1. Auf der Grundlage der Anhörung des Sachverständigen L. und der unwidersprochenen Verwertung des DEKRA-Gutachtens zum Gefälle des.. stellt das erstinstanzliche Urteil zutreffend ein objektiv grob fahrlässiges Verhalten des Klägers fest. Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt ist und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen, wobei grundsätzlich auch unbewusste Fahrlässigkeit den Vorwurf groben Fehlverhaltens rechtfertigen kann (BGH VersR 1989, 582; BGH VersR 2003, 364). Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Straße im fraglichen Bereich, in dem der Kläger sein Auto abgestellt hatte, ein Gefälle von ungefähr 10% aufwies; davon geht - von den Parteien unwidersprochen - auch der Sachverständige L. aus. Unter diesen Umständen war der Kläger gehalten, sein Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern ( 14 Abs. 2 S. 1 StVO), wobei nach Auskunft des Sachverständigen, die auch der Kläger nicht in Frage stellt, dazu nicht allein das Anziehen der Handbremse genügte, sondern vorrangig erforderlich war, den ersten Gang einzulegen.
Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt ist und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen, wobei grundsätzlich auch unbewusste Fahrlässigkeit den Vorwurf groben Fehlverhaltens rechtfertigen kann (BGH VersR 1989, 582; BGH VersR 2003, 364). Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Straße im fraglichen Bereich, in dem der Kläger sein Auto abgestellt hatte, ein Gefälle von ungefähr 10% aufwies; davon geht – von den Parteien unwidersprochen – auch der Sachverständige L. aus. Unter diesen Umständen war der Kläger gehalten, sein Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern (§ 14 Abs. 2 S. 1 StVO), wobei nach Auskunft des Sachverständigen, die auch der Kläger nicht in Frage stellt, dazu nicht allein das Anziehen der Handbremse genügte, sondern vorrangig erforderlich war, den ersten Gang einzulegen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Kläger diesen Sorgfaltsanforderungen nicht genügt, da der Sachverständige sowohl ausgeschlossen hat, dass der eingelegte Gang durch Schaukelbewegungen am Fahrzeug herausgesprungen, als auch, dass das Fahrzeug trotz eingelegten Ganges weggerollt sein könnte.
grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Fahrzeugsicherung gegen Wegrollen Oberlandesgericht Karlsruhe Az: 19 U 127/06 Urteil vom 08. 03. 2007 Vorinstanz: Landgericht Konstanz Az. : 3 O 443/05 In dem Rechtsstreit wegen Forderung aus Versicherungsvertrag hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe im schriftlichen Verfahren aufgrund der Sach- und Rechtslage vom 16. Februar 2007 für Recht erkannt: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 2. 08. 2006 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die Darstellung eines Tatbestandes ist entbehrlich ( 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO). II. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das landgerichtliche Urteil bejaht rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen des Leistungsausschlusses gem. 61 VVG und auch die in der Berufungsinstanz zu Grunde zu legenden tatsächlichen Feststellungen rechtfertigen keine abweichende Entscheidung ( 513 ZPO).
Im Ergebnis kann jedoch dahinstehen, ob der Kläger versehentlich den dritten Gang eingelegt gehabt hatte, da auch dann ein grober Sorgfaltsverstoß zu bejahen wäre. Die Gefahrensituation einer stark abschüssigen Straße erforderte nämlich besondere Aufmerksamkeit, so dass der Kläger gehalten gewesen wäre, sich mit Sorgfalt zu vergewissern, tatsächlich den richtigen Gang eingelegt zu haben. Dies zumal der Sachverständige für ein Gefälle von 10% den ersten Gang nur gerade noch für ausreichend erachtet hat und es für empfehlenswerter hielt, das Fahrzeug sogar mit Hilfe des Rückwärtsganges zu sichern. Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts sind deshalb nicht zu beanstanden und tragen die rechtliche Wertung, der Kläger habe sich, da er sein Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert hatte, objektiv grob fahrlässig verhalten (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 364). Ebenfalls zutreffend bejaht die erstinstanzliche Entscheidung auch einen subjektiv groben Sorgfaltsverstoß. Zwar kann aus objektiv grob fahrlässigem Fehlverhalten nicht regelhaft auch auf eine subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, jedoch erlaubt das Ausmaß des objektiven Verstoßes jedenfalls grundsätzlich Rückschlüsse auf innere Vorgänge (BGH VersR 2003, 364; BGHZ 119, 147).
