Hans-Günter Weeß, Dr. phil., Dipl. -Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Somnologe, Leiter der Schlafmedizinischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster, seit 2009 Dozent am Weiterbildungsstudiengang in psychologischer Psychotherapie der Universität Koblenz-Landau (WIPP), seit 2008 Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, im wissenschaftlichen Beirat verschiedener Fachzeitschriften und Autor zahlreicher Fachpublikationen.
2020 | Schlafmedizin | OriginalPaper | Buchkapitel Zusammenfassung Die Schlafmedizin umfasst sowohl Forschungsbereiche, die den gesunden Schlaf betreffen, als auch solche, die den gestörten Schlaf untersuchen. Die Klassifikation der Schlafstörungen ist in der ICD-10 eingebettet. Es existiert jedoch auch eine differenziertere Einteilung, die Internationale Klassifikation der Schlafstörungen (ICSD). Diese Klassifikation aller Schlafstörungen wurde aufgrund eines Expertenkonsensus entwickelt und wird regelmäßig überprüft und erneuert. In diesem Kapitel werden ein Überblick über Fakten des normalen Schlafes und die Einteilung der unterschiedlichen Schlafstörungen sowie eine Beschreibung des Faches Schlafmedizin gegeben. Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten Titel Schlaf und Schlafmedizin – Grundlagen Autoren Tatjana Crönlein Wolfgang Galetke Peter Young Copyright-Jahr 2020 Verlag Springer Berlin Heidelberg Buch Schlafmedizin 1x1 Print ISBN: 978-3-662-60405-2 Electronic ISBN: 978-3-662-60406-9 Copyright-Jahr: 2020 DOI Passend zum Thema ANZEIGE Schlafapnoe – Einfach erkennen.
Schlafmedizin - Grundlagen und Praxis von Reinhard Steinberg, Hans-Günter Weeß, Ralf Landwehr - Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, damit der faltershop korrekt funktioneren kann. Kurzbeschreibung des Verlags: Schlafstörungen zählen zu den häufigen Beschwerden in der Praxis. Sie treffen fast jeden irgendwann einmal, ohne dass diese Störung zwingend Krankheitswert annehmen muss. Sind die Patienten davon jedoch häufiger oder chronisch betroffen, leiden sie darunter und bedürfen unbedingt medizinischer Aufmerksamkeit. Die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten haben zu einer Flut von Einzeldarstellungen und Einzelempfehlungen geführt. Hier schließt das vorliegende Buch eine große Lücke. Mit der 2. Auflage des bewährten Werkes "Schlafmedizin - Grundlagen und Praxis" ist es dem Autorenteam erneut gelungen, einfach, übersichtlich und klar das vorhandene Wissen zu gliedern und für jeden Stand des Vorwissens relevante Informationen zum Schlaf, seinen Störungen und deren Behandlungen zu geben.
