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Planung und Ausführung erfolgt durch die Gemeinde.
In den Thüringer Verordnungen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilm sind neben der Grenze des Überschwemmungsgebietes auch ergänzende Bewirtschaftungsregelungen für Flächen im Überschwemmungsgebiet festgesetzt: Es gilt die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Abtau der Schneedecke nach den Vorschriften der Düngeverordnung (DÜV) vom 26. 05. 2017 und den im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegten Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern, jedoch nur bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erlaubt. Weimar wartet auf konzept zum hochwasserschutz an der ilm mit 6. Im Gewässerrandstreifen müssen Ackerflächen, mindestens in der Zeit vom 15. November eines jeden Jahres bis zum 15. Februar des Folgejahres mit ausgesäten Kulturpflanzen bewachsen sein. Ein Umbruch darf während dieser Zeit nicht erfolgen. Als Anlagen zu vorgenannten Verordnungen gibt es Überschwemmungsgebietskarten. Diese können während der Sprechzeiten beim Umweltamt eingesehen werden.