Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule. Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*). Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt. Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen.
Guten Abend, Bin von meiner Lebenspartnerin, mit der ich ein gerade ein Jahr altes Kind habe seit einer Woche rdiene etwa 1500 Euro netto im Monat. In wiefern bin ich meiner EX-Freundin gegenüber zum Unterhalt verpflichtet? Das ich für mein Kind den Unterhalt zahlen muss ist mir klar aber wieviel kann mir die ex noch nehmen? Können sie mir weiterhelfen bitte? Wir waren und sind nicht verheiratet. Mit freundlichem Gruß Andi unterhalt ist zum wohle des kindes sollte maNN nicht vergessen, da ist es egal, ob du verheiratet warst, bist oder nicht - 1500 euro ist doch ne menge holz, da kannst du doch locker 600 euro abdrücken Ich stehe gerade vor einer ähnlichen Situation. Die Antwort ist abhängig, ob deine ehemalige Partnerin in Lohn und Brot steht, sprich sie selber zu Ihrem Lebensunterhalt beiträgt oder staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Bei mir ist es so, dass meine EX sich noch in Elternzeit befindet und zusätzlich einer Geringfügigen Tätigkeit nachgeht. Das reicht natürlich nicht um eine eigene Wohnung unterhalten zu können.
Viel Glück! "*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. *Lüge! " # 3 Antwort vom 2. 2009 | 19:04 Nun ja, hab schon mit meinem Anwalt Telefoniert, er sagt wohl bis der Junge 3 ist, danach bekommt Sie nur noch Unterhalt fürs Kind! Ich soll mir keine Sorgen machen! Da ich ja VERHEIRATET bin und meine Frau ein Kind erwartet! Also abwarten, kann doch nicht sein das man dadurch ein Lebenlang bestraft wird! Wieso dann noch Arbeiten??? Da hat man das als Hartz 4 er ja besser! Ich warte ab, wenns Hart auf Hart kommt, muß ich noch ein Paar Monate zahlen, und falls nicht, muß ich als Ehe Mann und werdender Vater wohl Insolvenz anmelden, und nach und nach zusehen bis die Ehe an Geldmangel wieder Scheitert, damit der Staat dann noch mehr urteile gegen mich verhängen kann! # 4 Antwort vom 2. 2009 | 19:57 Hi MsV, es liegt mir fern dich in tiefe Depressionen zu stürzen; es muss dich ja nicht so übel treffen. Wie die, hier im Forum vertretenen, Zweitfrauen sich überwiegend geben, scheint von der Seite mehr an Verständnis und Anteilnhme vorhanden zu sein, als bei den Exen.
Das Entstehen eines vorrangigen Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Kindesvater führt nämlich nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. meine Erstantwort) bei entsprechender Leistungsfähigkeit des vorrangig Unterhaltsverpflichteten zum Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld. RA, Dipl. -Fw.
An seine neue Frau muss er also 500, - Euro Unterhalt monatlich leisten, an seine Ex-Ehefrau 1. Es bleiben ihm 1. 500, - Euro übrig, mehr als sein Selbstbehalt von 1. 100, - Euro. Ein Problem tritt bei dieser Fallgestaltung dann ein, wenn der Ehemann zu wenig verdient, um beiden Unterhaltsberechtigten den vollen Unterhalt zahlen zu können. Beispiel: Der Ehemann verdient netto 1. 500, - Euro, seine neue Ehefrau 900, - Euro und seine "Ex" 1. 100, - Euro. Er müsste der neuen Ehefrau 300, - Euro Unterhalt leisten, der Ex-Ehefrau 200, - Euro. Dann würden ihm aber nur noch 1. 000, - Euro übrig bleiben, das ist weniger als sein Selbstbehalt von 1. Es liegt ein Mangelfall vor. Bei einem solchen Mangelfall wird das Einkommen "dreigeteilt", d. h. das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen aller drei Beteiligten wird zusammenaddiert und durch drei geteilt. In unserem letzten Beispielsfall verdienen alle drei Beteiligten zusammen 3. 500, - Euro monatlich. Der Anteil jedes Ehegatten beträgt 1. 167, - Euro.
