Darlegungs- und beweisverpflichtet dafür, dass das Erscheinen des Arbeitnehmers im Betrieb unverzichtbar ist, ist der Arbeitgeber. Zeigt er solche Gründe nicht auf, muss der Arbeitnehmer der Anordnung des Arbeitgebers, im Betrieb zu einem Personalgespräch zu erscheinen, nicht nachkommen. Diese Entscheidung bringt erfreuliche Klarheit in unseren Beratungsalltag. Bleibt uns doch nach dieser Entscheidung das "Nein, aber…" als Antwort auf die Frage des Mandanten "Muss ich an diesem Personalgespräch teilnehmen? " erspart. Diese Frage taucht gerade in Zeiten, in denen Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen immer weiter zunehmen, auch im Rahmen von Beratungen zunehmend auf und wird daher immer bedeutsamer. Denn die Einladung zu einem Personalgespräch stellt gerade für einen psychisch erkrankten Arbeitnehmer in der Regel eine starke Belastung dar. [1] LArbG Nürnberg, Urt. v. 01. 09. 2015 – 7 Sa 592/14 –, juris. Personalgespräch trotz Krankschreibung – krank ins Büro?. [2] LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. 17. 07. 2015 – 6 Sa 2276/14. [3] BAG, Urt.
Die Arbeitnehmerin erschien zu keinem der anberaumten Personalgespräche, sondern verwies auf ihre AU. Ihr Arbeitgeber erteilte ihre deshalb eine Abmahnung. Am 10. 2013 ließ der Arbeitgeber per E-Mail wissen, dass das beabsichtigte Mitarbeitergespräch der Sicherstellung und Verbesserung der Erbringung der Arbeitsleistung und der Erfüllung von Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis diene, "solange dieses bestehe". Auch zu dem diesmal anberaumten Termin erschien die Arbeitnehmerin nicht. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ordentlich verhaltensbedingt, diesmal zum 31. 07. 2013, und auch dagegen klagte die Arbeitnehmerin. Das Arbeitsgericht Nürnberg bewertete beide Kündigungen als unwirksam. Personalgespräch trotz Krankheit - HENSCHE Arbeitsrecht. Gegen die Entscheidung, dass auch die zweite ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hatte, legte der Arbeitgeber Berufung ein. Auch das LAG entschied zugunsten der Arbeitnehmerin.
Jedoch muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einem solchen Gespräch darlegen und beweisen. Auch muss der zeitliche Umfang eines solchen Gesprächs angemessen sein. Damit ist aber noch nicht geklärt, wo das Gespräch stattfinden darf. Das BAG führt dazu aus, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, im Betrieb zu erscheinen. Es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen ausnahmsweise unverzichtbar. Der Arbeitgeber hatte weder dargelegt/bewiesen, dass er ein berechtigtes Interesse an einem solchen Gespräch hat noch hat er dargelegt/bewiesen, dass dieses zwingend im Betrieb hätte stattfinden müssen. Fazit Arbeitgeber wollen wissen, wie es nach der Arbeitsunfähigkeit mit dem Arbeitnehmer innerbetrieblich weiter geht. Sie wollen planen. Daher empfiehlt es sich, genau heraus zu arbeiten, worin das berechtigte Interesse an der Planung des weiteren Einsatzes (Zeit/Ort/Art der Tätigkeit etc. „Bitte nicht stören!“ – kein Personalgespräch während Krankheit! • Susanna Suttner. ) besteht. Dies sollte dokumentiert werden. Dann ist zu überlegen, wie genau ein solches Gespräch mit einem Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes durchgeführt werden kann.
Das BAG stellt klar, dass der Arbeitgeber durchaus Möglichkeiten habe, mit dem Mitarbeiter trotz Arbeitsunfähigkeit in Kontakt zu treten, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse bestehe. Um ein gewisses Maß an Planungsmöglichkeiten zu haben, wird der Arbeitnehmer wohl ein berechtigtes Interesse daran haben, mit einem für längere Zeit erkrankten Mitarbeiter in Kontakt zu treten. Möglich bleibt, so das Gericht, dass ein Telefonat geführt wird oder konkrete Fragen schriftlich beantwortet werden. Folgen für Betriebliches Eingliederungsmanagement Interessant bleibt nach der Entscheidung weiterhin, wie mit einem Mitarbeiter ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden kann, der über längere Zeit arbeitsunfähig krank ist. Ein BEM dient – ähnlich der Situation in dem BAG-Fall – dazu, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie das Arbeitsverhältnis oder der Arbeitsplatz nach der Rückkehr des Mitarbeiters gestaltet werden müssen, um weiterhin zusammenarbeiten zu können. Das BEM hat in der Praxis eine große Bedeutung.
Will der Arbeitgeber in dem Personalgespräch allerdings eine Veränderung des Arbeitsvertrags an sich herbeiführen, z. das Arbeitsverhältnis beenden oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, besteht keine Pflicht zur Teilnahme. In diesen Konstellationen darf der Arbeitnehmer die Teilnahme am gewünschten Personalgespräch verweigern. In dem vom BAG entschiedenen Fall ging es dem Arbeitgeber um die Erörterung möglicher Einsatzmöglichkeiten nach Ablauf des befristeten Einsatzes des Arbeitnehmers als Dokumentationsassistent. Eine Änderung der arbeitsvertraglichen Inhalte war nicht beabsichtigt. Der Arbeitnehmer hätte der Anweisung zur Teilnahme an diesem Gespräch grundsätzlich Folge leisten müssen. Im Falle einer Erkrankung Im Falle einer Erkrankung des Arbeitnehmers, so das BAG, besteht aber weder eine Verpflichtung zur Führung eines Personalgesprächs im Betrieb noch darf der Arbeitgeber ein entsprechend konkretisiertes Attest verlangen, geschweige denn den Arbeitnehmer bei Weigerung abmahnen.
