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01. 2022 Fehlwürfe wie Kunststoffbeutel oder Restmüll im Bioabfall stören den gesamten Prozess der Vergärung und Kompostierung des organischen Materials und lassen sich anschließend nur sehr aufwändig entfernen. Die Qualität des im Landkreis Rastatt eingesammelte Bioabfalls ist vielerorts noch nicht zufriedenstellend. 221801 Abfallbehälter betreuen wir im Landkreis Rastatt
Reichen die Heilmittelverordnungen innerhalb des Regelfalls nicht aus, gibt es eine weitere Möglichkeit: die Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Heilmittel dürfen dann für einen Zeitraum von maximal zwölf Wochen verordnet werden. Dabei muss die Verordnungsmenge so festgelegt werden, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von zwölf Wochen gewährleistet ist. In einigen Fällen muss die Verordnung außerhalb des Regelfalls vor Fortsetzung der Therapie bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden; die Krankenkassen können darauf allerdings verzichten. Dazu hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Liste veröffentlicht (Stand 19. 12. 2018), welche Krankenkassen ein Genehmigungsverfahren durchführen und welche nicht (3). Lesen Sie den vollen Artikel in
Weiter suggerierte die Definition "behandlungsfreies Intervall", dass eine 12-wöchige Pause notwendig ist bevor eine neue Heilmittelverordnung ausgestellt werden konnte. Das war jedoch falsch. Das Intervall war nur maßgeblich, ob ein neuer oder der alte Regelfall gilt. Mit der neuen HeilM-RL ist das Datum der letzten Verordnung entscheidend. Liegt dieses noch keine sechs Monate zurück, gilt der bisherige Verordnungsfall. Liegt das Datum länger als sechs Monate zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst. Da das Datum der letzten Verordnung in der Praxissoftware hinterlegt ist, können die Zeiträume eingesehen und von der Praxissoftware automatisch bemessen werden. Bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalls verlangten einige Krankenkassen zuvor ein entsprechendes Genehmigungsverfahren. Durch den Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt künftig auch das Genehmigungsverfahren. Dies bedeutet, dass Verordnungen, die die orientierende Behandlungsmenge überschreiten, der Krankenkasse nicht mehr vorgelegt werden müssen.
Mit der neuen Heilmittelrichtlinie entfällt die oft als kompliziert angesehene Regelfallsystematik mit der Unterscheidung in Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls. Stattdessen gibt es den Verordnungsfall und daran geknüpft eine orientierende Behandlungsmenge. Definition nach § 7 Abs. 2 HeilM-RL: "Die orientierende Behandlungsmenge definiert die Summe der Behandlungseinheiten, mit der das angestrebte Therapieziel in der Regel erreicht werden kann". Sie ergibt sich indikationsbezogen aus dem Heilmittelkatalog. Für die podologische und Ernährungstherapie sind keine orientierenden Behandlungsmengen festgelegt. Der Arzt kann sich bei der Heilmittelverordnung an dieser Menge orientieren, kann aber je nach medizinischem Bedarf des Patienten davon abweichen. Ein neuer Verordnungsfall beginnt wenn: seit der letzten Verordnung 6 Monate vergangen sind, sich die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes ändern oder die Ärztin/der Arzt wechselt (andere LANR). Der Verordnungsfall bezieht sich immer auf den verordnenden Arzt.
Doppelbehandlungen: Die Möglichkeit der Verordnung von Doppelbehandlungen wird erstmals in der Heilmittel-Richtlinie explizit erwähnt. Flexiblere Behandlungsfrequenz: Terminplanung wird endlich einfacher! Denn statt starrer Behandlungsfrequenzen (2 x wöchentlich) kann der Arzt oder die Ärztin nun auch Frequenzspannen (1-3 x wöchentlich) auf der Verordnung angeben. Neuer Arzt, neuer Verordnungsfall: Jeder Arzt und jede Ärztin muss zukünftig nur den eigenen Verordnungsfall im Blick behalten. Parallel ausgestellte Verordnungen anderer Ärzte lösen jeweils neue Verordnungsfälle aus und werden nicht zusammengerechnet. HMR2GO, Ihr Ratgeber für Heilmittel-Richtlinie und Bundesrahmenvertrag! Die neue Heilmittel-Richtlinie bringt ein neues, für alle Heilmittelerbringer einheitliches, Verordnungsformular mit sich. Damit Sie sich in den neuen Formularfeldern schnell zurechtfinden, liefert Ihnen der HMV-Check Informationen zu den Formularbestandteile und bundesrahmenvertragskonforme Tipps zum Korrekturbedarf der häufigsten Fehlerquellen.
Spätestens ab November 2020 wird es Blankoverordnungen für Heilmittelleistungen geben. Wir haben alle Informationen dazu für Sie zusammengetragen. JETZT INFORMIEREN – prämiert und ausgezeichnet Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo. -Fr. : 8. 30-17. 00 Uhr Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Interessiert? Kontaktieren Sie uns! Hinweis zu Cookies Wir verwenden Cookies für eine fehlerfreie Webseitenanzeige und um Zugriffe auf unsere Seite zu analysieren. Sie klicken auf "Alle Cookies akzeptieren" und stimmen damit dem Einsatz von Cookies für die o. g. Zwecke zu. Klicken Sie auf "Cookie-Einstellungen", um Ihre Einstellungen individuell anzupassen. Mehr Informationen über die auf unserer Webseite eingesetzten Cookies lesen Sie in unserer " Datenschutzerklärung ". Cookie-Einstellungen Alle Cookies akzeptieren Ihre Cookie-Einstellungen Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden, wenn Sie bestimmte Webseiten besuchen. Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen.
Physiotherapie für schwer erkrankte Patienten Wenn ein Patient schwer erkrankt, ist das üblicherweise kein Privileg – außer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn falls diese Erkrankung auf einer bestimmten Diagnoseliste steht, darf der Patient mehr Physiotherapie erhalten, als im Heilmittelkatalog und zahnärztlichen Heilmittelkatalog als Regelfall vorgesehen ist. Die Verordnungen des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Versorgungsbedarfs unterliegen dabei nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arztpraxis. Chokniti Khongchum / Innerhalb und außerhalb des Regelfalls Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie für Ärzte und Zahnärzte als Grundlage für Heilmittelverordnungen definiert (1). Heilmittelverordnungen innerhalb des Regelfalls bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkassen, da sie nur nach Maßgabe des Heilmittelkataloges und des zahnärztlichen Heilmittelkataloges erfolgen dürfen (2). Diese definieren, wie viele Verordnungen mit welcher Anzahl an Therapieeinheiten bei bestimmten Erkrankungen ausgestellt werden können.