Damit der Gutachter die Belastung einschätzen kann, erfragt er beispielsweise, welche Medikamente, Behandlungen und Untersuchungen der Pflegebedürftige wie oft braucht. Aufgenommen werden alle ärztlich angeordneten Maßnahmen. In die Bewertung gehen aber nur solche ein, die für voraussichtlich mindestens sechs Monate erforderlich sind. Übersicht der Kriterien Modul 5 Kriterien 5. 1 Medikation 5. 2 Injektionen 5. 3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 5. 4 Absaugen und Sauerstoffgabe 5. 5 Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen 5. 6 Messung und Deutung von Körperzuständen 5. 7 Körpernahe Hilfsmittel 5. 8 Verbandswechsel und Wundversorgung 5. 9 Versorgung bei Stoma 5. 10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden 5. 11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 5. 12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung 5. Krankheitsbezogene anforderungen und belastungen abc teil. 13 Arztbesuche 5. 14 Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) 5. 15 Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) 5.
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2 Angeordnete Therapiemaßnahmen (64) die Arztbesuche die Besuche med. oder therap.