Diese müssen ihrer Arbeitspflicht nämlich nicht nachkommen und sind daher grundsätzlich auch nicht verpflichtet, in Betrieb zu erscheinen oder sonstige, mit ihrer Hauptleistungspflicht unmittelbar zusammenhängende Nebenpflichten zu erfüllen. Das BAG macht jedoch eine wichtige Einschränkung, die bei der Beurteilung jeder einzelnen Fallgestaltung Berücksichtigung finden sollte. Dem Arbeitgeber ist es nach Ansicht des BAG nämlich nicht schlechthin untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit diesem im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Jedoch müsse der Arbeitgeber hierzu ein berechtigtes Interesse aufzeigen. Grundsätzlich sei es jedoch so, dass der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, auf Anweisung des Arbeitgebers zu einem Personalgespräch im Betrieb zu erscheinen. Als Ausnahme lässt das BAG jedoch gelten, wenn die Anwesenheit aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer hierzu gesundheitlich in der Lage ist.
Das an der Südtiroler Weinstraße liegende Feriendorf Kurtatsch erstreckt sich vom Dorfzentrum über das Mittelgebirge bis zur traumhaft schönen Hochfläche Fennberg, welche auf einer Meereshöhe von 1. 000 bis 1. 200 m Wanderer und Naturfreunde mit einer faszinierenden Tier- und Pflanzenwelt überrascht. Kurtatsch im Südtiroler Unterland, Weindorf mit Tradition. Unterkünfte: Das sonnige Weindorf Kurtatsch, umgeben von prächtigen Weinreben und bunten Obstgärten, verspricht besonders begeisterten Wanderern unvergessliche Urlaubstage in einer der schönsten Gegenden des Landes. Entdecke hier die natürliche Vielfalt dieser einzigartigen Region auf den zahlreichen bestens beschilderten Wander- und Spazierwegen, welche Dich sicher durch die mediterran angehauchte Landschaft der Urlaubsregion Südtirols Süden führen. Ein wenig Kultur gefällig? Dann bietet sich eine weitere tolle Möglichkeit, um Land und Leute besser kennen zu lernen: unternimm eine so genannte Höfewanderung und begib Dich auf eine spannende Entdeckungsreise, auf welcher Du so einiges über die uralten Kurtatscher Höfe und glanzvollen Ansitze erfahren wirst.
So stehen neben Südtiroler Weinen auch solche aus Sizilien, den Marken, der Emilia-Romagna, Venetien, Friaul-Julisch Venetien, dem Trentino, der Lombardei und dem Piemont im Wettbewerb. Der Sieger und die TOP10 werden am Samstag, 28. Mai, bekanntgegeben. Jetzt, oder oder mit versenden. Möchtest du die neuesten Meldungen auch auf Facebook erhalten?
Kurtatsch an der Weinstraße im südlichsten Südtirol (333 m) thront auf einem Sonnenbalkon über dem Etschtal. Das hat sicherlich zur frühzeitigen Besiedlung beigetragen, wie Funde aus der Mittelstein- und aus der Bronzezeit belegen. Auch die Römer haben deutliche Spuren hinterlassen. Die erste urkundliche Erwähnung 1191 finden wir im sogenannten Vigilius-Brief. Der Name Kurtatsch enthält das Wort "curtis" oder "corte"; und wird von Fachleuten als Ansammlung höher gelegene Höfe gedeutet. Tatsächlich wird Kurtatsch von einem Kranz Weinhöfe umrahmt: Altlehen, Eberlehof, Schwänklhof und Königshof. Im Ortskern finden sich zudem viele alte Höfe und Ansitze, Zeugen der Wohlhabenheit der ehemaligen adeligen Besitzer. Die Gemeinde erstreckt sich von der Talsohle (212 m) bis zum Grauner Joch (1830 m) über ein Gebiet von 3. 056 ha, davon werden ca. 25% landwirtschaftlich genutzt (330 ha Weinbau, 600 ha Obstbau und ca. Kurtatsch - Südtiroler Unterland - Tramin/Südtirol. 70 ha Äcker und Wiesen in Graun und Fennberg) und hat etwa 2. 217 Einwohner (2016).
Zum kulturellen Angebot gehört auch das Museum "Zeitreise Mensch", welches Besuchern aufschlussreiche Einblicke in die Entwicklung der Menschheit gewährt. Du siehst, Kurtatsch bietet neben einem bunten Angebot an tollen Sport- und Freizeitmöglichkeiten wie Schwimmen, Radfahren oder Reiten auch Kultur und Geschichte zum Anfassen. Und auch abseits der vielen Wanderpfade und kulturhistorischen Highlights verspricht ein Urlaub in Kurtatsch Erholung und Vielfalt. Die besten Tipps für den Urlaub in Kurtatsch: Häufig gestellte Fragen zu Kurtatsch Wo liegt Kurtatsch? Kurtatsch liegt an der Südtiroler Weinstraße, etwa 30 km südlich von Bozen. Von wo bis wo reicht die Südtiroler Weinstraße? Die Südtiroler Weinstraße reicht von Nals (zwischen Bozen und Meran) bis nach Salurn. Sie erstreckt sich über 16 Ortschaften. Infos zur Südtiroler Weinstraße. Wie hoch liegt Kurtatsch? Kurtatsch liegt auf 333 m Meereshöhe. Gibt es Badeseen in der Nähe von Kurtatsch? Ja. Gemeinde Kurtatsch - Home. Der Kalterer See liegt 13, 4 km und der Fennberger See gar nur 9 km von Kurtatsch entfernt.