© Region Hannover Online buchbar Terminvergabe Aktuell stehen die Serviceleistungen der Fahrerlaubnisbehörde der Region Hannover nur nach Anmeldung zur Verfügung. lesen Alle Klassen Fahrerlaubnis: Erteilung (Barsinghausen Burgdorf Burgwedel Garbsen Gehrden Hemmingen Isernhagen Laatzen Langenhagen Lehrte Neustadt a. Rbge. Antrag auf erteilung einer fahrerlaubnis für kraftfahrzeuge sind. Patten... Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Füh... lesen
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 (Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. Bundesportal | Führerschein Ausstellung. 22) oder nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein nachzuweisen. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Voraussetzungen und Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen auf den Seiten des Bundesamtes für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Übersicht der Fahrerlaubnisklassen Kopie des Personalausweises ggf.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden für eine jeweilige Klasse erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden. Als Nachweis der Erteilung dienen der ausgehändigte Führerschein oder die Prüfbescheinigung, die beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen sind.
Die Kurse werden in der Regel von verschiedenen Hilfsorganisationen (z. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter- Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst etc. ) angeboten. Wiedererteilung nach Entzug durch Behörde Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine der Maßnahmen, die seitens der Behörden aus verschiedenen Gründen erfolgen kann.
Die ärztliche Bescheinigung kann bei einem Arzt nach Wahl erfolgen. Die Sehtestbescheinigung (Optiker) oder das augenfachärztliche Gutachten (Facharzt) oder Zeugnisse dürfen bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein. Probezeit: Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird mit einer 2-jährigen Probezeit versehen. Lediglich die Klassen L, M und T werden ohne Probezeit erteilt.