Direkt zum Seiteninhalt Schulfamilie > Elternbeirat Wahl des Elternbirates für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 Die Wahl des schulischen Elternbeirates findet in diesem Jahr in Form einer Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen erhalten Sie über Ihr Kind. Der ausgefüllte Stimmzettel muss bis spätestens Freitag, den 22. 10. 2021 zurückgeleitet werden.
Nun können sich die Kandidaten, die zur Wahl stehen, vorstellen. Dazu gehört selbstverständlich der Name und das Alter der eigenen Kinder, aber auch der Grund, weshalb man für den Elternbeirat kandidiert. So können sich die anderen Eltern ein umfassendes Bild machen. Anschließend übernimmt der Wahlleiter die Leitung des Abends und erklärt kurz den Wahlmodus. Dann wird der Elternbeirat gewählt. Der Wahlleiter legt Wahlzettel und Stifte bereit und was er sonst noch benötigt. Das erleichtert den Ablauf und trägt zu einem gelungenen Abend bei. Nach der Bekanntgabe der gewählten Mitglieder des Elternbeirates, kann der Abend mit einem kleinen Umtrunk in lockerer Atmosphäre ausklingen. Die Eltern haben so die Möglichkeit sich untereinander oder mit den Elternbeiratsmitgliedern auszutauschen. Besondere Höhepunkte bei der Elternbeiratswahl im Kindergarten Eine gut vorbereitete Elternbeiratswahl im Kindergarten dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten. Wenn Sie den Abend eine halbe Stunde früher beginnen, haben Sie noch Gestaltungsmöglichkeiten für den Rest des Abends.
Hierzu bedarf es natürlich der Unterstützung durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin (Rechtsgrundlagen zur Verfügung stellen, Stimmzettel vorbereiten, Raum bereitstellen usw. ). Sollte es an einer Schule keinen "alten" Elternbeirat geben (z. B. weil die Schule neu gegründet wurde), dann liegt die gesamte Organisation (einschließlich der Einleitung der Elternbeiratswahl) bei der Schulleiterin bzw. beim Schulleiter. Der Verordnungsgeber legt an Fristen für die Wahl der Klassenelternsprecher die ersten zwei Wochen ("sollen innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden") fest. Für die Wahl des Elternbeirats einer Schule liegt die Frist innerhalb der ersten sechs Wochen eines Schuljahres ("sollen spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt werden"). Wie läuft die Wahl ab? Das Wahlverfahren sollte in einer Wahlordnung geregelt werden. Die Wahl muss den allgemeinen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Die Wahlberechtigung ergibt sich aus § 13 und § 14 der BaySchO.
Liebe Eltern, liebes Fachpersonal aus unseren Einrichtungen, der aktuellen Situation geschuldet, musste unser letztes geplantes Treffen des Elternbeirats am 12. 05. 2020 leider ausfallen. Sicherlich wäre gerade jetzt ein Erfahrungsaustausch schön. Neben diesem ist vor allem recht dringend die Wahl unseres Vorstandes wieder aufzugreifen. Der Vorstand setzt sich aus jeweils zwei Vertretungen der Einrichtungen in Marzahn/Hellersdorf, Lichtberg und Pankow zusammen, so dass eine gleich verteilte Repräsentanz gegeben ist. Diese Verteilung hat sich bewährt und ist auch für die Zukunft geplant. Drei der sechs Mitglieder scheiden mit Ende des Kita- bzw. Beginn des neuen Schuljahres aus. Bislang konnten wir nur ein neues Mitglied für Marzahn/Hellersdorf gewinnen. Ohne eine weitere Wahl wird der Bezirk Pankow nicht mehr vertreten sein. Da wir nicht wissen, wie sich die Infektionszahlen entwickeln und wie schnell ein Treffen des Elternbeirats stattfinden kann, haben wir nach einer findigen Idee gesucht, die Wahl von neuen Vorstandsmitgliedern zu bewerkstelligen.
15. 02. 2017 1. Frage: Müssen wir Wahlen zur Elternvertretung durchführen? Antwort: Ja. Alle Kita-Gesetze schreiben vor, dass in Kitas eine Elternvertretung gewählt wird. Sie als Kita müssen daher diese Wahl ermöglichen und vorbereiten. 2. Frage: Was passiert, wenn niemand bereit ist, sich in der Elternvertretung zu engagieren? Antwort: Das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Grundsatz bleibt die alte Elternvertretung so lange kommissarisch im Amt, bis eine neue gewählt wird. Damit Sie gar nicht erst in die unangenehme Situation kommen, dass sich niemand zur Wahl stellt, sollten Sie vor der Wahl aktiv die Werbetrommel für die Elternvertretung rühren und gezielt Eltern ansprechen, mit denen Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Hilfreich ist es auch, wenn Sie den Eltern deutlich machen, was bei einer Wahl auf sie zukommt und dass sich der Zeitaufwand für das Engagement doch in Grenzen hält und in der Regel sehr überschaubar ist. 3. Frage: Wer wählt die Elternvertretung? Antwort: Die Elternvertretung wird von der Elternversammlung gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann so viele Stimmen verteilen, wie Elternbeiräte gewählt werden müssen, d. h. bei 12 Elternbeiräten sind 12 Kandidaten anzukreuzen. Die Wahl erfolgt per Stimmzettelabgabe. Die Auszählung wird von den Vorsitzenden des scheidenden Elternbeirats vorgenommen. Die entsprechende Anzahl Personen, die nach der Auszählung die meisten Stimmen erhalten haben, werden Mitglieder des neuen Elternbeirats, sofern sie mindestens eine Stimme mehr erhalten haben, als sie Kinder an der Schule haben, und die Wahl annehmen. Die Kandidaten werden persönlich oder telefonisch vom Wahlergebnis informiert und teilen umgehend mit, ob sie die Wahl annehmen oder nicht. Die Zusammensetzung des neuen Elternbeirats wird zeitnah auf der Website des Elternbeirats veröffentlicht und mit dem ersten Elternbrief des neuen Elternbeirats bekanntgegeben.
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