Bewertung Sehr viel stärker als der bisherige Dokumentationsansatz wird das künftige 3-gliedrige Masterfile-Konzept auf Transparenz ausgerichtet sein. Das Masterfile selbst sowie das CbC Reporting werden dabei in einen zwischenstaatlichen Informationsaustausch eingebettet werden: Der Steuerpflichtige stellt dem Ansässigkeitsstaat im Rahmen der Dokumentation bestimmte Unternehmensinformationen zur Verfügung, die der Ansässigkeitsstaat wiederum mit den weiteren betroffenen Staaten austauscht. Masterfile verrechnungspreisdokumentation master of science. Dadurch entsteht auch gegenüber den ausländischen Finanzverwaltungen eine stärkere Transparenz, so dass zu erwarten ist, dass insbesondere bei den Schwellenländern Begehrlichkeiten geweckt werden, einen größeren Anteil vom globalen Steuerkuchen zu vereinnahmen. Es erscheint absehbar, dass dadurch Verrechnungspreisstreitigkeiten international zunehmen werden. Zugleich besteht die Gefahr, dass Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten gelangen, wenn Finanzdaten und Informationen über die Wertschöpfungsprozesse in der Dokumentation künftig stärker offengelegt werden (müssen) und es ausländische Finanzverwaltungen mit dem Steuergeheimnis möglicherweise nicht ganz so genau nehmen.
Darin soll insbesondere enthalten sein eine Darstellung des Organisationsaufbaus, der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe, der Gesamtstrategie für die Nutzung immaterieller Werte in der Wertschöpfungskette sowie eine allgemeine Beschreibung der Konzernfinanzierung. 2. LOCAL FILE (LANDESSPEZIFISCHE DOKUMENTATION) Von den Dokumentationspflichten betroffen sind (wie vor 2017) Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, wenn im vorangegangenen Wirtschaftsjahr Warenlieferungen aus solchen Geschäftsbeziehungen EUR 5 Millionen bzw. anderen Leistungen, insbesondere Dienstleistungen, EUR 500. 000 (bzw. für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, EUR 6 Millionen bzw. EUR 600. Masterfile verrechnungspreisdokumentation master class. 000) überstiegen. Erbrachte und erhaltene Lieferungen und Leistungen sind zu addieren. Bei der Prüfung der Betragsgrenzen sind ferner die Geschäftsbeziehungen aller deutschen Konzerngesellschaften und aller anderweitig verbundenen deutschen Unternehmen zusammenzurechnen.
Stufe Masterfile verankert in § 90 Abs. 3 Satz 3 AO n. : "Hat ein Steuerpflichtiger Aufzeichnungen im Sinne des Satzes 1 für ein Unternehmen zu erstellen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist, so gehört zu den Aufzeichnungen auch ein Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung, es sei denn der Umsatz des Unternehmens hat im vorangegangenen Wirtschaftsjahr weniger als 100 Millionen Euro betragen. " In § 90 Abs. 3 Satz 11 AO n. ist eine Ermächtigung des BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen zwecks Konkretisierung von Masterfile und Localfile vorgesehen, die entsprechende Anpassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung ist bereits vorgenommen worden. Transfer Pricing Dokumentation | Deloitte Österreich. [5] Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 4 EGAO n. soll die geänderte Fassung des § 90 Abs. 3 AO erstmals für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. 2016 beginnen. Die Umsetzung der OECD-Vorgaben zur 3. Stufe Country-by-Country-Reporting erfolgt durch den neuen § 138a AO: "Mitteilungspflichten multinationaler Unternehmen".
Die Dokum entation von Verrechnungspreisen ist bereits ein etabliertes Thema – in Deutschland und international. Jedoch ließ die OECD im Rahmen ihres Aktionsplans "Base Erosion and Profit Shifting", kurz BEPS, sie in einem ganz neuen Licht erscheinen. Neben der Sicherstellung, dass Verrechnungspreise fremdvergleichskonform festgelegt wurden, soll die Verrechnungspreisdokumentation dazu dienen, den Finanzbehörden eine detaillierte Risikoüberprüfung und -beurteilung der Verrechnungspreise zu ermöglichen und somit eine noch höhere Transparenz zu schaffen – ein Paradigmenwechsel?
Eine regelmässige Überarbeitung ermöglicht, die Fristen für eine Vorlage der Aufzeichnungen einzuhalten respektive die Dokumentation auf Nachfrage von Steuerbehörden im In- und Ausland zeitnah einreichen zu können. Insgesamt dürften die neuen Dokumentationsvorschriften zusätzlichen Aufwand generieren. Dokumentation der Verrechnungspreise. Die erhöhte Transparenz aufgrund der länderbezogenen Berichterstattung wird die Diskussion um eine gerechte Verteilung von Steuereinnahmen neu entfachen und wohl auch vermehrt zu Streitigkeiten führen. Zumindest in den ersten Jahren der Umsetzung ist zu erwarten, dass die steuerliche Compliance und auch zunehmend nationale und internationale Rechtsmittel- bzw. Verständigungsverfahren mehr Ressourcen binden werden.