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Liebe Leserinnen und Leser, der Geldblog ist umgezogen. Ab sofort finden Sie die aktuellen Beiträge in neuem Design unter. An dieser Stelle finden Sie weiterhin alle Beiträge aus unserem Archiv. Herzliche Grüsse, die Redaktion Von Martin Spieler, 5. Die Nachteile gemeinsamer Konten bei Ehegatten. Februar 2019 Vorsorge für den Todesfall: Wenn der Ehepartner stirbt, werden gemeinsame Konten nicht selten blockiert. Mit eigenem Konto kann man sich in dieser schwierigen Situation einige Umtriebe ersparen. Foto: iStock Meine Frau möchte sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, und wir haben den Antrag unterschrieben. Jetzt meldet sich die ZKB-Freizügigkeitsstiftung und verlangt für die Auszahlung ein Konto, das ausschliesslich auf den Namen meiner Frau lautet. Auf ein gemeinsames Konto, das auf den Namen meiner Frau und mich lautet, können sie das Geld nicht überweisen. Müssen wir extra für diese Auszahlung ein Konto anlegen, das auf den Namen meiner Frau lautet? Aus meiner Sicht handelt die Freizügigkeitsstiftung korrekt: Es ist das Vorsorgegeld Ihrer Frau, und die Freizügigkeitsstiftung möchte sicherstellen, dass dieses Kapital vollumfänglich bei ihr ankommt und sie auch alleine über dessen Verwendung entscheiden kann.
Problem: Erhöhung des Pflichtteilsanspruchs Beispiel: Der Unternehmer U hatte mit seiner den Haushalt führenden Ehefrau E im Jahr 2015 ein gemeinschaftliches Konto errichtet und diesem in der Folgezeit regelmäßig hohe Beträge zugeführt. U und E haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt (Berliner Testament). Der einzige Sohn S macht nach dem Tod der E seinen Pflichtteil geltend. Das Bankkonto der Eheleute bei Trennung und Scheidung. Im Todeszeitpunkt hat das Guthaben einen Stand von 100. 000 €. In diesem Beispielsfall hat der Sohn S gegen den Vater U einen Pflichtteilsanspruch von einem Viertel des Nachlasses. Wenn U nunmehr behaupten würde, dass das Guthaben auf dem Konto von ihm alleine angespart wurde und daher nicht bei der Berechnung des Pflichtteils nach der E zu berücksichtigen wäre, könnte der Sohn jedoch auf die oben beschriebene gesetzliche Vermutung zurückgreifen, nach der grundsätzlich beide Kontoinhaber zu gleichen Teilen berechtigt sind. Dies würde bedeuten, dass sich der Pflichtteilsanspruch des S nach seiner Mutter aus dem hälftigen Guthaben von 50.
Bei Trennung oder Scheidung kommt es häufig zum Streit über die Behandlung von Bankkonten. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, wem das Konto gehört. Die Unterscheidung zwischen Einzelkonten und Gemeinschaftskonten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ein Einzelkonto liegt vor, wenn Kontoinhaber nur ein Ehegatte ist, ein Gemeinschaftskonto hingegen ist gegeben, wenn beide Ehegatten Kontoinhaber sind. Nur weil einem Ehegatten die Kontovollmacht für das Konto des anderen Ehegatten eingeräumt wurde, ändert dies nichts an der Tatsache, dass ein Einzelkonto vorliegt. Einzelkonto eines ehegatten gbr. Haben Sie bzw. Ihr (Ex-)Partner jeweils ein Einzelkonto, gehört das Guthaben auf dem Konto dem jeweiligen Kontoinhaber alleine, also entweder Ihnen oder Ihrem Partner. Wer von Ihnen Geld auf das Konto einbezahlt hat, ist grundsätzlich irrelevant. Waren Sie sich allerdings bei Einzahlung eines bestimmten Geldbetrages einig, dass dieser Ihnen beiden zustehen soll, gehört dieser Betrag auch beiden. Haben Sie zum Beispiel vereinbart, ein Jahr lang monatlich 100 € auf das Konto Ihres Partners einzuzahlen, um nach diesem Jahr gemeinsam Urlaub in Spanien machen zu können, gehört dieser Geldbetrag dann nicht Ihrem Partner alleine, sondern Ihnen beiden, da Sie einvernehmlich für einen gemeinsamen Zweck gespart haben.