Am Handy musst du dein Deck löschen und dieses einfach neu importieren. Ich habe ausversehen in Anki zu viele neue Karten eingestellt, wie kann ich dies rückgängig machen? Karten in Anki aussetzen 🚦 und zurückstellen - Was ist das? - YouTube. Zahnrad -> Optionen -> "Neue Karten" -> Neue Karten/Tag umstellen Wie ändere ich meine Lernfortschritte/die Buttons zum Anklicken wann ich die Karte wiederholen will? Zahnrad -> Optionen -> Neue Karten -> Lernstufen (in Minuten) Ich lerne mit Anki für die Sip. Was kann ich tun, wenn mir eine Frage komisch vorkommt/ sie falsch ist? Es gibt Facebook Gruppen die sich genau damit beschäftigen. Suche dafür "SIP # Unklare Fragen"
Kann ich meine fälligen Karten nach Erstelldatum geordnet wiederholen? Und kann Anki mir verwandte Karten sogar unmittelbar nacheinander anzeigen? Ja, über einen Umweg ist das möglich! © Foto: Anete Lusina Vor kurzem habe ich erfahren, dass eine Funktion, die ich mir selbst immer gewünscht habe, auch heute schon in Anki verfügbar ist. (An dieser Stelle vielen Dank an Shervin, der diese Idee mit mir geteilt hat! ) Um davon Gebrauch zu machen, schaut euch einfach das Video unten an. Anki karte zurueckstellen. Eines aber noch vorher: Falls ihr euch wünscht, dass diese Funktion in Zukunft noch leichter erreichbar ist (Es besteht gerade die berechtigte Hoffnung, dass Damien, der Entwickler von Anki, sie direkt in die Stapeloptionen integriert! ), hätte ich zwei Vorschläge: Falls ihr AnkiMobile nutzt, nehmt euch kurz Zeit und bewertet die App im App Store mit 5 Sternen. Solches Feedback motiviert und macht Lust, sich noch mehr einzusetzen. Erwähnt gerne, wie ihr zu Anki kamt und wofür ihr es nutzt. (Falls ihr hingegen AnkiDroid verwendet, freut sich das Team sicher ebenfalls über positives Feedback.
Beitrag #5 RE: Anki fragen und Hilfe "wiedermal"... Warum willst Du den Kartenfortschritt zurücksetzen? Um es mal sinngemäß wie die FAQ von Anki auszudrücken: Stapel sollten nie zurückgesetzt werden, warum auch? Darin ist Dein persönlicher Lernfortschritt gespeichert. Wenn Du den Stapel zurücksetzt, geht quasi dieses Wissen verloren, weil Dir sämtliche Vokabeln wieder als neu (und damit viel zu oft) präsentiert werden. Was nützt Dir das? Das bringt nur Mehraufwand, dem eigentlichen Problem ist aber nie entgegengewirkt. Statt einem Reset würde ich einfach nach einer Lösung des Problems suchen. Also, wo genau liegt das Problem? ^^ Wenn Du Facts nicht mehr genau weißt und sie deshalb falsch beantwortet, werden sie doch (individuell! ) eh zurückgesetzt. Wenn Du sie nicht gut beherrschst, werden sie Dir auch früher angegeben. Ist Dir langweilig? Dann lerne doch einfach nach Deinem täglichen Pensum weiter, dadurch siehst Du einige Vokabeln auch früher als geplant. Darüber hinaus gibt es die Paukfunktion.
Die Wartung hat Einfluss auf die Funktionstauglichkeit. Dieser Regelungszweck greift nach Auffassung des OLG München auch bei vereinbarten längeren Verjährungsfristen, zumal § 13 Nr. 4 VOB/B selbst unterschiedliche Verjährungsfristen enthält. Dies gilt umso mehr, als der GU im vorliegenden Fall dem AG gemäß den vertraglichen Regelungen ein Wartungsangebot zu unterbreiten hatte. Das vorliegende Urteil zeigt ganz deutlich, dass bei der Gestaltung und Ausformulierung von Verträgen mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden muss. Der AG hätte sich im vorliegenden Fall nur dann auf die genannte fünfjährige Gewährleistungsfrist berufen können, wenn im Vertrag die Regelung des § 13 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B 2002 ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre. Die vorliegende Problematik hat den Verordnungsgeber auch zu einer Klarstellung veranlasst. In der aktuellen Fassung der VOB/B befindet sich auch eine ausdrückliche Regelung, wonach die kürzeren Verjährungsfristen des § 13 Nr. 4 (bzw. Vob 2002 gewährleistung nach. nunmehr § 13 Abs. 4) VOB/B auch dann Anwendung finden, wenn eine längere Verjährungsfrist als die Regelfrist vereinbart ist.
4. § 12 Nr. 5. I. und II. VOB/B wurde nun aufgenommen, dass die fiktive Abnahme nur dann eintreten kann, wenn keine Abnahme verlangt worden ist. Diese Tatbestandserweiterung dient aber lediglich der Klarstellung dessen, was auch früher schon galt, nämlich dass nach einem Abnahmeverlangen keine Fiktion mehr eintreten kann, wie es im übrigen auch in § 12 Nr. 5 I. VOB 2000 bereits enthalten war. Diese Regelung der VOB ist streng von der Bestimmung des § 640. Satz 3 BGB zu trennen, welche bei 1. Abnahmereife des Werkes und 2. Vob 2002 gewährleistung van. Abnahmeverlangen des Bestellers sowie 3. unberechtigter Abnahmeverweigerung des Unternehmers mit Ablauf der 4. angemessenen Frist zur Abnahme die Wirkungen der Abnahme eintreten lässt. In § 13 VOB/B fanden die umfangreichsten Änderungen statt: Anzupassen war hier nicht nur die neue Terminologie sondern auch die Verjährung. In Anpassung an das BGB wurde der Begriff der Gewährleistung durch Mängelansprüche ersetzt. Außerdem wurde der Begriff der zugesicherten Eigenschaft entbehrlich, da in § BGB wie nun auch in § 13 Nr. 1 VOB/B und in § 13 Nr. VOB/B auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit abgestellt wird.
Max214 schrieb: Hallo zusammen, Ich habe über die letzten Jahre (auch dank dieses Forums) schon einige Optimierungen an unserer bestehenden Heizungsanlage durchführen können (Wer sich nicht für die bereits umgesetzten... marko z schrieb: Bei meiner nachfolgend genannten Heizung wird das Solare Warmwasser trotz 18 Grad Außentemperatur und Sonnenschein einfach nicht warm. Es fühlt sich kalt bzw. fast kalt an. Als die Anlage neu war, hatte... UP-fix Messstationen Verteilerstationen Regelstationen Pumpen, Motoren und Elektronik für Steuerung und Regelungen Aktuelles aus SHKvideo 21. 870 7. 004 70. 259 3. VOB 2002, § 13 - Wartungsvertrag ? - HaustechnikDialog. 193. 726 3. 103 1. 838. 894 Visits im März (nach IVW) 3. 689. 888 PageImpressions im März (nach IVW)