zum Seitenanfang zur mobilen Ansicht wechseln
4 Lehrkräfte, die im Jahr 2016 in den Ruhestand treten, können beantragen, dass die Ausgleichsphase abweichend von Satz 2 im Schuljahr 2015/2016 beginnt. (5) 1 Auf Antrag der Lehrkraft sind die nach den Absätzen 1 und 2 gutgeschriebenen Unterrichtsstunden durch eine Ausgleichszahlung auszugleichen. 2 § 5 Abs. 4 Satz 5 gilt entsprechend. 3 Der Antrag ist bis zum 31. Antrag arbeitszeitkonto niedersachsen auf. Januar 2016 bei der Landesschulbehörde zu stellen. 4 Die Ausgleichszahlung kann nur für die gesamten nach den Absätzen 1 und 2 gutgeschriebenen Unterrichtsstunden beantragt werden. 5 Auf Antrag der Lehrkraft kann die Zahlung auf zwei Termine in aufeinanderfolgenden Jahren aufgeteilt werden. Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
2) § 8 b Abs. ArbZVO 1 Wird bei einem Arbeitszeitkonto der Ausgleich von in der Ansparphase geleisteter Arbeitszeit der Beamtin oder dem Beamten dauerhaft unmöglich, so erfolgt eine Ausgleichszahlung in Höhe der zum Zeitpunkt des Ausgleichsanspruchs geltenden Sätze der Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte. Antrag arbeitszeitkonto niedersachsen nachgewiesen. 2 Beamtinnen und Beamten mit ermäßigter Arbeitszeit wird für die bis zum Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit zusätzlich geleistete Arbeit abweichend von Satz 1 eine Ausgleichszahlung in Höhe der Besoldung gewährt, auf die eine Beamtin oder ein Beamter mit entsprechend anteilig erhöhter Arbeitszeit im Zeitraum der zusätzlich geleisteten Arbeit Anspruch gehabt hätte. letzte Änderung 2020-11-27T14:57:21+02:00