(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden. Fußgänger andere straßenseite benutzen. (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. (4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche. (5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden. VwV-StVO zu § 25 Fußgänger Zu Abatz 3 1 I. Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Auf welcher Straßenseite geht man zu Fuß?. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen.
2 II. Wo der Fahrzeugverkehr so stark ist, dass Fußgänger die Fahrbahn nicht sicher überschreiten können, und da, wo Fußgänger den Fahrzeugverkehr unzumutbar behindern, sollten die Fußgänger entweder von der Fahrbahn ferngehalten werden (Stangen- oder Kettengeländer), oder der Fußgängerquerverkehr muss unter Berücksichtigung zumutbarer Umwege an bestimmten Stellen zusammengefasst werden (z. B. Markierung von Fußgängerüberwegen oder Errichtung von Lichtzeichenanlagen). Erforderlichenfalls ist bei der Straßenbaubehörde der Einbau von Inseln anzuregen. 3 III. Fussgänger bitte andere Straßenseite benutzen | Baustellenabsicherung. 1. Die Markierungen an Lichtzeichenanlagen für Fußgänger, sogenannte Fußgängerfurten, bestehen aus zwei, in der Regel 4 m voneinander entfernten, unterbrochenen Quermarkierungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Richtlinien für Markierung von Straßen (RMS). Vgl. zu § 41 Abs. 1, Anlage 2 Abschnitt 9. 4 2. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.
Es gibt im Verkehrsrecht mehrere Verkehrszeichen, die auf eine Umleitung bzw. auf Umleitungsstrecken hinweisen können. Je nachdem, was für ein Grund für die Umleitung besteht, können verschiedenen Schilder zum Einsatz kommen. Darüber hinaus kann eine solche für andere Verkehrsteilnehmer als Kraftfahrer vorliegen und für Radfahrer oder Fußgänger ausgewiesen sein. Auch in diesen Fällen wird das in der Regel durch ein entsprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet. Eine Umleitung wird üblicherweise immer dann benötigt, wenn die eigentliche Strecke durch Hindernisse blockiert ist. Das können zum Beispiel Staus, Unfälle oder Baustellen sein. Fußgänger andere straßenseite benutzen stvo. Sie kann aber auch im Bedarfsfall zur Verkehrslenkung eingesetzt werden, um bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte zu entlasten. Hier wird dann von Bedarfsumleitungen gesprochen. In jedem Fall handelt es sich um eine Ausweichstrecke, die um die Störung herum und wieder zurück zur Originalstrecke führen. Oder um Strecken, die auf anderem Wege Verkehrsteilnehmer zum Ziel der Originalstrecke bringen.
Ihr seht schon, die Charakter zeigen abwechslungsreiche Facetten. Die Quest der Storyline ebnete sich bereits früh, sodass mir bewusst war, worauf es hinauflaufen musste. Doch der Weg dahin versetzte mich in Erstaunen, entweder aus Faszination, Grusel oder unvorstellbarer Widerwärtigkeit. Es hat mir den Atem geraubt. Gerade der abwertende Umgang mit dem weiblichen Geschlecht (und das ist milde ausgedrückt) zeigt, dass man die Story zeitlich dem 19. /20. Jahrhundert gleichsetzen kann. Dann gab es wieder diese Momente, in denen Zauberei, Fabelwesen und die toll umgesetzten Alice-Momente absolute Eycatcher waren. Das Ende war dagegen unspektakulär und ich habe gelernt, dass Alice und Hatchers Geschichte im 2. Band weiter gehen wird. Denn erst ab Band 4 widmet sich Christina Henry einer anderen Figur eines Klassikers. Fazit: Definitiv fesselnd und eine gelungene (Grusel-)Adaption von "Alice im Wunderland". Für LeserInnen mit einem starken Herzen, deren Nervenkonstrukt kaltblütige Machtstrukturen und Blut vertragen.
Leider bisher der schwächste Band der Reihe. Dennoch war die Geschichte sehr magisch und fantasiereich.
Wie sagt man so schön, das Leben hat ihm böse mitgespielt. Bei ihm war meine Geduld trotzdem öfter am Ende und ich dachte nur "Mensch Hatcher, das hätte jetzt nicht sein müssen". Geradeaus, ehrlich und vertrauensvoll scheinen optimale Voraussetzungen für eine angehende Liebesgeschichte zu sein. Nur die passt zwischen Erinnerungslücken, Morden und der Suche nach dem "Bösen", das vernichtet werden muss, so gar nicht rein. Und ich muss sagen: Hatcher schien mir vom Alter her bereits um die 40 Jahre alt zu sein und bei Alice hatte ich immer das 16-Jährige Ich vor der Nase. Außerdem artete sein Beschützerinstinkt in besitzergreifende Züge aus. Umso mehr genoss ich es, dass Alice recht schnell seine Taten infrage stellt und anfängt ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Ihre kindlichen Züge konnte ich trotzdem nie vergessen, schon allein weil sie die Reise durch die Gangsterterritorien mit einer Geschichte verglich (beispielsweise, dass es ja klar ist, dass die Tür, die einmal geschlossen ist, sich nicht mehr öffnen lässt).