Halbautomaten für Sportschützen und Jäger unterliegen, wie alle Waffen, den gesetzlichen Regelungen des deutschen Waffengesetzes. Sie zählen zu den erlaubnispflichtigen Waffen. Besitzer müssen demnach alle gesetzlich notwendigen Papiere und Genehmigungen vorweisen können, wenn sie eine solche Waffen kaufen und besitzen möchten. Zudem sind Jäger verpflichtet, einen gültigen Jagdschein vorzuweisen, wenn halbautomatische Waffen bei der Jagd eingesetzt werden sollen. Das Waffengesetz legt für Halbautomaten fest, welche waffenrechtliche Erlaubnis für Erwerb und Besitz notwendig ist. Um diese Waffen besitzen zu dürfen, ist die Vorlage einer grünen Waffenbesitzkarte notwendig. Waffen-Beer | KK Halbautomat - Kleinkaliber Gewehre - Waffen - Sport. Diese richtet sich an Sportschützen sowie Jäger und umfasst die Erlaubnis, mehrschüssige Pistolen und Revolver, Kleinkaliberwaffen, Repetierflinten sowie halbautomatische Langwaffen zu besitzen. Der Erwerb muss in der Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden. Sportschützen sind nicht befugt die Waffen außerhalb der Vereinsschießanlagen zu führen.
Jäger dürfen Waffen, die zur Jagd verwendet werden, beim Vorhandensein eines Jagdscheins im Revier führen. Ein halbautomatisches Jagdgewehr darf also, wenn die richtigen Papiere vorliegen, durchaus bei der Jagd geführt werden. Die grüne WBK beschränkt teilweise die Anzahl der Waffen, die eingetragen werden können. So können Sportschützen drei halbautomatische Waffen (in der Regel Gewehre) besitzen. Bei Halbautomaten für Jäger besteht eine solche Beschränkung jedoch nicht. Änderung des EU-Waffenrechts (Richtlinien im Umgang mit Halbautomaten) Die EU beriet sich nach den Terroranschlägen in Paris 2015 über Verschärfungen im EU-Waffenrecht, in diesem Sinne die Richtlinien, die in den EU-Staaten umgesetzt werden müssen. Halbautomaten waren in diesem Zuge ein Themenpunkt, der stark diskutiert wurde. Im Dezember 2016 wurden dann die neuen Regelungen verabschiedet, die demnächst in nationale Waffengesetze integriert werden müssen. Ein dazu ausgehandelter Kompromiss mit den Mitgliedstaaten wurde im März 2017 verabschiedet.
Pistolenkarabiner sind halbautomatische Langwaffen, die Kurzwaffenmunition verschießen. Die Kaliberreichweite geht von 6, 35mm bis. 45ACP. Typisch sind 9mm Luger und. Pistolenkarabiner sind ideal für das Schießen auf Kurzwaffenständen mit einer 1500J-Zulassung auch für Langwaffen. Bis 50m reicht eine Lauflänge unter 14" aus. Wer auch bis 100m schießen möchte, der sollte eine größere Lauflänge in Betracht ziehen. Technisch handelt es sich bei allen 9mm-Langwaffen um vorgespannte Masseverschlüsse. Da die Hülsenlänge kleiner als 40mm ist, müssen 9mm Langwaffen nach BKA-Vorgabe grundsätzlich über einen unventilierten Vorderschaft verfügen, um für sportliches Schießen zugelassen zu sein. Es gibt jedoch mittlerweile schon vereinzelt Ausnahmen. Bei den Magazinen gilt zu beachten, dass einige Typen Glock-Magazine bzw. Beretta-Magazine verwenden und bei Vorhandensein einer Glock-Pistole bzw. Beretta mit größeren Magazinen die Kompatibilität vor der Anschaffung geklärt werden sollte. Im Zweifelsfall sollte dann besser eine Waffe eines anderen Herstellers erworben werden.