Im Rahmen dieser Prüfung hat der Bieter auch seine Kalkulation vorzulegen bzw. eine ordnungsgemäße Kalkulation "nachzuweisen". Kommt der Bieter dem nicht nach, so kann er ausgeschlossen werden. Diese Regelung findet sich ähnlich in § 16d Abs. 1 Nummer 2 VOB/A 1. Abschnitt, wobei hier ausdrücklich verlangt wird, dass vom Bieter in Textform Aufklärung verlangt werden soll und dieses in einer zumutbaren Antwortfrist. Bietergespräch nach vol. 1. Die Vergabekammer Thüringen hat die beiden anwendbaren Vorschriften in der Weise konsequent zur Anwendung gebracht, als sie dieses abgestufte Procedere bereits vom öffentlichen Auftraggeber als nicht eingehalten ansieht: Dieser hatte es bereits versäumt gezielt insbesondere in Textform um Aufklärung über das Angebot durch Nachweis einer Kalkulation zu bitten. Zugleich hatte er nicht einmal die mündliche Aufklärung schriftlich dokumentiert. Der Vergabekammer blieb nichts anderes übrig als den öffentlichen Auftraggeber quasi zum "zweiten Mal" zurückzuversetzen. Praxistipp Es ist durchaus oft nicht bekannt, dass in den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ein Bieterrechtsschutz "light", allerdings in unterschiedlicher Intensität, existiert.
§ 15 VOB/A - Abschnitt 1 (1) Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), zu unterrichten. Die Ergebnisse solcher Aufklärungen sind geheim zu halten. Sie sollen in Textform niedergelegt werden. § 15 EU VOB/A - Aufklärung des Angebotsinhalts - dejure.org. (2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so ist sein Angebot auszuschließen. (3) Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer, wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
(1) 1. Im offenen und nicht offenen Verfahren darf der öffentliche Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen) zu unterrichten. 2. Mitwirkung bei der Vergabe | Bietergespräch: Angabe von Typen bzw. Produkten ist verbindlich. 1 Die Ergebnisse solcher Aufklärungen sind geheim zu halten. 2 Sie sollen in Textform niedergelegt werden. (2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so ist sein Angebot auszuschließen. (3) Verhandlungen in offenen und nicht offenen Verfahren, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer, wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
Daneben und unabhängig davon ist in vielen Landesvergabegesetzen auch geregelt, dass bei einer bestimmten Abweichung des Bestbieters (überwiegend 10%) vom Zweitbieter, die Auskömmlichkeit des Angebots zu prüfen ist. Nach der VOB/A oberhalb wie unterhalb der Schwelle – jeweils § 16d Abs. 1 Nummer 2 – darf ein Angebot wegen eines unangemessen niedrigen Preises nach erfolgloser Aufklärung ausgeschlossen werden; allerdings ist hier kein Wert der Abweichung vom nächstplatzierten Bieter festgelegt. Für die Praxis der öffentlichen Auftraggeber kann nur empfohlen werden, die Verfahrensschritte zur Aufklärung streng einzuhalten und insoweit formalistisch vorzugehen. Bietergespräch nach vob ke. Ein solches Vorgehen, also insbesondere die schriftliche Abfrage zu den einzelnen Preisen, sollte nicht nur als formale Anforderung betrachtet werden, sondern kann zu einer erfolgreichen Projektdurchführung beitragen. Loading...
Weiteres aus dem Inhalt der Angebote soll nicht mitgeteilt werden. Muster und Proben der Bieter müssen im Termin zur Stelle sein. (4) Über den Eröffnungstermin ist eine Niederschrift in Schriftform oder in elektronischer Form zu fertigen. Aufklärung des Angebotsinhalts - Lexikon - Bauprofessor. In ihr ist zu vermerken, dass die Angaben nach Absatz 3 Nummer 2 verlesen und als richtig anerkannt oder welche Einwendungen erhoben worden sind. Sie ist vom Verhandlungsleiter zu unterschreiben oder mit einer Signatur nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 zu versehen; die anwesenden Bieter und Bevollmächtigten sind berechtigt, mit zu unterzeichnen oder eine Signatur nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 anzubringen. (5) Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind (Absatz 2), sind in der Niederschrift oder in einem Nachtrag besonders aufzuführen. Die Eingangszeiten und die etwa bekannten Gründe, aus denen die Angebote nicht vorgelegen haben, sind zu vermerken. Der Umschlag und andere Beweismittel sind aufzubewahren. (6) Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist mit allen Angaben in die Niederschrift oder in einen Nachtrag aufzunehmen.