(FG Hamburg, Urteil v. 27. 09. 2011, Az. : 1 K 43/11) (VOI)
Der nichtehelichen Mutter stünden 1. 000, 00€ Unterhalt zu. Der Anspruch der nichtehelichen Mutter orientiert sich daran, was sie vor der Geburt des Kindes verdient hat. Ihr Unterhaltsbedarf ist die Differenz zwischen den Einkünften vor der Geburt und den geringeren Einkünften nach der Geburt. In der Regel wird die Mutter in den ersten Jahren wegen der Kinderbetreuung nicht mehr oder nicht mehr ganztägig erwerbstätig sein. Im Beispielsfall bekommt die Mutter 1. 800, 00 € Elterngeld. Davon bleibt ein Sockelbetrag von 300, 00 € frei. Unterhaltsrechtlich verfügt sie also über Einkünfte in Höhe von 1. 500, 00 €. Vor der Geburt hatte sie 2. 500, 00 € Einkünfte. Diese fehlenden 1. 000, 00 € stellen ihren Unterhaltsbedarf dar. Als Ehefrau bekäme sie 250, 00€ Unterhalt. Der Ehegattenunterhalt würde so berechnet, dass man die Einkünfte des Ehemannes mit 2. 000, 00 € und die Einkünfte der Ehefrau mit 1. 500, 00 € addiert. Das ergibt eine Gesamtsumme von 3. 500, 00 €. Diese gemeinsamen Einkünfte werden unter Eheleuten hälftig aufgeteilt, sodass der Unterhaltsbedarf der Ehefrau 1.
Mit der Funktion SVERWEIS kann man in der ersten Spalte einer Matrix nach einem Wert suchen und dann einen beliebigen Wert rechts davon zurückgeben. Was aber wenn wir einen Wert links davon zurückgeben möchten? Wie sucht man mit einem SVERWEIS nach Links? Sverweis nach links. Es gibt zwei Lösungen welche hier Abhilfe schaffen. Lösung Nummer 1 (INDEX mit VERGLEICH) ist die einfachste und auch am praktischsten zum Umsetzen. Lösung Nummer 2 ist eine Variante in der wir den SVERWEIS dazu bringen nach Links zu schauen. Wer die Lösungen selber in einer Datei anschauen möchte kann sich diese hier herunterladen: Lösung 1: INDEX mit VERGLEICH Die Formel in Zelle C9 lautet: =INDEX( A2:A5;VERGLEICH( A9; C2:C5;0)) Mit dieser Lösung umgehen wir das eigentliche Problem dass der SVERWEIS nur nach rechts suchen kann. Die VERGLEICH Formel sucht lediglich eine Matrix ab (die nur eine Spaltenbreite hat: C2:C5) und liefert uns die Position in der Matrix wo der gesuchte Text sich befindet (an dritter Stelle). Mit der INDEX Formel benutzen wir die Antwort der VERGLEICH Formel um einen Wert zurück zu geben der sich auf der selben Zeile befindet (da die Matrix der Index Formel auf der selben Zeile anfängt und auch nur eine Spalte breit ist).
Schritt 3: Zweite Vergleichsformel für Spalten Als nächstes musst du der Index-Formel noch zeigen, in welcher Spalte sich der gesuchte Wert befindet. Das funktioniert ebenfalls mit einer Vergleichsformel. Diesmal aber nur horizontal. Im Beispiel suchst du nach dem Kurs. Markiere die gesuchte Spaltenüberschrift sowie in der gegebenen Liste. Hier ist das der rot markierte Bereich. Setze als Vergleichstyp wieder die Null, damit auch hier der exakte Wert gesucht wird. Zum besseren weiterarbeiten fixiere den Bereich in der Zeile. Sverweis nach links free. Geschafft! Jetzt sollte die erste Vergleichsformel anhand der WKN "2" und die zweite Vergleichsformel anhand der Spaltenbezeichnung Kurs dir im gelb markierten Bereich den richtigen Wert von 20 € zurückgeben. Da die WKN im gesuchten Bereich fixiert ist, kannst du problemlos die Formel nach rechts weiterziehen. Jetzt wird nur statt Kurs die Höhe der Dividende gesucht und zurückgegeben. Fazit: Mehr Flexibilität Mit der Kombination aus INDEX und VERGLEICH kannst du im Gegensatz zu SVERWEIS nicht nur nach rechts, sondern auch nach links suchen.