Vorliegend ist deshalb davon auszugehen, dass der Kläger der Sicherung seines Fahrzeuges nicht die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt und sich nicht vergewissert hatte, auch den ersten Gang eingelegt zu haben, obwohl ihm infolge des starken Gefälles eine nicht unerhebliche Gefahr bewusst gewesen sein musste. Je größer die Gefährlichkeit der gegebenen Situation ist, desto höhere Anforderungen sind an das Verhalten des Versicherungsnehmers zu stellen. Deshalb entlastet es den Kläger nicht, dass er das Einlegen des Ganges möglicherweise aus Versehen vergessen hatte. Allein die Berufung auf ein Versehen oder Augenblicksversagen genügt nicht, das Verhalten des Versicherungsnehmers als entschuldbar zu qualifizieren. Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger mit der Behauptung eines so genannten Augenblicksversagens in zweiter Instanz überhaupt noch gehört werden kann, nachdem er schon ein objektives Versäumnis in erster Instanz ausdrücklich bestritten hatte. Anhaltspunkte, die das objektiv grob fahrlässige Verhalten des Klägers ausnahmsweise entschuldigen könnten, sind nämlich weder vorgebracht noch ersichtlich.
Während Unterlegkeile wegrutschen können, besteht diese Gefahr bei Auffahrkeilen nicht. Sie sind in einem Teil gegossen oder gefertigt, somit ist diese Gefahr gebannt. Dennoch besteht die Gefahr, dass dieses Verbindungsteil durch Materialermüdung durchbrechen kann. Die Auffahrkeile sollten daher in regelmäßigen Zeitabständen ausgetauscht werden. Was machen, wenn beim Wohnmobil Wasser ausläuft, hier erfährst Du mehr. Ständige Kontrolle des Wohnmobils bezüglich der Standsicherheit Eine letzte und vielleicht auch eine der wichtigsten Sicherungsmaßnahme ist die regelmäßige Kontrolle. Durch die regelmäßige Besichtigung der Sicherungsmaßnahmen wird meistens sofort sichtbar, ob das Fahrzeug noch ausreichend gegen Wegrollen gesichert ist. Diese Zeit sollte jeder Camper sich nehmen. Meistens ist das schnell erledigt, hierfür benötigt man nur wenige Minuten. Zusammenfassung Ich habe hier versucht darzustellen, wie Wohnmobile gegen Wegrollen zu sichern sind. Es gibt wie gesehen viele Möglichkeiten, alles tragen dazu bei, dass Wohnmobile sicher stehen.
Die Gefahrensituation einer stark abschüssigen Straße erforderte nämlich besondere Aufmerksamkeit, so dass der Kläger gehalten gewesen wäre, sich mit Sorgfalt zu vergewissern, tatsächlich den richtigen Gang eingelegt zu haben. Dies zumal der Sachverständige für ein Gefälle von 10% den ersten Gang nur gerade noch für ausreichend erachtet hat und es für empfehlenswerter hielt, das Fahrzeug sogar mit Hilfe des Rückwärtsganges zu sichern. Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts sind deshalb nicht zu beanstanden und tragen die rechtliche Wertung, der Kläger habe sich, da er sein Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert hatte, objektiv grob fahrlässig verhalten (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 364). 2. Ebenfalls zutreffend bejaht die erstinstanzliche Entscheidung auch einen subjektiv groben Sorgfaltsverstoß. Zwar kann aus objektiv grob fahrlässigem Fehlverhalten nicht regelhaft auch auf eine subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, jedoch erlaubt das Ausmaß des objektiven Verstoßes jedenfalls grundsätzlich Rückschlüsse auf innere Vorgänge (BGH VersR 2003, 364; BGHZ 119, 147).
