Warntafeln / Warnwesten Parkwarntafeln Form A / 423 x 423 mm gemäß § 17 StVO, § 22a StVZO und TA 18 b Warntafeln für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 51 c, § 72 StVZO, DIN 11030 retroreflektieren Typ II, weiß-rot, bauartgeprüft Art. -Nr. Artikelbezeichnung Ausführung 266 0009 Warntafel starr Stahlblech Details 266 0009 266 0010 Warntafel klappbar Stahlblech linksweisend 266 0011 Stahlblech rechtsweisend 266 0010 266 0014 266 0015 266 0014 Prismatische Hochreflexfolie Typ III Wesentlich verbesserte Reflexwerte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit! Retroreflektierend Typ III, ohne Kantenschutz 266 0113 266 0114 266 0113 Prismatische Hochreflexfolie Typ III Wesentlich verbesserte Reflexwerte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit! PARKWARNTAFELN • STAHLGRUBER GmbH - Kataloge online. Prismenrückstrahler 266 0012 Aluminium linksweisend 266 0013 Aluminium rechtsweisend 266 0012 266 0013 gemäß GGVSEB/ADR 266 0024 Drehwirbel Messing vernickelt 266 0024
Führen Sie ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3, 5 Tonnen oder einen Anhänger, müssen Sie nach § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO im geparkten Zustand (innerorts) mit einer eigenen Lichtquelle oder einer zugelassenen lichttechnischen Einrichtung kenntlich machen. Einer solchen entspricht eine Parkwarntafel aus unserem Sortiment. StVZO §51c: Parkleuchten, Park-Warntafeln. Unsere Produkte sind nach der aktuellen Gesetzgebung sowie den zuständigen DIN-Normen zugelassen. Ob für das Wohnmobil, den Anhänger oder den Lkw – wenn Sie eine Parkwarntafel benötigen, die gemäß § 17 StVO, § 22a StVZO oder TA 18 b zertifiziert sein muss, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Die immer – Vorgabe des Gesetzgebers – in Rot-Weiß gehaltenen Schilder sind retroreflektierend, bauartgeprüft und aus langlebigem Aluminium, Kunststoff oder Stahlblech gefertigt. Wir bieten Ihnen mit unseren Parkwarntafeln also eine adäquate Möglichkeit, Ihre Anhänger und Fahrzeuge in geschlossenen Ortschaften bei Nacht kenntlich zu machen und letztlich die Unfall- und Auffahrgefahr deutlich zu verringern.
Parken mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil Beim Abstellen eines Wohnwagens oder Wohnmobils wird nach mehreren Kriterien unterschieden. Wichtig ist, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum oder ein Privatgrundstück handelt und ob innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geparkt wird. Wohnwagen parken im öffentlichen Verkehrsraum Parken und Abstellen von abgekoppelten Wohnwagen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen regelt § 12 Absatz 3 b der StVO: "Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. " Außerdem gilt: a. Die Parkfläche darf nicht durch Zusatzschild zu Zeichen 314 "Parkplätze" für bestimmte Fahrzeugarten wie z. B. Pkw oder Busse reserviert sein (siehe Zusatzschilder). b. auf gemieteten Parkflächen richtet sich die Frage der Zulässigkeit nach den Bestimmungen des Mietvertrags. c. auf markierten Parkflächen dürfen Wohnanhänger, die größer sind als die durch die Parkflächenmarkierung bezeichneten Räume, nicht abgestellt werden, denn die Parkflächenmarkierungslinien sind bußgeldbewehrte Vorschriftszeichen (vgl. laufende Nummer 74 in der Anlage 2 zur StVO).
Kennzeichnen Sie immer den Bereich, der sich dem Verkehr zuwendet. Beachten Sie zudem, dass die Parkwarntafel links- oder rechtsweisende Auswirkungen hat. Daher müssen die roten und weißen Streifen parallel zur Fahrbahn nach unten und außen verlaufen. Die Parkwarntafel steht in zwei Größen zur Verfügung (285 x 285 mm sowie 423 x 423). Bringen Sie die rot weiße Warntafel möglichst niedrig an, die Höhe darf jedoch einen Meter über der jeweiligen Fahrbahn nicht überschreiten. Beachten Sie, dass Rückstrahler, Kennzeichen und andere wichtige Einrichtungen nicht durch die Parkwarntafel verdeckt sein dürfen. Eine rot weiße Warntafel wird für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Wohnmobile, Lkw, deren Anhänger und andere überbreite Fahrzeuge genutzt. Sie kann rechts- oder linksweisend sein, damit andere Fahrzeuge rechtzeitig von ihnen gewarnt werden können. Es kommt vor, dass sie mit Warntafeln für Überbreiten verwechselt werden. Sie unterscheidet sich aber durch den Folientyp von mindestens RA 2 / B. Warntafel – Parkwarntafel starr, Form A, 423x423mm, ohne Kantenschutz, retroreflektierend RA 2, Typ II linksweisend rechtsweisend in sozialen Medien teilen: Zuletzt aktualisiert am: 14. März 2019