Hinweis: Aufgrund des Coronavirus und mögliche gesetzliche Vorgaben können die Öffnungszeiten stark abweichen. Bleiben Sie gesund - Ihr Team! Dienstag unbekannt Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Öffnungszeiten anpassen Adresse Gletschergarten Luzern in Lucerne Extra info Andere Objekte der Kategorie " Museen " in der Nähe Plötzkauer Ring 8 06366 Lucerne Entfernung 1, 06 km Lange Straße 39 04668 2, 45 km
Der Gletschergarten Luzern, neben dem berühmten Löwendenkmal gelegen, gehört zu den ältesten Sehenswürdigkeiten der Schweiz. Die im Jahr 1872 entdeckten Gletschertöpfe aus der Eiszeit und der noch viel ältere einstige Luzerner Meeresstrand weckten bereits damals in der Wissenschaft und beim Publikum grosses Interesse. Schnell entwickelte sich rund um die Spuren aus der fernen Vergangenheit ein lauschiger Park. Noch heute lockt ein Spaziergang zum Aussichtsturm mit Blick auf die Stadt und die Berge. Das im Chaletstil erbaute und heute unter Denkmalschutz stehende Schweizerhaus beherbergt Ausstellungen mit erdgeschichtlichen und historischen Inhalten sowie Sonderausstellungen. Das «Relief der Urschweiz» von F. L. Pfyffer aus dem 18. Jahrhundert gilt als ältestes Gebirgsrelief weltweit. Unvergesslicher Höhepunkt eines Gletschergarten-Besuchs für Jung und Alt ist seit mehr als hundert Jahren das Spiegellabyrinth «Alhambra». Denkmalstrasse 4 6006 luzern schweiz. Anreise Zu Fuss: ab Bahnhof und Altstadt: ca. 15 Minuten Mit dem Bus: ab Bahnhof Nr. 1, 19, 22, 23 /Haltestelle: Löwenplatz Reisecars: Parkplatz Löwenplatz Personenwagen: Parkhäuser «City-Parking» und «Löwencenter» Geöffnet 1. April bis 31. Oktober 09.
00 –18. 00 täglich 1. November bis 31. März 10. 00–17. 00 täglich Geführte Touren nach Termin, Apéro auf Anfrage. Geführte Besichtigungen mit/ohne Apéro auf Anfrage auch ausserhalb der normalen Öffnungszeiten.
Bereits jetzt klare Vorgaben vom BGH: Insolvenzverwalter muss Vorsatz, Gläubiger zu benachteiligen, nachweisen Der Insolvenzverwalter ist und bleibt darlegungs- und beweisbelastet für einen Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung und Kenntnis auf Seiten des Anfechtungsgegner; hier gibt es nach meiner Erfahrung gute Verteidigungsaussichten, wenn man sich eingehend mit den Hintergründen und der rechtlichen Argumentation auseinandersetzt. Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade jüngst grundlegend den unterinstanzlichen Gerichten vorgegeben, nicht einseitig die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu unterstellen, sondern eine Gesamtwürdigung vorzunehmen – der Insolvenzverwalter hat den Nachweis zu führen. Die geplante Reform/Gesetzesänderung: wichtig für alle von einer Anfechtung Betroffenen Nun hat das Justizministerium (BMJV) einen einen Referentenentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung vorgelegt und damit die Rechtssicherheit für die von den vielzähligen Anfechtungen betroffenen Unternehmen erhöhen: Es soll endlich den verbreiteten, praktischen und gerade nicht gläubigerbenachteiligenden Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen Rechnung getragen werden.
Gibt es wesentliche sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners; nimmt er die Zahlungen im allgemeinen wieder auf? Um dies darlegen und beweisen zu können, müssen Sie sich Kenntnis verschaffen, welche wesentlichen fälligen Verbindlichkeiten der Schuldner unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der Ratenzahlungsvereinbarung gegenüber sonstigen Gläubigern hatte. Falls Ihr Schuldner wesentliche fällige Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Gläubigern hat, müssen Sie sich die Überzeugung verschaffen, dass der Schuldner im allgemeinen die Zahlungen an seine Gläubiger auf die fälligen Verbindlichkeiten wieder aufnimmt bzw. 133 inso ratenzahlung 1. aufgenommen hat. Spätestens hier wird die Kontrolle des Schuldners derartig komplex und zeitintensiv, dass Ihnen in einem späteren Insolvenzanfechtungsprozess der entlastende Beweis aufgrund hinreichende Dokumentation nur schwer gelingen wird. Der Gläubiger muss sich die allgemeine Wiederaufnahme der Zahlungen vom Schuldner belegen lassen Ein Gläubiger, der mit dem Schuldner nach Eintritt der Zahlungseinstellung eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Abwendung der allein aus seiner Forderung herzuleitenden Insolvenz schließt, kann regelmäßig nicht davon ausgehen, dass die Forderungen anderer Gläubiger – mit denen bei einem gewerblich tätigen Schuldner immer zu rechnen ist – in vergleichbarer Weise bedient werden wie seine eigenen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. April 2015 – IX ZR 149/14