Der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zwingt nicht zu einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung. Bedeutung für die Praxis Für die Praxis besitzt das Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Juli 2018 insbesondere klarstellende Wirkung dahingehend, dass es für die Fortführung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge im Anschluss an einen unmittelbaren Mitunternehmerwechsel zuallererst auf die gewerbesteuerlichen Grundsätze ankommt. Für die Weiternutzung von Gewerbeverlusten ist demnach sowohl die Unternehmer- als auch Unternehmensidentität ausschlaggebend. Kapitalgesellschaften | Konzernklausel und Stille-Reserven-Klausel zur Vermeidung des Verlustuntergangs einsetzen. Mit anderen Worten erfolgt durch die Verweisung in § 10a Satz 10 GewStG keine Beschränkung allein auf die Unternehmeridentität. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG findet für den gewerbesteuerlichen Fehlbetrag einer der Körperschaft nachgelagerten Personengesellschaft hingegen nur Anwendung, wenn auf Tatbestandsebene bereits ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG bei einer vorgeschalteten Körperschaft vorliegt.
Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug gemäß § 10a Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hingegen neben der Unternehmensidentität auch die Unternehmeridentität. Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, ist eine Verlustnutzung in Zukunft nicht mehr möglich. Eine Anwendung des § 8c KStG auch auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Mitunternehmerschaften, an denen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, führte der Gesetzgeber im Wege des Jahressteuergesetzes 2009 in § 10a Satz 10 Halbsatz 2 GewStG ein. Die Reichweite und Wirkung dieses Verweises war Gegenstand der Entscheidung des FG Düsseldorf. Sachverhalt Der dem Urteil des FG Düsseldorf zugrundeliegende Sachverhalt stellt sich – verkürzt – wie folgt dar: An einer Kommanditgesellschaft waren als alleinige Kommanditistin zunächst die A‑GmbH (100%) und als Komplementärin die B‑GmbH (0%) beteiligt. Verlustuntergang bei Umstrukturierungen. Die A‑GmbH übertrug im Rahmen einer Abspaltung die vorgenannten Kommanditanteile gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf ihre Schwesterkapitalgesellschaft, die C‑GmbH.
Für Beteiligungserwerbe nach dem 31. 12. 07 ist nun der - zumindest anteilige - Verlustuntergang zum Regelfall geworden. Die Ausgestaltung des § 8c KStG wurde vielfältig kritisiert. Schließlich hat der Gesetzgeber im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 09 auf die Forderungen der Wirtschaft sowie der Fachliteratur reagiert und mit der Konzernklausel in § 8c Abs. Konzernklausel 8c kstg. 1 S. 5 KStG für Beteiligungserwerbe nach dem 31. 09 einen Ausnahmetatbestand geschaffen. Laut Gesetzesbegründung sollen alle Umstrukturierungen, die ausschließlich innerhalb eines Konzerns vorgenommen werden, von den Verlustverrechnungsbeschränkungen ausgenommen sein. Die Regelung soll dagegen nicht greifen, wenn neue Gesellschafter hinzutreten oder konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind. Eine Verschiebung von Verlusten auf Dritte soll ausdrücklich ausgeschlossen werden. Häufig trifft man allerdings in der Praxis auf Fälle, bei denen aufgrund der Ungenauigkeit der gesetzlichen Formulierung der Konzernklausel nicht eindeutig zu erkennen ist, ob der Anwendungsbereich des Ausnahmetatbestands für die Steuerpflichtigen eröffnet ist.
Shop Akademie Service & Support Großen Bedarf von der strikten Regel abzuweichen, zeichnete sich vor allem bei konzerninternen Übertragungen ab. Der Gesetzgeber hat deshalb hierzu mit Wirkung für Übertragungen nach dem 31. 12. 2009 eine Ausnahme geschaffen. [1] Damit werden Umstrukturierungen, wie z. B. die Verkürzung einer Beteiligungskette oder ein sog. Praxisfälle | Zweifelsfragen zur Anwendbarkeit der Konzernklausel des § 8c KStG. Umhängen einer Beteiligung ermöglicht, ohne dass Verlustabzugspotenzial verloren geht. Dies kann durch Verschmelzungen, Abspaltungen, Einbringungen oder auch Veräußerungen bzw. Einlagen erfolgen. Damit ein Beteiligungserwerb unschädlich ist, war Voraussetzung, dass an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100% mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Als "dieselbe Person" schied jedoch eine Personengesellschaft aus. Auch erforderte die Konzern-Klausel einen mindestens 3-stufigen Konzernaufbau. Eine wirtschaftliche Verlagerung von Verlusten auf Dritte sollte von der Begünstigung ausgeschlossen bleiben; daher ist eine Aufnahme neuer Gesellschafter durch die Konzern-Klausel nicht begünstigt.
