(1) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 verkürzt werden: 1. für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre, 2. für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu einem Jahr. (2) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. Niedersachsen verkürzt Ausbildung von Pflegehelfern. 1 im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Absätze 3 und 4 eingefügt durch G vom 13. 3. 2013 (BGBl I S. 446); der bisherige Absatz 3 wurde Absatz 5; der bisherige Absatz 4 wurde (geändert) Absatz 6. (3) Auf Antrag ist bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch für Personen gemäß Absatz 1 Nummer 2, die einschließlich der Ausbildung in einem Umfang, der einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren entspricht, in einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt waren, die Dauer der Maßnahme gegenüber der Regelausbildung um ein Drittel der Ausbildungszeit zu verkürzen.
Wenn der Klavierbauer zum Geigenbauer werden will, wird wahrscheinlich keine komplett neue Ausbildung nötig sein. Für alle, die sich überlegen, eine zweite Ausbildung zu machen, stellt sich die Frage, ob sie lieber eine zweite Ausbildung machen wollen oder ob eine Umschulung genügen würde. Den meisten von Ihnen ist aber vielleicht gar nicht vollkommen klar, was überhaupt der Unterschied zwischen einer Zweitausbildung und einer Umschulung ist. Daher kommen dann auch Fragen auf, wie zum Beispiel die, ob eine verkürzte Zweitausbildung denn eine Umschulung ist. Letzten Endes ist dies Definitionssache, die Grenzen zwischen Zweitausbildung und Umschulung sind fließend. Trotzdem hier der Versuch, die Unterschiede etwas zu beschreiben. Ausbildung pflegefachkraft verkürzen. Davon ausgehend kann dann auch die obige Frage beantwortet werden. Umschulung Klassische Ausbildungen dauern in der Regel drei bis vier Jahre, wenn es sich um Studiengänge handelt, ja sogar oft noch länger. Eine Umschulung dagegen ist in der Regel kürzer und umfasst etwa 21 bis 24 Monate.
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des evtl. verpassten Lernstoffes kann ich nur sagen: Ball flach halten - wenn du das Leistungspensum während deines Studiums halbwegs bewältigen konntest, so wird dich der theoretischen Teil der Ges&KP-Ausbildung vor keinerlei Probleme stellen. Der geamte theoretische Stoff während der Ausbildung ist von Umfang und Zeitaufwand her geringer als Anatomie&Histo fürs Physikum... Gruss und viel Erfolg, Christian P. S. Hier noch ein Link z den gesetzlichen Grundlagen kello #6 hallo, ganz ehrlich würde ich dir raten die ausbildung nicht zu verkürzen. auch wenn du im medizinischen bereich einen minimalen vorsprung hast gibt es jedemenge wo es dir nichts nützen wird. nutz die drei jahre lieber voll. so einfach wie sich manch einer die ausbildung vorstellt ist sie ganz und gar nicht. MfG kello riginal: pflegeschülerin innere Administrator Teammitglied #7 Dieses Thema hat seit mehr als 365 Tagen keine neue Antwort erhalten und u. U. sind die enthalteten Informationen nicht mehr up-to-date. Der Themenstrang wurde daher automatisch geschlossen.