Zu den beihilfefähigen allgemeinen Leistungen gehört neben eingehender Untersuchung, Krankenexamen und Beratung nun neuerdings auch die homöopathische Erstanamnese. Auch Hausbesuche vom Heilpraktiker sind grundsätzlich beihilfefähig. Gebührenordnung - Heilpraktikerversicherungen. Chemisch-physikalische Untersuchungen Ihr Heilpraktiker kann auch Harnuntersuchungen bei Ihnen durchführen, Ihren Blutstatus oder die Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit ermitteln, Blutzucker sowie Hämoglobin bestimmen, Leuko- und Erythrozyten zählen oder Ihre Körperflüssigkeiten untersuchen. Auch diese Leistungen sind beihilfefähig. Spezielle Untersuchungen Daneben sind viele spezielle Untersuchungen beihilfefähig. Angefangen von Untersuchungen des Augenvorder- und -hintergrunds über die Bestimmung Ihres Grundumsatzes bis zu Elektrokardiogrammen, Oszillogrammen und Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchungen. Spezielle Behandlungen von Massage bis Inhalation Ebenso sind verschiedene Massage-Formen beihilfefähig wie beispielsweise Nervenpunktmassage, manuelle Lymphdrainage sowie Massagen im extramuskulären Bereich.
Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlungen inklusive Osteopathie Ein wichtiger Verhandlungspunkt im Sommer 2013 war die Osteopathie. Waren bisher nur Behandlungen an Schulter-, Hand- und Fußgelenk, Unterkiefer, Oberschenkel, Vorderarm, Schlüsselbein, Knie, Daumen, Fingern und Zehen beihilfefähig, wurden in den Leistungskatalog nunmehr die osteopathischen Behandlungen der Wirbelsäule aufgenommen. Marcs Therapie ist also laut der neuen Vereinbarung künftig beihilfefähig. Leider gilt sie nicht rückwirkend, so dass er sich nicht darauf berufen kann. Im alten Leistungskatalog der Anlage 2 zur Bundesbeihilfeverordnung ist die Osteopathie für die Wirbelsäule noch nicht enthalten. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker | beihilferatgeber.de. Insofern ist die Entscheidung der Beihilfestelle leider nicht anfechtbar. Bäder und Packungen Ebenfalls beihilfefähig sind hydrotherapeutische Anwendungen durch einen Heilpraktiker wie Vollbäder, Kneipsche Güsse oder Darmbäder. Auch für Heißluftbad, elektrisches Vierzellenband und Stangerbad erhalten Sie genauso Beihilfe wie für Paraffin- und kneippsche Packungen.
Das ist in der Regel unkompliziert, sehr günstig und geht ohne großen bürokratischen Aufwand über die Bühne. Ein paar Tage nach der Anmeldung erhalten Sie eine Steuer-Nummer für Ihr "Unternehmen Tierheilpraxis". Diese müssen Sie bei allen steuerlichen Belangen angeben. Gewerbetreibende müssen in der Regel in den sauren Apfel beißen und Mitglied in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Die jedoch kommt von allein auf Sie zu, denn Ihr Ordnungsamt meldet Ihr Unternehmen automatisch und ohne weiteres Zutun Ihrerseits. Einen IHK-Mitgliedsbeitrag müssen Sie nur ab einer bestimmten Umsatzhöhe zahlen. Gebührenordnung für tierheilpraktiker. Diese ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich angesetzt. Das gilt übrigens auch für die Gewerbesteuer, die fällig wird, sobald Ihr erzielter Gewinn einen bestimmten Betrag überschreitet. Tierheilpraxis beim Gewerbeamt anmelden Bei der Anmeldung einer Tierheilpraxis beim Gewerbeamt ist wichtig, sämtliche möglichen Tätigkeitsfelder anzugeben, die Sie in Zukunft bearbeiten könnten.
Heilpraktiker arbeiten in der Regel freiberuflich. Wie viel Honorar sie für ihre Leistungen berechnen, ist jedem einzelnen überlassen. Die Gebührenordnung gibt eine Orientierung, wie viel Heilpraktiker für Leistungen in Rechnung stellen können. Alle weiteren Infos zur Gebührenordnung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sind viele (aber nicht alle) Leistungen, Tätigkeiten und Behandlungsformen aufgeführt, von denen Heilpraktiker Gebrauch machen. Es listet die Leistungen und den jeweiligen preislichen Rahmen mit von-bis-Beträgen. Grundsätzlich ist jeder Heilpraktiker frei darin, sein Honorar selbst festzulegen. Er kann sich zwar am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker orientieren, dieses ist aber keine verbindliche Gebührenordnung. Es stellt lediglich die statistischen durchschnittlichen Vergütungen dar, die 1985 durch eine Umfrage bei Heilpraktikern ermittelt wurden. Seitdem gab es keine weitere Anpassung, was auf kartellrechtliche Gründe zurückzuführen ist.
Hieraus resultiert, daß es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung mit den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern kommen kann. Hierbei spielt u. a. auch der Zeitfaktor im Rahmen der Behandlungen eine wichtige Rolle. Die mit Ihrer Heilpraktikerin / Ihrem Heilpraktiker vereinbarten Honorare sind jedoch unabhängig von den Erstattungen einer evl. bestehenden privaten Krankenversicherung oder Beihilfe Grundlage. Wenn Sie Fragen zum Gebührenverzeichnis, zu Leistungen, zu Abrechnungen haben oder Klärungen erforderlich sind, stehen wir Ihnen und Ihrer Heilpraktikerin / Ihrem Heilpraktiker immer gerne informierend zur Verfügung. Schreiben Sie uns. HBB - Heilpraktiker Berufs-Bund Selbach 22, 34513 Waldeck Ruf: 05634 / 994310 Fax: 05634 / 994312 eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) Download
Leistungen, die nicht im GebüH enthalten sind, können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden. Eine verständliche Beschreibung dieser Leistung kann erforderlich sein. Die Kennzeichnung der analogen Leistung mit einem "A" zur entsprechenden Ziffer ist möglich. Sofern keine analoge Leistungsziffer gegeben ist, kann die Leistung ohne GebüH-Ziffer mit einer Leistungsbeschreibung dargelegt werden. Das zitieren aus anderen Leistungsverzeichnissen ist möglich. Download Gebührenverordnung