10. 09. 2018 Der Beitrag stellt neben der Entscheidung des FG Düsseldorf auch die daraus resultierende Fallstricke für die Praxis dar. Zudem werden die Voraussetzungen für die gewerbesteuerliche Verlustnutzung bei Personengesellschaften denen von Kapitalgesellschaften vergleichend gegenübergestellt. Hinter konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen – wie beispielsweise dem Umhängen von Beteiligungen – stehen oftmals rein betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Optimierung der Beteiligungsstruktur. Insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen in Krisenphasen wirkt der bei einem Gesellschafterwechsel drohende Verlustuntergang oftmals strukturkonservierend und krisenverschärfend. Das Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Juli 2018 (Az. 2 K 2170/16 F) verdeutlicht in diesem Zusammenhang ein speziell für gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Personengesellschaften bestehendes Restrukturierungshindernis, welches immer dann auftreten kann, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse ändern.
Vor diesem Hintergrund hätte das FG Düsseldorf wohl anders geurteilt, wenn die Kommanditanteile nicht unmittelbar abgespalten worden wären, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Tochterkapitalgesellschaft als Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Im Hinblick auf die Steuerplanung und -gestaltung in Situationen mit Gewerbeverlusten verdeutlicht die Entscheidung des FG Düsseldorf einen Vorteil der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft. Während es bei Kapitalgesellschaften lediglich auf die Unternehmeridentität zur Verlustfortführung ankommt, ist bei Personengesellschaften sowohl die Unternehmer- als auch die Unternehmensidentität erforderlich. Zudem ist die Anwendung der Konzernklausel nach § 8c Abs. 1 S. 5 KStG bei unmittelbaren Übertragungen von Kommanditanteilen nicht anwendbar. Die Revision wurde vom FG Düsseldorf aufgrund grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Gerne halten wir Sie über die weitere Rechtsprechung zu diesem Thema auf dem Laufenden.
Wir sind alle hochqualifiziert und motiviert. Unsere Leistungen helfen Ihnen z. B. bei der Beurteilung von Kauf- und Investitionsentscheidungen. Durch unsere fachkundige Unterstützung können Sie Ihre Beschlüsse fundierter treffen. Alle Beratungsleistungen rechnen wir ab. D. h. Herzog & Herzog Immobilien, Lörrach - Immobilien bei immowelt.de. wir erbringen in der Regel keine Akquise Leistungen. Die Erstberatung dauert bei uns ca. 1, 5-2 Stunden und kostet 250, -€ inkl. Mehrwertsteuer. Die über die Erstberatung hinausgehenden Leistungen werden nach den aktuellen Stundensätzen abgerechnet. Diese teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Sowie ein schriftlicher Vertrag, z. nach der gültigen HOAI oder Pauschal geschlossen wird, werden die Beratungsleistungen anteilig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet. Mitglied des Fördervereins der Bundesstiftung Baukultur Mitglied des Zukunftsforums Lörrach
Diese helle 3 Zimmer Dachgeschosswohnung wartet auf Ihren neuen Eigentümer. Sie liegt in ruhiger Nachbarschaft zu den Schrebergärten und nahe dem Rheinfelder Sportzentrum mit Tennisplätzen, Stadion und Freibad. Sie ist ideal für die kleine Familie oder für ein Paar geeignet. Ein großer und heller Wohn- Essbereich mit dem Balkon ist das zentrale Herzstück dieser Wohnung. Von hier aus können Sie den Balkon mit dem herrlichen Weitblick betreten und die Abendsonne genießen. Die Wohnung hat insgesamt eine sehr gute Himmelsausrichtung und den ganzen Tag Sonne. Anja herzog immobilien lörrach hat jetzt einen. Daneben ist die Küche angeordnet. Diese gilt es, wieder mit Leben zu füllen. Die alte Küche, sowie Bodenbeläge in der ganzen Wohnung (außer dem Badezimmer) hat man bereits entfernt. Damit heißt es für Sie, dass Sie sich Ihren neuen Bodenbelag aussuchen und einbauen können. Die beiden Schlafräume sind beim Eingangsbereich angeordnet. Als zusätzliche Abstellfläche kann der Dachboden vom Flur aus begangen werden. Im Keller gibt es einen Kellerraum, welcher zur Wohnung gehört.
