Grundsätzlich muss die Probezeit in der Ausbildung mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen. Damit eine Verlängerung der Probezeit wegen einer Krankheit möglich ist, muss dies aber vorher schriftlich vereinbart werden. Wie Sie eine Kündigung in der Probezeit vermeiden Damit es gar nicht erst zu einer Verlängerung der Probezeit wegen Krankheit kommt oder Sie eventuell sogar entlassen werden, sollten Sie unbedingt daran denken, sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Meistens sollte dies bereits vor Arbeitsbeginn geschehen. Außerdem müssen Sie prüfen, wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Grundsätzlich kann diese schon am ersten Krankheitstag verlangt werden. Endet die Krankschreibung und Sie sind noch nicht gesund, müssen Sie erneut den Arzt aufsuchen, damit dieser Sie erneut krank meldet. ( 56 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 38 von 5) Loading...
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Doch wie verhält sich das Ganze, wenn der Mitarbeiter für eine längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt und nicht auf der Arbeit erscheinen kann? Eine Verlängerung der Probezeit wegen Krankheit kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden: Wurde von vornherein ein kürzeres Arbeitsverhältnis auf Probe vereinbart (z. B. drei Monate), bedarf es nicht mal einer Erkrankung: Die Probezeit darf in diesem Fall so oder so vom Arbeitgeber auf maximal sechs Monate verlängert werden, wenn der Mitarbeiter dem zustimmt. Eine Probezeitverlängerung ist bei Krankheit an und für sich schon möglich. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann der Arbeitnehmer zumindest weiterhin befristet beschäftigt werden, wenn er die meiste Zeit der Probezeit krank war. Wichtig: Eine Verlängerung der Probezeit wegen Krankheit hat jedoch keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist. Sind die sechs Monate vorbei, gilt in der Regel trotzdem die gesetzliche Frist in Bezug auf eine Kündigung und nicht die verkürzte von zwei Wochen.
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Der Wunsch nach einer Verlängerung der Ausbildungsdauer kann viele Gründe haben. Die Ausbildung zu verlängern kann etwa in den folgenden Fällen möglich sein:
Der Azubi war längere Zeit krank und konnte weder im Ausbildungsbetrieb mitarbeiten noch zur Berufsschule gehen. Dadurch hat er Stoff verpasst, den er erst aufholen muss, bevor er die Prüfung ablegen kann. Dann kann es nötig sein, die Ausbildung zu verlängern wegen Krankheit. Problematisch kann es auch sein, wenn der Ausbilder krank war. Dadurch kann es sein, dass dem Azubi zu wenig Wissen vermittelt wurde oder er sich nicht ausreichend betreut gefühlt hat. Besonders auf den praktischen Teil der Prüfung ist der Lehrling dann womöglich nicht ausreichend vorbereitet. Zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit kommt es vergleichsweise häufig, weil ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. In diesem Fall kannst du eine Verlängerung der Ausbildung beantragen und bis zur nächsten Prüfung weitermachen – notfalls auch bis zur Prüfung danach, wenn du wieder durchfällst.
Die Probezeit fungiert sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer als Testphase. Beide Parteien können sich in dieser Zeit zunächst einmal "beschnuppern" und herausfinden, ob das frisch geschlossene Arbeitsverhältnis in der Praxis überhaupt harmoniert. Kann die Probezeit verlängert werden? Sollte dem nicht so sein und die Erwartungen wurden schlichtweg nicht erfüllt, kann die Zusammenarbeit innerhalb von zwei Wochen von beiden Seiten wieder beendet werden. Dazu bedarf es nicht einmal einer Angabe von Gründen. Allerdings darf die Probezeit einen Zeitraum von maximal sechs Monaten laut § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht überschreiten. Kurz & knapp: Probezeit verlängern Wie lange darf die Probezeit höchstens dauern? Die Probezeit ist gemäß § 622 Absatz 3 BGB an eine Maximaldauer von sechs Monaten geknüpft. Wann kann die Probezeit verlängert werden? Wurde im Arbeitsvertrag eine kürzere Probezeit vereinbart (z. B. drei Monate), erlaubt das Arbeitsrecht eine Probezeitverlängerung auf maximal sechs Monate.