Therapie-Ablauf [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Das Funktionstraining wird überwiegend von gemeinnützigen Vereinen wie z. B. Untergliederungen der Deutschen Rheuma-Liga oder des OSD angeboten. Die Übungsveranstaltungen – Trocken- und/oder Wassergymnastik – finden zu festgelegten Zeiten i. d. R. je 1× wöchentlich je Übungsart statt und dauern gewöhnlich 30 Minuten (Trocken) bzw. 15 Minuten (Wasser). Als maximale Teilnehmerzahl sind 15 Personen zugelassen. Der Einstieg in eine Gruppe ist bei der Rheuma-Liga im Allgemeinen (je nach Platzangebot) jederzeit möglich. Als Trainingshilfen bei Trockengymnastik (oft auf Hockern) werden einfache Geräte wie z. B. Spielbälle, Igelbälle, Therabänder, Seile, Stangen, Reifen, leichte Hanteln verwendet, bei Wassergymnastik analog z. B. Medizinisches Funktionstraining & Rehabilitationssport - Physiotherapie in Hannover. Schwimmnudeln, Wasserhanteln, Wasserbretter, Stangen, CM-Bänder... Der Einsatz von maschinellen Geräten wie im Sportstudio ist nicht zulässig. Abrechnung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahme an den einzelnen Übungsveranstaltungen durch Unterschrift zu bestätigen.
Dies ist erforderlich als Nachweis gegenüber den Kostenträgern, gegenüber Selbstzahlern und Privatpatienten als Basis für die Rechnungstellung. Zur Intensivierung des Therapieerfolgs werden von den Selbsthilfegruppen jeweils im Anschluss an das Funktionstraining oft ergänzende Bewegungsübungen angeboten. Zur Deckung der daraus resultierenden Zusatzkosten müssen sie dafür einen entsprechenden Kostenbeitrag erheben. Die Anerkennung der Gruppen erfolgt durch die Landesverbände der Deutschen Rheuma-Liga oder durch Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene aller am Funktionstraining beteiligten Rehabilitationsträger, Verbände und Institutionen. In Bayern obliegt die Zertifizierung ausschließlich der ARGE Reha-Sport [7]. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf das Funktionstraining für Versicherte jeden Alters. Vor Inanspruchnahme des Funktionstrainings ist ein Antrag (Verordnungsblatt) an den Leistungsträger zu stellen. Basis ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1. Gymnastik an Geräten. Oktober 2007 zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung Träger der Gesetzlichen Rentenversicherungen, Träger der Kriegsopferversorgung als Kostenträgern und Bundesselbsthilfeverband Osteoporose Deutscher Behindertensportverband Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband.
Im Fokus steht dabei die Erarbeitung funktioneller und automatisierter Bewegungsmuster. Von besonderer Bedeutung ist die systematische Wiederholung bestimmter Muskelanspannungen mit dem Ziel der Leistungssteigerung. Die gerätegestützte Krankengymnastik darf nur von speziell dafür weitergebildeten Physiotherapeuten in besonders ausgestatteten Praxen durchgeführt werden. Physiotherapeutisches Funktionstraining an Geräten - Praxis für Physiotherapie - Kerstin Jubelius. Nach Beendigung der ärztlich verschriebenen Therapie erstellen unsere Physiotherapeuten gerne einen weiterführenden Trainingsplan für Geräte, den unsere Patienten gerne in unserem Gym-Studio oder einem Fitnessstudio ihrer Wahl umsetzen können.
Funktionstraining Hannover Gruppentherapien und Gruppenkurse Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen. Die Teilnehmer trainieren ein- bis zweimal in der Woche für 30 Minuten unter Leitung eines Physiotherapeuten. Neben Übungen an unseren Geräten umfasst das Training Gymnastik mit verschiedenen kleinen Geräten wie Ball, Theraband u. ä. Das Funktionstraining stabilisiert das Herz-Kreislaufsystem und stärkt ganz allgemein die Muskulatur. Es ist geeignet für die Erhaltung der Beweglichkeit von Rheumakranken, es beugt Osteoporose und anderen durch Bewegungsmangel bedingten Krankheiten vor. In der Regel wird Funktionstraining für 12 Monate von den Krankenkassen bezahlt. Wir führen das Funktionstraining in Zusammenarbeit mit der Rheumaliga Niedersachsen e. V. durch. Rheuma - Liga Niedersachsen e. V. Rotermundstr 11 | 30165 Hannover Tel (0511) 13374 Fax (0511) 15984 E-Mail Weitere Kurse finden Sie unter Präventionskurse.
B. Fibromyalgie) in Betracht. Seine Bedeutung erlangte es mit der Anerkennung als Leistung durch die Sozialversicherungsträger als Kostenträger. Verordnung und Genehmigung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Nach entsprechender Diagnose kann das Funktionstraining (wie auch der Rehasport) prinzipiell durch jeden Fach- oder Allgemeinarzt verordnet werden. Im Unterschied zu Krankengymnastik etc. unterliegen beide nicht den Heilmittel-Budgetrichtlinien für niedergelassene Ärzte. Dafür müssen sie aber vor Beginn der Maßnahme vom Kostenträger genehmigt werden. Es handelt sich hierbei um so genannte Ergänzende Maßnahmen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sie werden primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt, der für das Funktionstraining in der Regel 12 Monate, bei entsprechender Diagnose 24 Monate beträgt; für eine Verlängerung wird kassenseitig eine entsprechende Begründung des behandelnden Arztes gefordert.
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