Tätigkeitsschwerpunkte Nach der Berufsordnung werden alle Werbeträger wie Praxisschild, Briefbogen, Rezeptvordrucke, Internetpräsentationen und Anzeigen gleich behandelt. Auch Rundfunk- und Fernsehwerbung ist grundsätzlich zulässig. Besonders wichtig: Ärzte können auf allen Medien neben ihrer Weiterbildung und ihren Zusatzbezeichnungen auch Tätigkeitsschwerpunkte angeben – zum Beispiel die Akupunktur oder die Rauchentwöhnung. Allerdings darf dabei keine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Facharzt- oder Zusatzbezeichnung bestehen. Tätigkeitsschwerpunkte sind Angebote an Patienten, welche die Praxis nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig erbringt. Um sie angeben zu dürfen, muss der Arzt sich ihnen besonders widmen. Wann dies der Fall ist, ist Ermessenssache: Die Ärztekammern empfehlen, vor der Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten dies mit der jeweils zuständigen Kammer abzustimmen. Gesetzliche-grundlagen-fur-das-qualitatsmanagement-in-der-praxis. Neben bestimmten Diagnose- und Therapieformen (Akupunktur, Homöopathie) bezeichnen die Tätigkeitsschwerpunkte häufig einen Bereich, der enger ist als die allgemeine Gebietsbezeichnung – zum Beispiel "Neuropädiatrie".
Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser haben der Institution nach § 137a Abs. 1 die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 137a Abs. 2 Nr. 2 und 3 erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Grundlegende Struktur des deutschen Gesundheitswesens Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich, wie schon in der historischen Entwicklung angeklungen, durch eine breite Kompetenzteilung der einzelnen Akteure aus. Gerade dies ist auch für die Durchführung einer qualitativ hochwertigen Unternehmensberatung von zentraler Bedeutung. Die legislative Ebene wird auf Bundesebene durch Bundestag, Bundesrat und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMFG) repräsentiert, welche vor allem für die Gesetzgebung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich sind. Auf Bundesebene werden Angelegenheiten bezüglich des Leistungsumfangs der Sozialversicherungen, die Gewährleistung gleicher Bedingungen sowie einheitliche Regelungen der Leistungserbringung und Finanzierung geregelt (vgl. Busse/Riesberg 2005, S. Rechtliche grundlagen des gesundheitswesens in 1. 47). Das BMFG setzt sich aus mehreren Abteilungen u. a. in den Bereichen der Planung, Prävention und Organisation zusammen, und ist zuständig für eine Vielzahl von gesundheitspolitischen Themen.
Die KVen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche demokratisch durch ihre Pflichtmitglieder legitimiert werden müssen. Ihre Aufgabe liegt vornehmlich in der Regelung und Kontrolle der ambulanten Versorgung (vgl. 53). In Deutschland herrscht eine relativ rigide Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, was der niedergelassenen Ärzteschaft aufgrund ihrer (nahezu) ambulanten Behandlungsmonopolstellung, verbunden mit dem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Gesundheitsversorgung, immer noch eine relativ gewichtige Machtposition einräumt (vgl. Lepperhoff 2004, S. Rechtliche grundlagen des gesundheitswesens in 2019. 103ff). Dieses Monopol (Siehe hierzu Lexikon der Unternehmensberatung) erlaubt es nur in ganz begrenztem Umfang Krankenhäusern, Gemeinden oder anderen Gesundheitsberufen ambulante Gesundheitsleistungen anzubieten. Im Krankenhaussektor herrscht eine Mischung aus öffentlichen, freigemein- nützigen und privaten Trägern vor, wobei die Ausrichtungen stark voneinander abweichend sind. In der politischen Praxis sind die Länderregierungen die Interessenvertreter der Krankenhäuser, obwohl mit der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft (DKG) ein Dachverband für die Interessen der Trägerorganisationen besteht (vgl. 103f).