Jun 2000, 00:00 von Old Cadillac » Do 22. Apr 2010, 08:10 Ich habe das Gerät von KSD auch. Ja, man kann damit arbeiten, die Bördel sind auch ok aber es ist etwas Fummelkram, die richtige Klemmstärke einzustellen. Zu gering und man drückt die Leitung durch beim Bördeln und zu stark, dann bekommen die Leitungen eine "Naht". Um man muß immer sehen, daß die Klemmböcke schön gleichmäßig wer immer die gleichen Leitungen macht, der hat das Problem nicht, bei mir ändert sich das schon mal. GrüßeTom BUMI45 Beiträge: 824 Registriert: Mi 26. Bremsleitung bördeln mit einem Bördelgerät - Frag-den-heimwerker.com. Feb 2003, 01:00 von BUMI45 » Do 22. Apr 2010, 10:23 Moin, die "Naht" sehe ich auch, wenn ich mit meinem älteren Markengerät arbeite. Ich habe das bisher für unbedenklich gehalten. Liege ich da falsch? Gruß, Burgfried von two-lane » Fr 23. Apr 2010, 09:47 Also ich danke jetzt mal für die Antworten. (Alles sachlich, alles zielführend... was manche nur an dem Forum auszusetzen haben, grins)Ich glaub, daß das Gerät vom KSD für meinen absolut gelegentlichen Gebrauch eher "meine Kragenweite" ist.
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Und entfernen die gebördelte Leitung aus ihrer Fixierung. Danach untersuchen Sie bitte den Bördel auf mögliche Fettreste. Denn mitunter überträgt das Druckstück Fettpartikel. Diese müssen aus Sicherheitsgründen vor dem Einbau der Leitung abgewischt werden. Danach können Sie Ihre fertige Bremsleitung einbauen und Bremsflüssigkeit einfüllen. Nach dem Entlüften zeigt Ihnen ein Dichtigkeitstest, ob Sie alles richtig gemacht haben. Dafür muss eine im Pkw sitzende Person mehrmals hintereinander einige Sekunden das Bremspedal kräftig durchtreten. Sie selbst beobachten unter dem Pkw liegend, ob die Verschraubung dicht bleibt. Hazet bördelgerät anleitung englisch. Und machen danach am besten eine langsame Probefahrt. Dadurch erfahren Sie, ob Sie Ihr Fahrzeug wieder sicher bremsen können. Worauf Sie beim Bördeln noch achten sollten Achten Sie beim Bördeln unbedingt auf Sauberkeit. Schmutz auf dem Bördel oder in den Anschlüssen beschädigt Bördel und Dichtungen. Und verursacht außerdem undichte Bremsleitungen. Setzen Sie Ihren Rohrschneider so an, dass die Schnitte genau senkrecht verlaufen.
Dann wird die Bremsleitung mit einigen Millimetern Überstand in das Bördelgerät eingelegt und mit einem Hebel festgespannt. Die Auswahl des passenden Drückers hängt vom Bördeltyp der alten Bremsleitung ab. Wenn der Passende Drücker in das Bördelgerät eingelegt ist, wird die Bremsleitung durch einen Knebel der gedreht werden muss gebördelt. Wenn man etwas Fett beim Bördeln verwendet geht die Arbeit erheblich leichter. Typische Fehler beim Bördeln von Bremsleitungen sind z. B. das der Bördel ungleichmäßig zu einer Seite gedrückt oder unvollständig ausgeprägt ist. Wenn die Bremsleitung zu lang eingespannt wurde, wird vor und hinter dem Bördel Material herausgequetscht und die Bremsleitung ist unbrauchbar. Werbung Hinweis: Reparaturen an der Bremsanlage dürfen nur von KFZ-Fachleuten durchgeführt werden und somit darf auch das Bremsleitung Bördeln nicht von Laien selber gemacht werden. Bremsen selber bördeln. Werbung