslandskrankenversicherung, die für Sie medizinische Behandlungskosten im Ausland trägt: Sei es ein Unfall, eine allergische Reaktion oder eine Krankheit – manchmal benötigt man im Ausland dringend ärztliche Hilfe.
2022. Das Gratisangebot umfasst das Kartenentgelt für eine private s Mastercard oder s Visa Card (First, Gold oder Platinum, als Haupt- oder Zusatzkarte) und gilt für ein Jahr ab Vertragsabschluss. Nach Ablauf des 1. Jahres kommen die gültigen Konditionen zur Anwendung. Preisbasis: 1. 4. 2022
Bauordnungen fr Brandenburg 2008 17. 09. 2008 Bauordnung fr Brandenburg Brandenburgische Bauordnung (BauO Brbg) GVBl. I v. 16. 10. 2008, Nr. 14, S. 226 2010 13. 04. 2010 (BauO Brbg)
2 der Verwaltungsvorschrift gelisteten Verordnungen sind nur deklaratorisch aufgeführt und werden damit nicht gesondert als Technische Baubestimmungen eingeführt. Die landesspezifischen Verordnungen sind auf der Grundlage des § 86 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung erlassen und über das Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II bekannt gemacht. 3. 2 Die Anwendung der Löschwasser-Rückhalteanlagen-Richtlinie (laufende Nummer A 2. 13) kann bis zum Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, als technische Regel im Sinne einer allgemein anerkannten Regel der Technik, weiter für die Planung, Bemessung und Ausführung von baulichen Anlagen herangezogen werden. Archiv: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). 3. 3 Zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (laufende Nummern A 2. 15 und A 2. 8) erfolgt nachfolgende Klarstellung: Nach den Nummern 3. 12 und 3. 13 der Muster-Industriebaurichtlinie besteht in den Sicherheitskategorien K 3. 1 bis K 3. 4 die Anforderung zur Einrichtung und Vorhaltung einer Werkfeuerwehr, die sich an den feuerwehrspezifischen Vorgaben des Landesrechts orientieren muss.
3. 1 Gemäß § 86a Absatz 5 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung gelten abweichend von der Verwaltungsvorschrift die von der obersten Bauaufsichtsbehörde bekannt gemachten Richtlinien und Verordnungen zu den nachfolgend laufenden Nummern: A 2. 2. 1. 10 Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg vom 15. August 2014 ( GVBl. II Nr. 61) A 2. 12 Brandenburgische Feuerungsverordnung vom 13. Januar 2006 (GVBl. II S. 58), geändert durch die Verordnung vom 13. September 2010 (GVBl. 14 Kunststofflager-Richtlinie vom 29. Juni 1998 ( ABl. S. 747) A 2. 1 Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung vom 8. November 2017 (GVBl. 2 Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung vom 8. 59) A 2. 3 Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung vom 8. 60) A 2. 4 Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung vom 28. 2018 II Nr. 1) A 2. 6 Brandenburgische Wohnformen-Richtlinie vom 24. Bauordnung. Juli 2017 (ABl. 703). Die hier unter der Nummer 3. 1 anstelle der in den Tabellen des Abschnittes A 2.
Hier wird es statt der bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall für Bauarten nunmehr für Bauarten eine allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung geben. Downloads und Hinweise
Öffentliches Baurecht, Planungsrecht und Satzungsrecht in Brandenburg Auf den folgenden Internetseiten bieten wir Ihnen Informationen zum öffentlichen Bau-, Planungs- und Satzungsrecht in Brandenburg. Wir haben für Sie zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften sowie Urteile, Kommentare und Stellungnahmen bereitgestellt. Pür Bauherren und Architekten haben wir die wichtigsten Bauantragsformulare als download eingestellt. Den Ämtern und Gemeinden bieten wir die Möglichkeit, sich über örtliche Bauvorschriften (Stellplatzsatzung, Werbe- und Gestaltungssatzung, Spielplatzsatzung) und über die dazu ergangenen Urteile eingehend zu informieren. Da das Thema Windkraft zur Zeit von herausragender Bedeutung ist, haben wir hierfür eine Schwerpunktseite eingerichtet. Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Ergänzt wird das Angebot durch unsere Kommentierung und Darstellung der Brandenburgischen Bauordnung, durch Stellungnahmen und Urteils-Besprechungen zu verschiedenen Themen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie Hinweise zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) und zur BauGB-Novelle 2007 Wollen Sie bauen oder planen oder brauchen Sie rechtlichen Rat?
l S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. i. Brandenburgische bauordnung 2010 portant. S. 1728) geändert worden ist Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung Neufassung der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017; veröffentlicht am 29. 2017 im Bundesgesetzblatt BGBL. 3787 Umlegungsausschussverordnung Verordnung zur Übertragung der Planungshoheit nach dem Baugesetzbuch für das Gewerbegebiet "Prignitz/Falkenhagen" vom 17. 01.