Freiwillige soziale Aufwendungen, Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, steuerfrei, steuerpflichtig
Bei den freiwilligen sozialen Aufwendungen wird generell unterschieden, ob diese lohnsteuerfrei oder lohnsteuerpflichtig sind. Die lohnsteuerfreien Aufwendungen sind bei den "sozialen Abgaben" auszuweisen und die lohnsteuerpflichtigen bei den "Löhnen und Gehälter". Der Ausweis bei den "Löhnen und Gehältern" hat zur Folge, dass auch bei dem entsprechenden Davonposten "davon freiwillige Zuwendungen" ein Ausweis erfolgt. Beitragsfreie freiwillige soziale Zuwendungen - WKO.at. In den Standardkontenrahmen 13/54 gibt es für diese Sachverhalte die folgenden Konten:
4140/6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei
4145/6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig
Freiwillige Soziale Aufwendungen 50 Euro
Die Rechnung in Höhe von 833€ inklusive 19% Umsatzsteuer wird bar bezahlt. 700
133
833
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Durchaus möglich ist es allerdings, die Sozialleistungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen diese etwa von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig zu machen. Bildnachweise: Floydine -, ra2 studio -