BRJePe zum Thema Versetzung kommt es zu aller erst mal darauf an, was im AV der Betroffenen hierzu vereinbart ist. Ansonsten, weil ihr noch keine Seminare hattet, hier mal ordentlich Lesestoff zu § 99 BetrVG Und bevor alle anderen wieder schreien, nein, es geht nicht kürzer! Auszüge aus BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Versetzung Es gibt grundsätzlich zwei Typen von Versetzungen (1)die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für eine längere Zeit als einen Monat; (2) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für eine kürzere Zeit, aber mit erheblichen Änderungen der Arbeitsumstände. Weder die arbeitsvertragliche Zulässigkeit des ständigen Arbeitsplatzwechsels noch die einer konkreten Versetzung sind entscheidend für den betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriff, sondern objektive betriebliche Gegebenheiten (BAG 26. 5. 88, DB 88, 2158; Fitting, Rn. 99; GK-Kraft/Raab, Rn. Aushang weihnachtsgrüße betriebsrat cloud product check. 78; v. Hoyningen - Huene, NZA 93, 145 ff. ; Griese, BB 95, 458; vgl. auch BAG 30.
Bei dem Betriebsrat von A können wir dieses so nicht erkennen. Es fehlt an Vertrauen, Transparenz, Effizienz und vor allem dem Willen des Betriebsrates praktische Lösungen herbeiführen zu wollen. Weihnachtsgrüße von md mentoring - So geht Betriebsrat. – Vertrauen: Betriebsratsmitglieder suggerieren oft grundlegendes Misstrauen gegen die Firma an sich -das ist unserer Ansicht nach falsch, weil dadurch eine einvernehmliche Lösungsfindung unmöglich wird. – Mangelnde Transparenz: Die Ziele des Betriebsrates, die Themen an denen gearbeitet wird oder auch die Konflikte mit der Firma und deren Lösungsstrategien sind für uns als Mitarbeiter nicht klar erkennbar. – Effizienz: Konkrete Ergebnisse der Betriebsratsarbeit oder auch nur resultierende Pläne sind für uns trotz der zahlreichen und meist sehr kurzfristig angesetzten Zusammenkünfte des Betriebsrates nicht erkennbar. Auch die Art und Weise, wie hier ohne Rücksicht auf betriebliche Belange und mit fragwürdigem Sozialverhalten gegenüber betroffenen Kollegen agiert wird, ist aus kollegialen Gründen so nicht akzeptabel.
Weihnachtsgrüße 2016 Ein frohes Weihnachtsfes tein paar Tage Ruhe, Zeit spazieren zu gehen und die Gedanken schweifen zu lassen, Zeit für sich, für die Familie, für Freunde, Zeit um Kraft zu sammeln für das neue Jahr. Ein Jahr ohne Angst und große Sorgen, mit so viel Erfolg, wie man braucht, um zufrieden zu sein, und nur so viel Stress, wie man verträgt, um gesund zu bleiben, mit so wenig Ärger wie möglich und so viel Freude wie nötig, um 356 Tage lang glücklich zu sein. BR-Forum: Versetzung - Mitbestimmungsrecht / -pflicht des BR | W.A.F.. Diesen Weihnachtsbaum der guten Wünsche sendet Euch mit herzlichen Grüßen Das Team von br-spezial Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich sage Danke. Besonders danke ich euch für eure Treue und das in uns gesetzte Vertrauen im abgelaufenen Jahr! Hektik, Zeitdruck und Krisen bestimmen unseren Alltag zur Genüge. Ich hoffe und wünsche daher, dass ihr es schafft, euch vom Vorweihnachtsstress und Jahresendspurt nicht zu sehr einholen zu lassen, und abseits des Trubels ein wenig Zeit und Ruhe zu finden, um euch auf die Feiertage einzustimmen.
Ich wünsche euch und euren Familie ein gesegnetes und harmonisches Weihnachtsfest, vor allem aber ein gesundes, friedvolles und glückliches 2017! Ich freue mich auf euch im Neuen Jahr und verbleibe mit weihnachtlichen Grüßen Peter Stahlheber Einladung zum Seminar Neues Gesetz Leiharbeit und Werkverträge AÜG ab 01. 04. 2017 Seminar für Betriebsräte nach § 37. 6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter und § 96 SGB IX Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundestag hat im Oktober 2016 wesentliche Änderungen zu Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. 4. 2017 in Kraft. Die Regelungen sollen helfen, Missbrauch im Bereich der Leiharbeit zu unterbinden. Tipps zur Gestaltung der "Schwarzen BR-Bretter"....Öffentlichkeitsarbeit - Betriebsratsvorsitzende - Forum für Betriebsräte. Die einzelnen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis werden im Seminar von erfahrenen Juristen erläutert.
Aktuelle Urteile aus der Arbeitswelt oder ein eigener Marktplatz (Verkaufe, Suche, Verschenke) sind auch beliebt und führten bisher fast immer zum Erfolg. Alles wird parallel auch noch im Intranet veröffentlicht. Außerdem bekommt jeder die aktuellen Aushänge auf Wunsch auf seine Email-Adresse geschickt. Das alles tun wir immer unter dem Slogan: "Euer Betriebsrat! " Gerne benutzt inzwischen die GL unsere Organisation, um ihrerseits was zu veröffentlichen. Das machen wir aber nur, wenn es aus Sicht des BRs wichtig ist. Gruß Rolf #4 Darf man zum Stand der Verhandlungen etwas sagen? Wir haben diesen Monat eine Mitarbeiterbefragung um die Zufriedenheit zu ermitteln. Aushang weihnachtsgrüße betriebsrat von microsoft zum. :wink: Die fällt bestimmt anders aus, wenn die Kollegen erfahren wie wir bei den Verhandlungen hingehalten werden. #5 Zitat von svenausnwm: Darf man zum Stand der Verhandlungen etwas sagen? Ja natürlich. Winfried #6 Gerade bei Verhandlungen ist das doch sehr wichtig, denn ein Verhandlungsergebnis ist doch immer ein Kompromiß. Die Koll.