Maximilian Herzog Investor & Immobilienmakler "Als Immobilieninvestor und Immobilienverwalter mit über 18 Jahren Erfahrung habe ich festgestellt, dass Vertrauen in eine gründliche Analyse und realistische Markteinschätzung des Maklers, entscheidend für eine schnelle und nachhaltige Entscheidung sind. Herzog Immobilien GmbH, Lörrach - Immobilien bei immowelt.de. " Mireille Bremen Immobilienassistenz "Als Diplom-Kauffrau (FH) mit mehreren internationalen Stationen in den USA, Malaysia, Italien und der Schweiz weiß ich worauf es ankommt, die Bedürfnisse eines Mieters sowie Immobilienbesitzers optimal zu bedienen. " Julia Herzog Marketing & Kommunikation Interior-Beratung "Als erfahrene Marketing-Managerin mit einem abgeschlossenen Wirtschaftspsychologie-Studium unterstütze ich Herzog & Herzog nebenberuflich in allen Marketingaktivitäten, sowie auf den vorhandenen Kommunikationskanälen. Zudem biete ich unseren Kundinnen und Kunden Interior-Beratungen an. " Kontakt Turmstraße 37, 79539 Lörrach
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Nutzen Sie die noch günstigen Zinssätze. Gerne können wir Ihnen einen Kontakt zu regionalen Kreditinstituten herstellen, die Ihnen ein interessantes Finanzierungsangebot unterbreitet werden.
Maximilian Herzog Maximilian Herzog Ihr Ansprechpartner Zum Anbieterverzeichnis check Aktuelle Objekte 2 Objekte Helle 2 Zi-Wohnung in zentraler Lage in Lörrach-Brombach 455 € 44 m² 2 Zi. location Lörrach Charmante Maisonettewohnung in Lörrach-Haagen 399. 000 € 116. Anja herzog immobilien lörrach corona. 37 m² 4 Zi. location Lörrach Über Herzog & Herzog Immobilien Unsere Geschäftsbereiche Wohnimmobilien Gewerbeimmobilien Kapitalanlagen Auslandsimmobilien Immobilienanbieter Unsere Dienstleistungen Finanzierung Immobilienbewertung Sprachen flag Afrikaans flag Deutsch flag Englisch flag Französisch flag Italienisch Unsere Kontaktdetails Herzog & Herzog Immobilien location Anbieter-Impressum Unsere Mitarbeiter MB Frau Mireille Bremen mobile +49 Nr. anzeigen
Diese helle und frisch renovierte 3 Zimmer Wohnung befindet sich in zentraler Lage von Lörrach. Aus dem 9. Stock haben Sie einen herrlichen Blick über Lörrach bis ins Wiesental. Die Wohnung verfügt über ein helles Wohnzimmer mit Ausgang auf den 1. Balkon, eine Küche, ebenfalls mit Balkonausgang, ein großes Schlafzimmer mit einem separaten 2. Balkon, ein kleines Büro-, Gäste- oder Kinderzimmer und ein Bad mit Dusche. Beide Balkone sind nach Osten ausgerichtet, sodass man im Hochsommer diese auch in den Mittagsstunden wunderbar nutzen kann. Sämtliche Wand- und Bodenbeläge in der Wohnung wurden erneuert. Herzog & Herzog Immobilien in Lörrach, Kontakt & Leistungen bei immonet. Die Wohnung ist mit einer Fußbodenheizung und einem einheitlichen hellen Fliesenboden ausgestattet. Sogar das Bad wurde neu gefliest und sämtliche Sanitärgegenstände wurden erneuert. Hier ist auch der Waschmaschinenanschluss. In der Küche wurde eine neue Einbauküche montiert. In den unteren Etagen stehen Ihnen noch ein allgemeiner Fahrradraum, ein separater Kellerraum und ein Tiefgaragenplatz für Ihr Auto zur Verfügung, welche Sie mit einem der beiden Aufzüge einfach erreichen können.