Unter Berücksichtigung der Neuordnung der Schlafstörungen nach ICSD-2 ist die für Praxis und Wissenschaft erforderliche ICD-10 Kategorisierung mit aufgeführt. Fragebögen, Register und ein ausführliches Glossar erleichtern den Umgang mit dem Buch und spiegeln seinen engen Praxisbezug wider. 365 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783837411997 Weitere Informationen zu diesem Verkäufer | Verkäufer kontaktieren Foto des Verkäufers Buchbeschreibung Buch. Neuware -Schlafstörungen zählen zu den häufigen Beschwerden in der Praxis. Bestandsnummer des Verkäufers 9783837411997 Reinhard Steinberg|Hans-Günter Weeà|Ralf Landwehr UNI-MED Verlag AG Anzahl: 5 Anbieter: moluna (Greven, Deutschland) Buchbeschreibung Zustand: New. Schlafstoerungen zaehlen zu den haeufigen Beschwerden in der Praxis. Sie treffen fast jeden irgendwann einmal, ohne dass diese Stoerung zwingend Krankheitswert annehmen muss. Sind die Patienten davon jedoch haeufiger oder chronisch betroffen, leiden sie darunter. Bestandsnummer des Verkäufers 5401022 Beispielbild für diese ISBN
Das soll sicherstellen, dass die darunter fallenden Gestaltungen auch tatsächlich erfasst werden und Sonderfälle abgedeckt werden. Antworten gibt das BMF insbesondere auf die folgenden Fragen: (1) Wie ist vorzugehen, wenn nach zunächst steuerunschädlicher Verwendung der Lebensversicherung (LV) eine Änderung der Verwendung erfolgt? (2) Was gilt im Falle der Überschreitung bzw. Unterschreitung des sog. Dreijahres-Zeitraums? (3) Besteht die Möglichkeit eines Feststellungsbescheids auf steuerunschädliche Verwendung? Anzeige nach 29 estdv formula.com. Lösung Die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO (VO zu § 180 Abs. 2 AO) gibt in ihrem § 9 das Verfahren im Falle der Steuerpflicht der Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen vor: "Sind für Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG nicht erfüllt, stellt das für die Einkommensbesteuerung des Versicherungsnehmers zuständige Finanzamt die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen (§ 52 Abs. 36 letzter Satz EStG) gesondert fest. "
In diesem Fall sind der Feststellungsbescheid über die umfassende Steuerpflicht aufzuheben und zugleich neue Feststellungsbescheide über die partielle Steuerpflicht zu erlassen. Zu (3) – Verfahren bei steuerunschädlicher Verwendung: Soweit die Zinsen aufgrund einer bestimmten Verwendung der Ansprüche aus der LV nicht steuerpflichtig sind, liegen die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung nicht vor. Dann kann auf Antrag ein negativer Feststellungsbescheid erteilt werden, an den das Finanzamt bei der späteren ESt-Veranlagung gebunden ist. Diese Bindungswirkung wird nur eingeschränkt, wenn der Feststellungsbescheid nach §§ 129, 164, 165 oder 172 ff. AO berichtigt, aufgehoben oder geändert wird und ein Feststellungsbescheid über die steuerschädliche Verwendung ergeht oder wenn aufgrund einer anderen, steuerschädlichen Verwendung ein Feststellungsbescheid ergeht. Praxishinweise: Ausdrücklich ausgenommen von der steuerschädlichen Verwendung sind Direktversicherungen. EStH 2016 - Anhang 22 III. - Lebensversicherungen…. Nicht problematisch ist i. d.
1 Bei Versicherungen, deren Laufzeit vor dem 1. Anzeige nach 29 estdv formular cu. Januar 2005 begonnen hat, hat der Sicherungsnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster dem für die Veranlagung des Versicherungsnehmers nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt, bei einem Versicherungsnehmer, der im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem für die Veranlagung des Sicherungsnehmers zuständigen Finanzamt (§§ 19, 20 der Abgabenordnung) unverzüglich die Fälle anzuzeigen, in denen Ansprüche aus Versicherungsverträgen zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt werden. 2 Satz 1 gilt entsprechend für das Versicherungsunternehmen, wenn der Sicherungsnehmer Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat. 3 Werden Ansprüche aus Versicherungsverträgen von Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes), zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt, sind die Sätze 1 und 2 nur anzuwenden, wenn die Darlehen den Betrag von 25 565 Euro übersteigen.
Nach § 29 EStDV haben der Sicherungsnehmer, das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer dem zuständigen Finanzamt unverzüglich die Fälle anzuzeigen, in denen Ansprüche aus Versicherungsverträgen zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt werden. II. Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht der Zinsen Nach § 9 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO) ist die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert festzustellen. Der Feststellungsbescheid ergeht gegenüber dem Versicherungsnehmer als Steuerschuldner. Außerdem ergeht an das Versicherungsunternehmen eine Mitteilung über die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer. Anzeige nach 29 estdv formular de. Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Feststellungsbescheids ist die Entscheidung über die künftige Steuerpflicht der Zinserträge für den Steuerpflichtigen, das Versicherungsunternehmen und die Finanzbehörden verbindlich.