Seit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Mai 2014 sehen sich viele Gebudeeigentmer mit neuen kostspieligen Verpflichtungen konfrontiert. So mssen alte l- und Heizkessel nach Ablauf von 30 Jahren ausgetauscht werden. Auch die oberste Geschossdecke, die zwischen den beheizten Rumen und dem unbeheizten Dachboden liegt, ist regelmig bis Ende 2015 so zu dmmen, dass die Grenzwerte der EnEV eingehalten werden knnen. Neben einigen Ausnahmeregelungen gibt es Bugeldvorschriften. Mieter nutzt unerlaubt dachboden stehen in flammen. Nachrstpflichten nicht erfllt Streitfall vor Landesgericht Kln Entscheidung des Landesgerichtes Kln Einfluss auf weitere Gerichtsverfahren Hinweise der EnEV-online Redaktion Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben? Darber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Mangel an der Wohnung vorliegt, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus der EnEV nicht nachkommt. Mit dieser Frage hat sich auch das Landgericht Kln auseinandergesetzt und mit Beschluss vom 30. Juni 2014, Az. 10 S 48/14, diese Frage verneint.
Die Karlsruher Richter stellen dagegen entscheidend darauf ab, dass die nicht zum Wohnen geeigneten Räume im Dachgeschoss tatsächlich zu Wohnzwecken vermietet wurden und deshalb mitgerechnet werden müssen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, dagegen die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richter hatten schon zuvor einige Grundsatzentscheidungen zu Wohnungsgröße und Miethöhe gefällt. So sind Mietanhebungen auf der Grundlage einer überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag erlaubt, wenn die Abweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt, so der BGH in einem früheren Urteil (Az. : VIII ZR 205/08). Dem Mieter sei das Festhalten an einer etwas zu hohen Flächenangabe im Vertrag zumutbar, wenn sie noch innerhalb dieser Toleranzgrenze liege. Mieter nutzt unerlaubt dachboden im 25hours hotels. Der BGH hatte zudem auch entschieden, dass eine entsprechend kleinere Wohnung nicht nur zur Kürzung der Miete berechtigt, sondern auch zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses (Az.
Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um 10% mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor. In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass im über der Wohnung liegenden Dachgeschoss Marder hausten und von diesen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr erheblicher Lärm in Form von Schreien und Kratzen ausging. Der Dachboden war mit einem Fehlboden versehen, so dass die Geräusche in der Wohnung deutlich wahrnehmbar waren. Der... Lesen Sie mehr Amtsgericht Köln, Urteil vom 31. Mieter nutzt unerlaubt dachboden ist der schatz. 07. 2014 - 203 C 192/14 - Mietminderung von 2% bei Entzug der Nutzungsmöglichkeit des mitvermieteten Dachbodens gerechtfertigt Bei 75 qm großer Wohnung stellt Entzug der Dachbodennutzung erheblichen Mangel dar Besteht nach dem Mietvertrag eine Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden und wird diese Möglichkeit entzogen, kann der Mieter seine Miete um 2% mindern. Bei einer 75 qm großen Wohnung stellt der Entzug der Dachbodennutzung auch keinen unerheblichen Mangel dar.
Die von ihr angegebene Bergündung des Abschließens des Dachbodens würde ja auch ein Abschließen rechtfertigen wenn die Zeugin … sich im Haus aufhält. Sie kann nicht jederzeit kontrollieren, ob Dritte in das Haus eindringen und sich möglicherweise auf den Dachboden begeben. Schon von daher hat das Gericht daran Zweifel, dass die Zeugin … den Dachboden tatsächlich immer geöffnet hält, wenn sie im Haus ist. Ebenso bestehen erhebliche Zweifel daran, dass der Schlüssel zum Dachboden immer an einer bestimmten Stelle hinterlegt wird. Diese Zweifel ergeben sich insbesondere aus den Angaben der Klägerin und der Bestätigung dieser Angaben durch die Zeugin … Die Zeugin hat klar bekundet, keinen Schlüssel zum Zugang des Dachbodens zu finden. Mieter. Und kein Platz. – Post vom Dachboden. Auch nach längerem Suchen sei ein solcher Schlüssel nicht auffindbar gewesen. Bei dieser Sachlage ist das Gericht davon überzeugt, dass der vertraglich geschuldete Zugang zur Waschküche und zum Dachboden von der Beklagten nicht gesichert gewährleistet ist. Das Gericht hält aufgrund dieser einschränkung der vertraglichen Nutzungsmöglichkeit eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent der Bruttomiete für gerechtfertigt.
Die Mieter meinten, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet und daher nach der anzuwendenden Wohnflächenverordnung bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen seien. Die Mietfläche betrage demnach nur 108, 6 Quadratmeter und weiche somit um mehr als zehn Prozent von der vereinbarten Wohnfläche ab. Mit ihrer Klage hatten die Mieter auch die Rückzahlung überzahlter Miete in Höhe von 3384 Euro gefordert. Zudem verlangten sie noch eine Neufestlegung der Monatsmiete ab November 2007 auf nur noch 372, 13 Euro zuzüglich Betriebskosten. Schadenersatzpflicht eines Eigentümers bei unberechtigter Dachraumnutzung zu Wohnzwecken | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Schon in den beiden Vorinstanzen hatten die Kläger damit keinen Erfolg. Der BGH hat nun entschieden, dass eine Mietminderung wegen einer zu geringen Wohnfläche hier ausscheidet. Die ausgebauten Räume im Dachgeschoss müssten bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche berücksichtigt werden. Diese Räume seien zu Wohnzwecken, also als Wohnraum vermietet worden, betont der BGH. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen berechtigten die Kläger nicht zur Mietminderung, weil die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreiten der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt war.
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