Im Laufe der Woche hat die Polizei im Netz auf Fälle von Hasskriminalität aufmerksam gemacht. Hintergrund sind auch gestiegene Zahlen im Bereich der Direktion Osnabrück, zu der Ostfriesland gehört. Ostfriesland/Osnabrück - Von Montag bis Freitag dieser Woche hat die niedersächsische Polizei bei den sozialen Netzwerken über Hasskriminalität aufgeklärt. Beteiligt war auch die Polizeidirektion Osnabrück, die für Ostfriesland zuständig ist. "Unter dem Motto 'Hass ist keine Meinung' wurden Videos und Beiträge mit realen Beleidigungen und Bedrohungen veröffentlicht, die aufzeigen, welche Konsequenzen auf solche Posts folgen können", heißt es in einer Pressemitteilung zur Aktionswoche. Streit im Hausflur: Beleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung – DATEV magazin. Ziel sei es gewesen, zu sensibilisieren und aufzuklären, um insbesondere den Unterschied zwischen Meinung und Straftat deutlich zu machen. "Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz können mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden", schreibt die Polizei. "Hass und Hetze haben weder im Netz noch im realen Leben etwas zu suchen.
"Der Fall wurde im Rahmen einer Handyauswertung in einem anderen Kontext bekannt und zur Anzeige gebracht, gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt", so die Polizei. Polizeipräsident Maßmann: "Ganz klare Botschaft: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten werden konsequent verfolgt. Wir treten jeglichen demokratiefeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegen. " Eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Posts werde jedoch gar nicht erst angezeigt. München: Vermieter im Hausflur beleidigt - jetzt folgt die fristlose Kündigung - FOCUS Online. Begegnen einem im Netz Hasspostings oder ist man selbst davon betroffen, sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Nicht nur die Polizei selbst verwies im Internet auf die Aktionswoche, auch andere in der Öffentlichkeit stehende Personen unterstützten sie. Mit dabei war beispielsweise der Leeraner Landrat Matthias Groote. Auf einem Foto ist der Landrat mit einem Tablet zu sehen, auf dem der Hashtag #HassIstKeineMeinung steht. "Hass und Hetz dürfen keinen Platz haben. Nirgenwo. Auch im Netz muss gelten: Respekt und Toleranz", so Groote bei Twitter.
Die erklärte Kündigung sei wirksam. Die Zurechtweisung des Vermieters im Beisein anderer Hausbewohner und Mieter durch die Wendung "Halt die Fresse" stelle eine Kundgabe der Nichtachtung und Missachtung dar, da sie den Vermieter auf eine unmenschliche Ebene herabwürdige. Erschwerend kommt nach dem Gericht hinzu, dass der Beklagte diese Herabwürdigung im Beisein anderer Hausbewohner getätigt hat, was der Missachtung ein noch stärkeres Gewicht verleiht, da Beleidigungen umso stärker wirke, je mehr Menschen diese vernehmen können. Noch schwerwiegender trete hinzu, dass die Beleidigung von einer Tätlichkeit flankiert war, welche zugleich zumindest nötigenden Charakter hatte. Eine Abmahnung vor der Kündigung sei nicht erforderlich gewesen. Es gelte der Grundsatz, dass durch eine schwere Beleidigung das für die Vertragserfüllung unerlässliche Vertrauen zerstört wird. In diesem Fall sei eine Abmahnung entbehrlich, weil zerstörtes Vertrauen durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.
In dem Anwesen mit mehreren Wohneinheiten regelt eine Hausordnung, dass das Abstellen von Gegenständen wie Fahrrädern oder Kinderwagen beispielsweise in der Garagenauffahrt, in den Gängen oder im Treppenhaus ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet sei. Trotzdem parkten zwei Mieter ihre Radl im Eingangsbereich und behinderten so eine Familie, die mit ihrem Kinderwagen nun nicht mehr durchkam. Man klingelte bei den Mietern und bat um Abhilfe, aber die Räder blieben stehen. "Wer bist du? Halt die Fresse! " Im nächsten Schritt bat die Familie den Vermieter um Hilfe. Das gemeinsame Gespräch an der Wohnungstüre der Mieter eskalierte. Einer der Bewohner fuhr den Vermieter an: "Wer bist du? Halt die Fresse! " Dazu führte er seine Hand in Richtung Oberkörper des Vermieters, sodass dieser ausweichen musste. Das Gespräch war somit beendet, der Vermieter erstattete Strafanzeige und stellte den vier Mietern die fristlose Kündigung zu. Die Kündigung sei rechtens gewesen, befand nun ein Zivilgericht.
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