28. 09. 2021 · Nachricht · Mitwirkung bei der Vergabe | Viele Ausschreibungen erfolgen produktneutral, um den Wettbewerb nicht einzuschränken. Daher kommt es bei Bieterverhandlungen zur Klärung der angebotenen Produkte und Typen. Nennt der Bieter in seinem Angebot konkrete Produkte und Typen von Baustoffen und Bauteilen, sind diese Angaben vertragsrelevant. Der Bieter kann später nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers von dieser Verabredung im Aufklärungsgespräch abweichen, entschied die Vergabekammer Sachsen. | Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses PBP Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 16, 00 € mtl. Tagespass einmalig 10 € 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte Endet automatisch; keine Kündigung notwendig Ich bin bereits Abonnent Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein. Facebook Werden Sie jetzt Fan der PBP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
nachträgliche schriftliche Stimmabgabe). Dies muss er spätestens drei Tage vor der Wahlversammlung bei Ihnen als Wahlvorstand schriftlich oder mündlich beantragen. Arbeitnehmern, von denen Sie wissen, dass sie wegen ihrer Tätigkeit am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sind (z. Außendienstler, Telearbeitnehmer), müssen Sie die Briefwahlunterlagen sogar unaufgefordert zusenden. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, von denen Sie wissen, dass sie aus anderen Gründen – insbesondere bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder bei Arbeitsunfähigkeit – voraussichtlich nicht im Betrieb sein werden. Allerdings muss in diesen Fällen die Abwesenheit vom Erlass des Wahlausschreibens bis zum Wahltag bestehen. " Deshalb auch mein Gedanke, dass alle Briefwähler von vorherein die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen. Wahlverfahren: Einstufig vs. Zweistufig | W.A.F.. Dann ist sichergestellt, dass nicht ein Teil der Briefwahlunterlagen wegen der kurzen Frist auf dem Postweg hängenbleiben kann. Dann wird der Wahlvorstand die Belegschaft über diese (für sie neue) Möglichkeit informieren, damit alle potentiellen Briefwähler*innen einen entsprechenden Antrag stellen können.
Das ist der Fall, wenn eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe erst durch entsprechende Antragstellung eines Wahlberechtigten erforderlich wird. Dann müssen Ort, Tag und Zeit der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe sowie Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung in der gleichen Weise bekannt gemacht werden wie das Wahlausschreiben. Es ändert sich also insbesondere der zuvor im Wahlausschreiben bekannt gemachte Tag und gegebenenfalls die Zeit der öffentlichen Stimmauszählung. Sofern bei Erlass des Wahlausschreibens noch nicht feststeht, ob eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe erforderlich wird, können Ort, Tag und Zeit der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe im Wahlausschreiben bereits alternativ bekannt gemacht werden. Allerdings ist es dann erforderlich, dass der Wahlvorstand umgehend nach Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe bekannt macht, ob eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe erfolgt oder nicht. BR-Forum: Termin Frist Einreichung Wahlvorschläge- vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren | W.A.F.. Auch dieser Umstand muss dann in der gleichen Weise bekannt gemacht werden wie das Wahlausschreiben.
"Im einstufigen Verfahren können die Wahlvorschläge bis 1 Woche vor dem Wahltag eingereicht werden (§ 14 a Abs. 3 Satz 2 BetrVG). " wenn also dieses zutreffen sollte, dann kann man da nichts machen. Briefwahlunterlagen für so wenige AN sollten aber auch schnell zu erstellen sein. Erstellt am 23. 2022 um 14:49 Uhr von Kiefer Genau dieses Problem stellt sich uns auch. Die von uns verwendete Wahlsoftware (Bund-Verlag) räumt zwei Zeitreserven ein, entweder zwei Wochen oder vier Wochen. Wir haben vier Wochen gewählt. Der Wahlvorstand ist seit Dezember bestellt, das Wahlausschreiben wird am 1. März erlassen, der Wahltag ist der 13. Frist Wahlversammlung - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. April. Wir haben die Zeitreserve dankbar angenommen, da das vereinfachte Wahlverfahren (das wir in diesem Jahr zum ersten Mal durchführen müssen - knapp 60 MA) ja extrem eng ist auf den letzten Metern. Dazu kommt die Homeoffice-Pflicht, die schon die Zusammenarbeit im Wahlvorstand schwierig macht, vom Sammeln von Kandidaten und Stützunterschriften ganz abgesehen. Meine Frage: Was habe ich von der Zeitreserve, wenn ich dann, wenn es darauf ankommt (innerhalb von sieben Tagen Prüfung und Aushängen der Wahlvorschläge, evtl.
