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Quelle: Angaben der Verpackung Stand: 02/2020
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Die Grenzen für ein Sicherheitskonzept ergeben sich aus dem allgemeinen Lebensrisiko: der Veranstalter kann nicht jeden vor allem bewahren und haftet demnach auch nicht für alles. Zur Orientierung für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes dient das Vier-Punkte-Programm des Arbeitsschutzes: Gefährdungsanalyse Maßnahmen treffen Dokumentation Unterweisung. Sicherheitsmanagement – Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.
Öffentliche Veranstaltungen Die Polizei Hannover, die Feuerwehr Hannover und das Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover haben – in Zusammenarbeit mit Veranstalterinnen und Veranstaltern – ein Mustersicherheitskonzept für Veranstaltungen erarbeitet und in den letzten Jahren weiterentwickelt. Dieser Musteraufbau ist Teil für Genehmigungsverfahren bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie auch bei Veranstaltungen in temporären Versammlungsstätten, bei denen Polizei, Stadt und Feuerwehr gemeinsam entscheiden, dass ein Sicherheitskonzept notwendig ist. Sicherheitskonzepte haben sich im Laufe der zurückliegenden Jahre immer stärker zu einem zentralen Instrument entwickelt, um Sicherheit bei Veranstaltungen zu organisieren und zu bieten. Bewertet werden zum Beispiel einzelne Szenarien wie Unwetter, Stromausfall oder Überfüllung. Der Umgang im Eintrittsfall wird auf diese Art und Weise geklärt. Gleichzeitig werden Maßnahmen beschrieben, die die Wahrscheinlichkeit, dass solche Szenarien eintreten, reduzieren.
Ein Sicherheitskonzept sorgt unter anderem dafür, dass im Notfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Störungen zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen. Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder Betreiber. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bleiben davon unberührt. Wann braucht man ein formelles Sicherheitskonzept? Bei Veranstaltungen innerhalb von Versammlungsstätten mit mehr als 5. 000 Besucherplätzen ist ein formelles Sicherheitskonzept, das nach einem festgelegten Verfahren mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen ist, zwingend erforderlich. Abhängig von der voraussichtlichen Gefährdungslage kann ein formelles Sicherheitskonzept bereits bei geringerer Besucherzahl gefordert werden.
Eine systematische Nachbereitung von Großveranstaltungen sorgt für eine laufende Verbesserung der Sicherheit. Die Anlagen zum Orientierungsrahmen stellen Arbeitshilfen für die Kommunen und Veranstalter dar. Sie geben allen Interessierten einen Überblick über die Grundlagen der Prüfung. Tagesaktuelle Fassungen der Anlagen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune zu finden. Der Orientierungsrahmen empfiehlt den Kommunen die Benennung zentraler Ansprechpartner und die Einrichtung von Koordinierungsgremien für Veranstaltungen. Wer eine Veranstaltung plant, wendet sich an den zentralen Ansprechpartner der Kommunalverwaltung am Veranstaltungsort. Dieser leitet die Veranstaltungsanfrage den zuständigen Ämtern zu und schaltet bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential ein Koordinierungsgremium ein. In dem Koordinierungsgremium sind alle Ämter und Behörden vertreten, deren Expertise für die Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen erforderlich ist. Diese Struktur bietet Vorteile: Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten können so ihre Verantwortung für die Sicherheit von Veranstaltungen in ihrer Kommune besser wahrnehmen.