Nach der Landtagswahl 2008 hat die Regierung beschlossen, dass Anwohner nicht mehr bei der Sanierung von Straßen mitzahlen müssen. Werden die Straßen dadurch schlechter? Die vor der Landtagswahl 2018 auf Druck der Freien Wähler beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ("Strabs") für Grundeigentümer kommt den bayerischen Steuerzahlern nun teuer zu stehen: So kostete allein der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der mehr als 20. 000 Anträge zur Rücküberweisung von vor der Abschaffung gezahlten Beiträgen laut Innenministerium bisher mehr als fünf Millionen Euro. Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten startet • BVB / Freie Wähler. CSU und Freie Wähler hatten nach der Wahl 2018 für die Rückerstattung einen "Härtefallfonds" von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 33 Personen kümmerten sich nur um die Rückabwicklung der Straßenausbaubeiträge Für die Abwicklung in ganz Bayern ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Dort seien zeitweise bis zu 33 Personen mit der Bearbeitung der Anträge beschäftigt gewesen, kritisierte der Grüne Johannes Becher nun im Landtag.
Die Landesregierung hätte man außerdem zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auffordern können. Das Verhalten der AfD ist hier gar nicht mehr nachvollziehbar, weil gerade diese die Abschaffung der Straßenausbaueiträge auf deren Wahlplakaten bei der Kommunalwahl beworben hatten. Die Freien Wähler sind gegen jede Art von Straßenausbaubeiträgen. Abschaffung Straßenausbaubeiträge – FREIE WÄHLER. Die Freien Wähler lehnen daher auch die Umsetzung in Heinsberg ohne Ausgleichprogramm für die Anlieger ab. Die Freien Wähler werden die betroffenen Anlieger bei Protesten unterstützen. Heinsberg, 30. März 2021 Quelle: Walter Leo Schreinemacher Vorsitzender, Fraktion im Rat der Stadt Heinsberg Symbolfoto: Strasse Uwe Heldens / westreporter Beitrags-Navigation
Die Satzung existiere zwar, werde jedoch nicht angewandt. "Wenn eine Straße bearbeitet werden soll, werden die Anlieger gefragt, ob sie eine teure Sanierung auf eigene Kosten oder eine notdürftige Reparatur auf Kosten aller Steuerzahler möchten. Natürlich entscheidet man sich da für Letzteres, das würde ich auch so machen. ", so Pochop. Damit sei es generell fraglich, ob es noch eine Straßenbeitragssatzung brauche, da sie ja von der Verwaltung ohnehin nicht angewandt würde. Gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge (Strabs) in NRW - Handeln statt Reden!. Dieses Verfahren habe dazu geführt, dass es in Wächtersbach einen Sanierungsstau gebe: "In den Investitionsplänen bis 2024 sind die Erneuerung von Hessengasse, Rougeweg, Loosgasse, Spessartstraße, Mittbachweg, Hainhofweg, Im Aßmusgarten und Regensburger Straße vorgesehen. ", erläutert Frank Hilliger. Er ist gemeinsam mit Pochop in der "Arbeitsgruppe Finanzen" der Freien Wächter. "Wer sich mit Materialerhalt auskennt, der weiß, immer nur notdürftig reparieren kommt langfristig teurer zu stehen, als einmal richtig machen", so Hilliger weiter.
Begründung: Straßen sind ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur und somit kommunale Kernaufgabe. Straßenunterhaltung und deren Ausbau müssen deshalb von der Allgemeinheit und nicht überwiegend von den jeweiligen Anliegern gezahlt werden. Das aktuelle System, wonach Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu zahlen sind, ist auf Seiten der Verwaltung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und bindet qualifiziertes Verwaltungspersonal, das dringend an anderer Stelle benötigt wird. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist für die betroffenen Anlieger zudem eine erhebliche finanzielle Belastung. In Bayern wurde auf Initiative der FREIEN WÄHLER die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anwohner bereits in Landesrecht umgesetzt. Auch in anderen Bundesländern steht die Abschaffung der Beiträge bevor. Nach dem bisherigen System haben die Straßenausbaubeiträge aber auch einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierung der Ausbaumaßnahmen dargestellt. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 70 Prozent der ausbaubeitragsfähigen Kosten.
Bei der Ratssitzung am 24. März 2021 und der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung stand die Abstimmung über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Heinsberg für 2021 bis 2025 zur Abstimmung. Hier wurde unter b) über die "beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen" abgestimmt. Da für die Freien Wähler eine erhebliche Benachteiligung der Bürger entsteht, die an einer solchen Straße wohnen, wird dies Seitens der Freien Wähler abgelehnt. Anwohner und Bürger, die an solchen Straßen wohnen oder Eigentum haben, ist es nicht möglich, auf die Nutzung der Straßen Einfluss zu nehmen. Ändern sich z. B. direkt oder indirekt an der Straße gelegene Nutzungen von Grundstücken, ist eine Änderung des Individualverkehrs unumgänglich. Beispielhaft kann hier aufgeführt werden, wenn z. an solchen Straßen bedingt durch fehlende oder zu bemängelnde Bebauungspläne gewerbliche Nutzungen in Wohngebieten entstehen. Der Bürger, der vor Jahren noch im Glauben war, den Kauf eines ruhig gelegenen Grundstückes durchzuführen, dann aber vor die Tatsache gestellt wird, das an seiner Anliegerstraße ein Gewerbebetrieb oder ähnliches mit erhöhtem Verkehrsaufkommen entsteht, wird die Abnutzung seiner Straße nicht verhindern können.
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