Dies ist wohl die einfachste und am weitesten verbreitete Lösung für das Problem. Lösung 2: SVERWEIS mit WAHL Die Formel in Zelle C8 lautet: =SVERWEIS( A8;WAHL({2\1}; A2:A5; B2:B5);2;0) Die WAHL Formel verstehen Mit der WAHL Formel lässt sich der SVERWEIS auch dazu bringen auf der linken Seite der Suchspalte nachzuschauen. Die WAHL Formel wählt einen Wert aus einer Liste von Werten. Ein Beispiel hilft zum Verständnis: Wenn wir folgende Formel in Excel eingeben… =WAHL(2;"A";"B";"C") …ist das Ergebnis B, weil B den zweiten Wert darstellt. Wir können aber die Reihenfolge auch überlisten, in dem wir den ersten Wert als B definieren, und den zweiten als A. Wenn wir folgende Formel… =WAHL({2\1\3};"A";"B";"C") …mit F9 auswerten… ={"B"\"A"\"C"} …so sehen wir dass Excel die Reihenfolge verändert hat! SVERWEIS nach links | Herold GmbH | Excel und Controlling Dienstleistungen. Diese Eigenschaft nutzen wir aus um dem SVERWEIS glaubhaft zu machen dass die Spalte welche Links von der ersten Spalte steht, nach der ersten kommt (also rechts wäre). Deshalb wird die ursprüngliche Formel: zu =SVERWEIS(A8;{"A34″\"20-123″;"B28″\"20-124″;"K91″\"20-125″;"N32″\"20-126"};2;0) So liefert uns der SVERWEIS den Wert der Links steht.
Sollten Sie Fehleinträge vermeiden wollen, können Sie die Eingabe über einen Dropdown-Feld (Auswahliste) steuern. Dadurch muss in A9 und in A11 nichts mehr per Hand eingegeben, sondern lediglich ein Eintrag ausgewählt werden (s. Bild links). Excel gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Dropdown-Feld über "Datenüberprüfung" zu erstellen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Dropdown-Liste erstellen (Auswahlliste) Artikel bewerten Finden Sie den Artikel "Excel INDEX- und VERGLEICH-Funktionen kombinieren" hilfreich? Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar, oder bewerten Sie ihn. 16 Kommentare Eva 13. Sverweis nach links suchen. August 2020 um 17:40 Uhr Super, danke, jetzt habe ich es endlich verstanden. Toll erklärt! Nina 9. Januar 2020 um 14:50 Uhr Danke für die Erklärung. Ich finde nur folgendes schwer nachzuvollziehen. =INDEX(A1:D6;VERGLEICH(A11;A1:A6;0);VERGLEICH(A9;A1:D1;0)) Nach der Matrix kommt die VERGLEICH-Funktion für die zu durchsuchende ZEILE und dann die VERGLEICH-Funktion für die zu durchsuchende SPALTE.
In diesem Excel-Tipp erfahren Sie, wie Sie den Spaltenindex (SVERWEIS) nach links setzen können Wenn Sie möchten, können Sie sich den Excel-Tipp auch gerne im Video ansehen. Wenn wir in Excel umfangreiche Tabellen mit mehreren Spalten erstellen und dann einen Begriff mit dem dazugehörigen Wert aus einer Spalte definieren möchten, kommt oft die Formel SVERWEIS ins Spiel der Excel-Formeln. Nun kommt es allerdings auch einmal vor, dass in einer Tabelle, aufgrund der Zuordnung, ein Wert nicht rechts von den Begriffen sondern links davon stehen. Dies ist hauptsächlich dann der Fall, wenn die Tabelle bzw. Sverweis nach links youtube. die Auswertungen erweitert werden sollen. Bevor jetzt eine weitere Tabellen-Struktur mit der richtigen Anordnung erstellt wird, gibt es hierfür auch eine andere Funktion, die mit der SVERWEIS-Funktion verwendet werden kann. Sehen wir uns für dieses Beispiel einmal die folgende Tabelle an: In dieser Tabelle sehen wir einmal die Kunden-Nummer, den dazugehörigen Lieferanten und wie viele Aufträge erzielt wurden.