Maklerverträge unterliegen in der Regel der AGB-Gesetzgebung Verträge zwischen dem Makler und einem Verbraucher unterliegen in der Regel den gesetzlichen Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entsprechend müssen sich die Rechte und Pflichten, die ein Maklervertrag umfasst, nach dem AGB-Gesetz und den richterlichen Entscheidungen dazu richten. Das gilt sowohl für den Vertrag des Makler mit den Verkäufern einer Immobilie als auch mit den Kaufinteressenten bzw. den Käufern. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den AGB legen enge Grenzen fest, was ein Makler mit einem Verbraucher in Form eines für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten und vom Makler vorgegebenen Vertragsentwurf vereinbaren darf. Die verschiedenen Formen der Maklerverträge | gute-makler erklärt. Wer sich verschiedene Maklerverträge einmal genauer ansieht, wird jedoch feststellen, dass sich die Regelungen darin oft stark unterscheiden. In Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick von Beispielen, welche Regelungen ein Makler mit Ihnen im Rahmen der AGB-Gesetzgebung unserer Ansicht nach treffen darf und welche nicht.
Der alleinbeauftragte Makler kann nicht durch eine Verweisungs- oder Hinzuziehungs-Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen, dass ihm der Auftraggeber die volle Provision auch dann schuldet, wenn er während der Bindung an den Alleinauffrag das gewünschte Geschäft ohne Hinzuziehung des Maklers abschließt. (Abweichung von vorstehend Nr. 20 = NJW 1966, 2008). Anmerkung: Lässt sich der Makler einen sogenannten Alleinauftrag erteilen, so verspricht er dem Auftraggeber einen besonderen Einsatz zur Erreichung des angestrebten Zwecks. Dafür sichert der Auftraggeber dem Makler zu, während der Bindungszeit keinen anderen Makler zu beauftragen und mit dessen Hilfe das Geschäft abzuschließen (vgl. vorstehend Nr. 8). Verweisungsklausel im Maklerauftrag. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht, so kann der Makler nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen, wobei ihm die Vorschriften der §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO die Beweisführung für den Verdienstentgang erleichtern können.
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Der schriftlich gefasste Maklervertrag sollte folgende Punkte enthalten: Anfangszeitpunkt und Beginn des Maklervertrags (Beispiel: drei Monate ab 10. 02. 2020). Optionen auf Verlängerung oder Kündigung des Maklervertrags (Verlängerung nur auf eigenen Antrag des Verkäufers, Kündigung durch Verkäufer aus wichtigem Grund). Höhe der Maklerprovision, die der Verkäufer bezahlt, kommt der notarielle Kaufvertrag durch Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande. Ausschließlichkeit des Maklers und Ausschluss anderer Makler während der Vertragslaufzeit des Alleinauftrages. Beim gewöhnlichen Maklervertrag: Mehrere zeitgleich bestehende Maklerverträge. Beim qualifizierten Alleinauftrag: Maklerprovision wird für den Verkäufer auch bei Verkauf an selbst-akquirierten Käufer fällig. Muster für einen qualifizierten Makler-Alleinauftrag Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht.
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