W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Korrektur Datum Aushang Wahlausschreiben auf 21. 01. 2022 Der Erlass des Wahlausschreibens mit Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung erfolgt am 21. 2022, der Termin zur Wahl wurde am 30. 03. 2022 festgelegt. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge wird mit 23. 2022 ermittelt. Ist es zulässig, diese Frist bis zum 28. 02. 2022 zu verkürzen? Es gibt einige Briefwähler und es ist zeitlich kaum möglich alle notwendigen Unterlagen innerhalb einer Woche zusammen zu stellen. Drucken Empfehlen Melden 9 Antworten Erstellt am 17. 2022 um 06:58 Uhr von John_ Fristen die im Gesetz stehen können nicht unterschritten werden. Was ihr machen könnt, ist das Wahlausschreiben früher auszuhängen. Es muss mindestens (nicht exakt) 6 Wochen vor dem Wahltag ausgehängt werden. Auf die Weise habt ihr mehr Zeit zwischen dem Einreichen der Wahlvorschläge und dem Wahltag. Erstellt am 17. 2022 um 10:11 Uhr von celestro Vorsicht!
Es kann vorkommen, dass das Wahlausschreiben trotz sorgfältiger Vorbereitung fehlerhaft ist. Sei es, weil Angaben vergessen wurden oder versehentlich falsche Informationen enthalten sind. Weil das Wahlausschreiben das wesentliche Schreiben ist, mit dem die Wahl eingeleitet wird, sind Berichtigungen und Ergänzungen nur begrenzt möglich. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass alle im Wahlausschreiben aufzuführenden Angaben enthalten und diese vor allem richtig sind. In den schlechtesten Fällen kann die Wahl ansonsten nämlich anfechtbar sein oder es muss ein neues Wahlausschreiben erlassen werden, wodurch sich jedoch auch im vereinfachten Wahlverfahren der Wahltermin verschieben und es dadurch zu betriebsratslosen Zeiten kommen kann. Denn wird ein neues Wahlausschreiben erlassen, muss auch erneut darauf geachtet werden, dass noch genügend Zeit für die Einreichung von Wahlvorschlägen verbleibt. Die Berichtigung von offenbaren Unrichtigkeiten, wie zum Beispiel offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern, ist stets möglich.
Auf dieser ersten Versammlung geht es zunächst vor allem darum, einen Wahlvorstand zu wählen, der sich dann um die Durchführung der eigentlichen Betriebsratswahl kümmert. Dieser besteht aus drei Leuten plus ggf. Ersatzmitgliedern. Eine förmliche, insbesondere geheime Wahl ist nicht erforderlich. Hauptsache, es steht eindeutig fest, wer gewählt ist. Allerdings muss jedes Mitglied die Mehrheit der Stimmen der an der Versammlung teilnehmenden Arbeitnehmer erhalten. Der gewählte Wahlvorstand muss dann noch auf der gleichen Versammlung weitere Schritte unternehmen: eine Wählerliste aufstellen (§ 30 WO) ein Wahlausschreiben erlassen (§ 31 WO) die von den Arbeitnehmern eingereichten Kandidatenvorschläge prüfen sowie die gültigen Vorschläge als offizielle Wahlvorschläge festhalten und bekannt machen (§ 33 WO). Nach der ersten Versammlung haben die Arbeitnehmer drei Tage Zeit, um mögliche Einsprüche gegen die Wählerliste einzulegen (§ 30 Abs. 2 WO). Der Wahlvorstand muss sich außerdem gegebenenfalls um die Vorbereitung der Briefwahl kümmern, sofern von einem Arbeitnehmer die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde (§§ 35 und 24, 25 WO).
Danke! Erstellt am 28. 2022 um 17:10 Uhr von celestro Erm... da steht doch genau das, was ICH geschrieben habe: "Im vereinfachten Wahlverfahren geben normalerweise alle wahlberechtigten Arbeitnehmer ihre Stimmen auf einer Wahlversammlung ab. Dies muss er spätestens drei Tage vor der Wahlversammlung bei Ihnen als Wahlvorstand schriftlich oder mündlich beantragen. " Im normalen Wahlverfahren findet die Briefwahl VOR dem Wahltag statt... hier steht sehr deutlich, das es für Euch nur DANACH eine Briefwahl gibt. Und an den Regelungen "die AN können diese Unterlagen bis 3 Tage VOR der Wahlversammlung die Unterlagen beantragen, kannst Du nicht rütteln.